Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
25.08.2023: Neue Tierseuchenallgemeinverfügung - Errichtung eines Wildabwehrzauns - tritt in Kraft
24.08.2023: Neue Tierseuchenallgemeinverfügung tritt in Kraft
04.08.2023: Neue Tierseuchenallgemeinverfügung tritt aufgrund der ASP-Fälle bei Großkoschen in Kraft | ab 3. August, gelten veränderte Restriktionszonen und Maßnahmen | 2 weitere Fälle bestätigt
Aufgrund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und dem Ausbruchsgeschehen in den angrenzenden Landkreisen Bautzen sowie Spree-Neiße verfügt der Landkreis Maßnahmen, die eine weitere Ausbreitung der ASP und eine Übertragung auf Hausschweine verhindern sollen.
Die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 22.11.2022 wird aufgehoben.
In den vergangenen Wochen wurde vermehrt Fallwild in den Gebieten um Lauta, Lauta Dorf sowie Tätzschwitz auf sächsischer Landesseite aufgefunden.
Im Bereich Großkoschen-Überleiter wurden in der vergangenen Woche fünf positiv auf den ASP-Erreger getestete Fallwildstücke durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt. Zwei weitere Fälle wurden gestern, am 3. August, bestätigt.
Das Gebiet der aktuell verendet aufgefundenen mit ASP infizierten Wildschweine befindet sich ebenfalls nordöstllich von Großkoschen. Dabei befanden sich beide bestätigte Fälle auf dem Kreisgebiet OSL, aber vor dem Wildabwehrzaun.
Neue Restriktionszonen
Aufgrund des aktuellen Seuchengeschehens aus Sachsen kommend und um eine Ausbreitung des Erregers innerhalb des Landeskreises Oberspreewald-Lausitz einzudämmen, ist es unumgänglich die zuletzt im Dezember 2022 angepassten Restriktionsgebiete der Sperrzone II einschließlich des Schutzkorridors auszuweiten. Die bisher im Landkreis ausgewiesene Sperrzone II ist nicht mehr ausreichend, um eine Schutzwirkung gegen die Ausbreitung des Erregers zu entfalten und musste nun vergrößert werden.
Die Sperrzone II erstreckt sich nun vom Süden des Landkreises von der Landkreisgrenze Elbe-Elster in Richtung Süd-Ost, durch die Lausitzer Seenplatte, erweitert durch die Gemarkung der Stadt Senftenberg, weiter über die Gemarkung Altdöbern bis zu Teilen der Stadt Vetschau an die Landkreisgrenze zu Spree-Neiße.
In der Sperrzone II ist insbesondere zu beachten, dass Hunde außerhalb von Wohnsiedlungen in nicht frei umherlaufen dürfen. Es gilt eine strikte Leinenpflicht für Hunde.
Das Kerngebiet nebst weißer Zone bei Neupetershain-Nord innerhalb der Sperrzone II bleibt unverändert bestehen. Hier wurde im November 2022 der erste ASP-Fall auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz nachgewiesen.
Es wird kein Kerngebiet im Bereich der aktuellen Funde bei Großkoschen festgesetzt, weil nicht davon auszugehen ist, dass die Tierseuche die doppelte Barriere der Schutzzäune durchbrochen hat.
Der Schutzkorridor wird um die Gemarkung Senftenberg erweitert, um die Ausbreitung der Afrikanische Schweinepest (ASP) ins Landkreisinnere zu verhindern.
„Neben der bereits aktiven verstärkten Fallwildsuche am Boden und per Drohne aus der Luft werden vor allem für den Schutzkorridor gezielte Entnahmen von Schwarzwild vorgegeben“, beschreibt Amtstierarzt Jörg Wachtel und verdeutlicht: „Das Ziel ist dabei, die Schwarzwildpopulation durch eine zeitnah verstärkte Entnahme im gesamten Landkreis zu minimieren und eine vollständige Entnahme im Schutzkorridor und Kerngebiet nebst weißer Zone durchzuführen, so dass Infektionsketten abreißen und eine Eindämmung der ASP möglich wird.“
Für den mit dieser Verfügung erweiterten Schutzkorridor wird der Bau eines Festzaunes folgen.
