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Verwaltung Altdöbern
Feilbieten von Waren


Kurzinformationen

Erteilung einer Erlaubnis für das Feilbieten von Waren auf Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Die Beantragung zur Erteilung der Erlaubnis muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.


Fristen

1 Woche


Gebühren

Einmalgebühr in Höhe von 10,00 - 41,00 EUR