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Gemeindeverwaltung Schipkau

Ordnungsamt

Gemeindeverwaltung Schipkau
Genehmigungspflichtige gewerbliche Tätigkeit


Kurzinformationen

Es gilt zwar im Gewerberecht grundsätzlich Gewerbefreiheit, der Gesetzgeber fordert jedoch für besonders sensible Bereiche bestimmte Zulassungsvoraussetzungen. Man unterscheidet hier zwischen

Personen- und raumbezogenen erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten

  • Privatkrankenanstalten (§ 30 GewO)
  • Schaustellung von Personen (§ 33 a GewO)
  • Betrieb einer Spielhalle (§ 33 i GewO)
  • Betrieb einer Gaststätte (§ 2,9,11,12 Gaststättengesetz-GastG)

und

nur personenbezogenen erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten

  • Pfandleiher (§ 34 GewO)
  • Bewacher (§ 34 a GewO)
  • Versteigerer (§ 34 b GewO)
  • Makler, Bauträger, Baubetreuer (§ 34 c GewO)

Um eine der aufgeführten erlaubnispflichtigen Tätigkeiten beginnen zu dürfen, muss eine Erlaubnis erteilt worden sein.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Tina Fleischer
Telefon (035754) 36024
Telefax (035754) 36039