Kraftfahrzeugzulassung
Beschreibung
Folgende Leistungen werden angeboten:
- Neuzulassung Ihres Fahrzeuges
- Umschreibung von Fahrzeugen
- innerhalb des Zulassungsbereiches mit Halterwechsel
- von außerhalb (mit und ohne Halterwechsel)
- Namens- und Adressänderung
- Wiederzulassung nach Löschung
- Fahrzeug war länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt oder
- Fahrzeug war länger als 7 Jahre im Ausland zugelassen
- Änderung technischer Daten
- Feinstaubplaketten
- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- Kennzeichenreservierung
- Besondere Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Internationale Kennzeichen (sog. Zollkennzeichen)
- Rote Dauerkennzeichen
- Historische Kennzeichen
- Oldtimerkennzeichen
- Saisonkennzeichen
- Landesschifffahrt
- Zuteilung von Kennzeichen für Kleinfahrzeuge (Boote usw.)
- Bootsführerschein ausstellen, tauschen oder ändern
- Am 20. April 2006 trat das Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen in Kraft. Diese Rechtsnorm trifft alle die Kfz.-Halter, die aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen, einschließlich Kfz.-Haftpflichtversicherungsproblemen noch Schulden beim Landkreis haben.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Formulare
- Einwilligungserklärung für Zulassung auf Minderjährige
- Kopiervorlage Personalausweis (Fahrzeugzulassung)
- Merkblatt Fahrzeugzulassung
- SEPA-Lastschriftmandat (Fahrzeugzulassung)
- Verlustanzeige
- Veräußerungsanzeige
- Vollmacht (Fahrzeugzulassung)
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