Es befindet sich ein weiterer Wildabwehrzaun in der Planung. Dieser wird sich über die Gebiete der Kommunen Ruhland, Senftenberg, Schipkau und Großräschen erstrecken. „Das oberste Ziel ist, dass wir vor der Lage bleiben. Auch wenn wir derzeit nicht davon ausgehen, dass aktuell und akut die Tierseuche durch die Zäune an der Landkreisgrenze durchbricht oder gar durchgebrochen ist, ist es im weiteren Verlauf unabdingbar unsere aktuellen Schutzmaßnahmen in den Landkreis hinein zu verstärken. Der geplante Wildabwehrzaun soll in einer weiteren Reihe die Schutzmaßnahme der Wildabwehrzäune an der Landkreisgrenze verstärken“, erläutert Amtstierarzt Jörg Wachtel das Vorgehen. Der derzeit vorgesehen Trassenverlauf befindet sich in einem Planungsstatus und wird in der Karte dargestellt.
Weitere Maßnahmen für Jagdausübungsberechtigte, Schweinehalter und Landwirte
Die Tierseuchenallgemeinverfügung umfasst weitere Maßnahmen, die insbesondere von Jagdausübungsberechtigten, Schweinehaltern und Landwirten zu beachten sind. Dazu zählen unter anderem verschiedene Regeln zur Bejagung, zur Freiland- und Auslaufhaltung und zur Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen in den Restriktionszonen.
Die gesamte Tierseuchenallgemeinverfügung einschließlich Begründung und Anlagen ist auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald–Lausitz unter Verwaltung & Kreistag > Bekanntmachungen und Richtlinien abrufbar: https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/6/5/6/9/2/20230803_TSAV_ASP_Sperrzone_I_II_Kerngebiet_wei_e_Zone_Schutzkorridor_Gro_koschen.pdf
Aktuelle Informationen zum Thema erhalten Bürgerinnen und Bürger, Tierhalter und Jäger aus OSL unter www.osl-online.de/asp
Allgemeine Informationen zur ASP im Land Brandenburg stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz bereit: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/
Karte: Restriktionszonen der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 03.08.2023
26.07.2023: Fund ASP-infizierter Wildschweine im Süden des Landkreises
Knapp acht Monate nach dem ersten und bislang einzigen Nachweis eines ASP-infizierten Wildschweines im Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erhält das Thema eine neue Aktualität. Nahe Großkoschen im Süden des Kreisgebiets an der Grenze zu Sachsen wurde die Tierseuche bei aktuell fünf verendeten Tieren nachgewiesen. Weitere Verdachtsfälle auf brandenburgischer und sächsischer Seite im Umfeld des Fundortes liegen vor. Der ASP-Krisenstab des Landkreises hat die Arbeit aufgenommen und berät über Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
Das erste Tier wurde am Montag letzter Woche, 17. Juli, auf einem Feld zwischen den Gemeinden Großkoschen im Landkreis OSL und Tätzschwitz im sächsischen Landkreis Bautzen geborgen. Eine entsprechende Untersuchung auf die Tierseuche durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg wurde daraufhin veranlasst. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den amtlichen Verdacht am Dienstag, 25. Juli, bestätigt.
Somit besteht abschließend Gewissheit, dass das Tier mit der für Wild- und Hausschweine tödlichen Tierseuche infiziert war. Zwischenzeitlich wurden am Dienstag, 18. Juli, und Montag, 24. Juli, im Rahmen von eingeleiteten Suchmaßnahmen unweit des Fundortes auf sächsischer und brandenburgischer Gemarkung weitere verendete Tiere entdeckt, eines davon – ein Frischling – innerhalb der Ortslage Großkoschen. Die Tiere wurden nach dem bereits vorliegenden positiven Befund des Landeslabors ebenfalls am FLI untersucht. Das bestätigte positive Ergebnis liegt seit Mittwochmorgen, 26. Juli, vor.
Mit der neuen Gefahrenlage im Süden des Landkreises werden weitere lokale Seuchenschutzmaßnahmen seitens des Veterinäramtes erforderlich. Um diese zu konkretisieren und deren Umsetzung zu veranlassen, hat der ASP-Krisenstab am Dienstag, 25. Juli, erneut seine Arbeit aufgenommen. In dem Gremium wirken Vertreter des Veterinäramtes sowie verschiedener zentraler Bereiche der Kreisverwaltung mit. Das Veterinäramt des Landkreises steht zudem mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen im engen Austausch mit dem Landeskrisenzentrum des Landes Brandenburg sowie den sächsischen Kolleginnen und Kollegen.
