Foto erstellt von rawpixel.com - de.freepik.com
Bannerbild
 

Verwaltung Altdöbern
Gaststättenerlaubnis, vorläufige Erlaubnis beantragen


Kurzinformationen

Wer im stehenden Gewerbe ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat die Gewerbeanmeldung oder die Gewerbeummeldung der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) entsprechend § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung schriftlich anzuzeigen. Eine Gaststättenerlaubnis ist nicht mehr erforderlich.


Rechtsgrundlagen


Fristen

mind. 4 Wochen vorher