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Gemeindeverwaltung Schipkau

Personal / Bildung

Gemeindeverwaltung Schipkau
Geburt, beurkunden


Kurzinformationen

Die Geburt eines Kindes muss persönlich innerhalb einer Woche im Standesamt angemeldet werden. Die bei der Geburt anwesende Hebamme oder der Arzt stellt eine Geburtsbescheinigung aus, die zur Beurkundung der Geburt im Standesamt vorgelegt werden muss.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Geburtsbescheinigung

  • Sind die Eltern miteinander verheiratet:

    • Personalausweis

    • Heiratsurkunde

    • bei Heirat im Ausland die Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung

  • Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet:

    • wenn Sie ledig sind, Ihre eigene Geburtsurkunde

    • wenn Sie geschieden oder verwitwet sind, eine Heiratsurkunde und entsprechende Nachweise über die Auflösung dieser Ehe (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)

    • Vaterschaftsanerkennung, sofern diese vorgeburtlich erfolgte

    • falls eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben worden ist, ist diese beim Standesamt vorzulegen

  • In einigen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.

    • Zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten

    • Spätaussiedler

    • erforderliche Vaterschaftsanerkennung

    • gewünschte Namenserteilung


Gebühren

Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.
Ausstellung einer Urkunde: 10 EUR

weitere Urkunden: 5 EUR

 


Weiterführendes

Sollten Sie Urkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden, o.a) benötigen, beantragen Sie diese bitte DIREKT bei unserem Standesamt!

 

Ein Antrag auf eine Urkunde muss zwingend eine Unterschrift beinhalten, damit dieser rechtswirksam eingereicht wird, und die Urkunde ausgestellt werden kann.

Der Antrag selbst ist kostenfrei!

 

Eine Beantragung über das Portal  standesamt.com  ist weder durch das Standesamt der Gemeinde Schipkau genehmigt, noch wird dieser Antrag anerkannt, da dieser keine eigenhändige Unterschrift enthält. Zudem ist eine Beantragung über dieses Portal NICHT kostenfrei!

 

Um also rechtssicher und kostenfrei eine Urkunde zu beantragen, schicken Sie uns das ausgefüllte und unterzeichnete Formular für die Urkundenanforderung per Fax (035754 / 36042), per Email an    oder per Post.


Ansprechpartner

Frau Alexandra Münnich
Telefon (035754) 36012
Telefax (035754) 36042


Formulare

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