Amtstierarzt Jörg Wachtel: „Mit der Bergung der Tiere bei Großkoschen ist es nachgewiesen, dass es infizierten Wildschweinen gelungen ist, die eingerichtete Wildschutzbarriere entlang unserer Kreisgrenze zu überschreiten. Damit gibt es erstmalig einen ASP-Eintrag in den Süden des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hinein. Für uns hat nunmehr Priorität, die weitere Ausbreitung der Tierseuche in den Landkreis zu verhindern. Wir stehen im Kontakt mit der Landesregierung und indirekt auf diesem Weg auch mit der EU-Kommission, um geeignete Maßnahmen zu definieren und anschließend zeitnah umzusetzen.“
So ist damit zu rechnen, dass in den kommenden Tagen eine Ausweitung der bisher im Landkreis geltenden Restriktionszonen erfolgen wird. In diesen teils großflächigen landkreisübergreifenden Arealen rund um ASP-Fundorte gelten verschärfte Vorgaben für Jagdausübungsberechtigte sowie Schweinehalter. Die derzeitige Restriktionszone („Sperrzone II“) erstreckt sich vom Süden des Landkreises von der Landkreisgrenze Elbe-Elster in Richtung Süd-Ost, durch die Lausitzer Seenplatte, weiter über die Gemarkung Altdöbern bis zu Teilen der Kommune Vetschau an die Landkreisgrenze zu Spree-Neiße. Innerhalb der errichteten Sperrzone II wurde ein Kerngebiet mit weißer Zone bei Neupetershain-Nord ausgewiesen. Hier wurde im November 2022 das erste nachweislich infizierte Tier in OSL registriert. Die sogenannten Restriktionszonen werden von den betroffenen Landkreisen mit Tierseuchen-Allgemeinverfügungen in Abstimmung mit der Landesregierung festgelegt und müssen zuvor von der EU-Kommission bestätigt werden.
Parallel werden weitere Maßnahmen, wie etwa der Bau eines zusätzlichen schwarzwildsicheren Schutzzaunes innerhalb des Kreisgebietes, betrachtet. Darüber hinaus ist geplant, den Wildschwein-Schutzkorridor als doppelt eingezäuntes Gebiet entlang der Grenze zu Sachsen weiter zu verstärken. Hier soll konkret die zweite Zaunreihe in Richtung Sachsen, die in Teilen bislang aus Bauzäunen besteht, gegen einen Festzaun ausgetauscht werden, um die Schutzwirkung weiter zu verstärken. Zum Zweck der Gefahrenabwehr hat der Landkreis bislang Wildschutzzäune mit einer Gesamtlänge von 240 Kilometern errichtet.
Über konkrete bevorstehende Maßnahmen in Reaktion auf die aktuelle Seuchenlage im Süden des Landkreises informiert die Kreisverwaltung in den kommenden Tagen nach erfolgter Abstimmung mit Behörden und weiteren Akteuren. Die konkreten Angaben, einschließlich der sich daraus ableitenden Maßnahmen, werden in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Aktuelle Informationen zum Thema erhalten Bürgerinnen und Bürger, Tierhalter und Jäger aus OSL unter www.osl-online.de/asp
Allgemeine Informationen zur ASP im Land Brandenburg stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz bereit: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/
Kartenausschnitt: Im Süden des Landkreises OSL in der Nähe von Großkoschen wurde bei mehreren Wildschweinen das ASP-Virus nachgewiesen. Die Karte zeigt die aktuellen Fundorte auf brandenburgischer Seite sowie die derzeitigen Wildschutzzäune (gelb=Gehölzschutzzaun, rot=fester Wildschutzzaun, rosa=Bauzaun). (Grafik: Veterinäramt OSL/Schuster)
28.04.2023: ASP-Nachweis in Sachsen nahe OSL-Grenze erfordert Schließung der Tore entlang des Schutzzaunes zwischen Hosena und Großkoschen
Stand: 26.07.2023: Die Tore sind nach wie vor verschlossen
Am Donnerstag (27.04.) erreichte das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz die Information über ein mit ASP infiziertes Wildschwein, welches im sächsischen Landkreis Bautzen in unmittelbarer Nähe zur OSL-Kreisgrenze erlegt worden ist. Der Nachweis befindet sich zwar auf sächsischem Gebiet, jedoch innerhalb des durch OSL errichteten und per Zäunen gesicherten Wildschwein-Schutzkorridors. Der Schutzkorridor erstreckt sich über sächsische und brandenburgische Gebiete. Dadurch werden seitens OSL Akutmaßnahmen erforderlich zur Wiederherstellung der Schutzfunktion des Gebietes.
