Gemeindeverwaltung Schipkau
Allgemeine Verwaltung / Finanzen
Gemeindeverwaltung Schipkau
Hundesteuer, Ermäßigung beantragen
Kurzinformationen
Steuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für:
Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden im Außenbereich erforderlich sind, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen
Hunde, die unmittelbar für die Ausübung eines Berufs notwendig sind
Hunde, die von Personen gehalten werden, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten
Hunde, die nachweislich unmittelbar aus dem Tierheim der Gemeinde aufgenommen wurden
Beschreibung
Voraussetzungen für Steuerermäßigung:
Steuerbefreiungen werden nur gewährt, wenn der Hund für den die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck (z.B. als Blindenhund, Rettungshund usw.) hinlänglich geeignet ist.
Steuerbefreiungen werden nicht gewährt für gefährliche Hunde. Dies gilt nicht für solche Hunde, für die der Hundehalter ein Negativgutachten vorlegen kann.
Der Antrag auf Steuerermäßigung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Kalendermonats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei der Gemeinde Amt für Finanzen, Sachgebiet Steuern, zu stellen. Bei verspätetem Antrag wird die Steuer für den nach Eingang des Antrages beginnenden Kalendermonats auch dann nach den Steuersätzen erhoben, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.
Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese gilt nur für die Halter, für die sie beantragt und erteilt worden ist.
Ein erfolgreicher Antrag ist ein Jahr gültig. Danach muss ein erneuter Antrag gestellt werden.
Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung weg, so ist dies innerhalb von 2 Wochen nach dem Wegfall schriftlich anzuzeigen.
Rechtsgrundlagen
(Hundesteuersatzung der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
Personalausweis
Hundesteuermarke
ggf. Negativgutachten
Formloses Schriftstück, in dem die Antragsstellung begründet wird
Bescheinigungen über die Höhe des Einkommens (Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, etc.)
evtl. Bescheinigungen über Unterhaltsleistungen
Bescheinigung über die Höhe der Miete
Nachweis über die Höhe der Heizkosten
evtl. Wohngeldbescheid
Sozialhilfeempfänger: Zusätzlich Kopie des Sozialhilfebescheids
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Frau Annette Prietzel
(035754) 36023
Frau Jutta Schäfer
(035754) 36023