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News-Ticker

Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer Erlaubnis


Volltext

Wenn Sie vorgereinigtes Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Eine Kleinkläranlage ist eine Abwasserbehandlungsanlage, aus der weniger als acht Kubikmeter je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser eingeleitet wird.

Das Abwasser aus der Kleinkläranlage kann versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.

Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.

Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden.


Rechtsgrundlage(n)

  • § 28, 35 BbgWG
  • § 65 BbgWG

Voraussetzungen

  • Antrag
  • Dokumente zur Kleinkläranlage (je nach Verfügbarkeit)
    • Leistungserklärung, bauaufsichtliche Zulassung
    • Zeichnungen, Bemessungsunterlagen
    • Dichtigkeitsnachweis
    • Wartungsprotokolle
  • Bei Versickerung
    • Versickerungsnachweis
    • Hydrogeologisches Gutachten
    • Darstellung, Bemessungsunterlagen der Versickerungsanlage
  • Bei Einleitung in ein oberirdisches Gewässer
    • Hydrologisches Gutachten
    • Stellungnahme und Einverständnis des Gewässereigentümers oder -unterhaltungspflichtigen
  • Lageplan, Flurkartenauszug
  • Bauwerkszeichnungen
  • Zustimmung betroffener Grundstückseigentümer
  • Gegebenenfalls landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Gegebenenfalls Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie

Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis zum Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:

  • Senden Sie Ihren Antrag auf eine Erlaubnis mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
  • Diese
    • prüft die Vollständigkeit Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
    • prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
  • Sie erhalten
    • eine Erlaubnis oder
    • einen Ablehnungsbescheid
  • Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühr.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang Ihres Antrags und der Unterlagen ab.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Fachlich freigegeben am

10.03.2025

Zuständigkeit

Abhängig von der Menge und Beschaffenheit der Einleitung obere Wasserbehörde oder untere Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Umwelt | Untere Wasserbehörde
Adresse
Joachim-Gottschalk-Straße 36
03205 Calau/Kalawa
Postanschrift
Dubinaweg 1
01945 Senftenberg/Zły Komorow

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Zschiesche (Sachgebietsleiterin)
Telefon 03573 870-3421