So werden mit sofortiger Wirkung die Tore entlang des OSL-Schutzzaunes im Bereich der Kreisgrenze zwischen Hosena und Großkoschen per Zahlenschloss verschlossen. Gleiches gilt für die Tore entlang des zweiten Zaunes im Sächsischen. Die Tore können normalerweise benutzt – geöffnet und geschlossen – werden. Oftmals wird das Wiederverschließen der Tore jedoch vergessen. Um ein Wandern des Schwarzwildes aus dem Schutzkorridor hinaus und weitere Wanderungen von Schwarzwild aus dem sächsischen Gebiet in den Schutzkorridor hinein zu verhindern und die Schutzmaßnahme Zaun akut und schnell zu verstärken werden die Tore nun vorerst verschlossen. So soll der Zutritt für und das Passieren von Personen verhindert werden. Betroffen sind in Summe rund 10-15 Tore, in der Regel entlang von Wald- und Feldwegen.
In Fällen, in denen das Passieren unbedingt erforderlich ist, kann das Veterinäramt des Landkreises telefonisch kontaktiert werden: 03573 870 4400. Dies gilt insbesondere für Landwirte, die innerhalb des Bereiches Flächen bewirtschaften.
Bild: Fundort im sächsischen Landkreis Bautzen (rot markiert) und der ASP-Wildabwehrzaun (lila-markiert), in dessen Abschnitten zwischen Großkoschen und Hosena die Zauntore vorübergehend verschlossen sind.
>>> Zur kompletten Pressemitteilung
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Errichtung eines Wildabwehrzaunes - Nr. 1/2023 vom 25.08.2023
Auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/429 und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 in Verbindung mit der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und Afrikanischen Schweinepest (Schweinepest-Verordnung - SchwPestV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. November 2020, werden zum Schutz gegen den Eintrag und möglicher Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Kreisgebiet folgende Maßnahmen bekanntgegeben und verfügt:
- Beginnend in der Gemarkung Sedlitz über Senftenberg, Reppist, Hörlitz, Brieske, Biehlen, Peickwitz, Niemtsch bis nach Hohenbocka wird eine weitere Wildschweinbarriere in Form eines festen Wildabwehrzauns (Knotengeflechtzaun – rote Linie), ergänzt mit Wildschweine vergrämenden Duftmarkierungen, errichtet.
Die im Anschluss der Ziffer 4 dieser Tierseuchenallgemeinverfügung angegliederte Karte ist online auf der Homepage des Landkreises www.osl-online.de einsehbar.
Die nach aktuellem Kenntnisstand möglicherweise betroffenen Grundstücke sind in Anlage 1 dieser Tierseuchenallgemeinverfügung benannt. Der dargestellte Verlauf ist lediglich eine Planung. Die tatsächliche Umsetzung kann aufgrund der Dringlichkeit und der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten von der Darstellung abweichen.
2. Grundstückseigentümer haben die Errichtung und Aufrechterhaltung der Wildschweinbarriere bis auf weiteres auf Ihrem Grundstück zu dulden.
3. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 und 2 dieser Verfügung wird angeordnet, sofern die sofortige Vollziehung nicht bereits gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 37 TierGesG kraft Gesetzes gilt.
4. Diese Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt des Landkreises verkündet und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung kann neben der Internetseite auch zu den Geschäftszeiten des Landkreises, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, Haus 3 eingesehen werden.
>>>Tierseuchenallgemeinverfügung - Errichtung eines Wildabwehrzaunes - vom 25.08.2023
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 24.08.2023
Auf Grund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und dem Ausbruchsgeschehen in den angrenzenden Landkreisen Bautzen sowie Spree-Neiße verfügt der Landkreis Maßnahmen, die eine weitere Ausbreitung der ASP und eine Übertragung auf Hausschweine verhindern sollen.
>>>Tierseuchenallgemeinverfügung vom 24.08.2023
Die Sperrzone II erstreckt sich nun vom Süden des Landkreises von der Landkreisgrenze Elbe-Elster in Richtung Süd-Ost, durch die Lausitzer Seenplatte, erweitert durch die Gemarkung der Stadt Senftenberg, weiter über die Gemarkung Altdöbern bis zu Teilen der Stadt Vetschau an die Landkreisgrenze zu Spree-Neiße.
In der Sperrzone II ist insbesondere zu beachten, dass Hunde außerhalb von Wohnsiedlungen in nicht frei umherlaufen dürfen. Es gilt eine strikte Leinenpflicht für Hunde.
Das Kerngebiet nebst weißer Zone bei Neupetershain-Nord innerhalb der Sperrzone II bleibt unverändert bestehen. Hier wurde im November 2022 der erste ASP-Fall auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz nachgewiesen.
Es wird kein Kerngebiet im Bereich der aktuellen Funde bei Großkoschen festgesetzt, weil nicht davon auszugehen ist, dass die Tierseuche die doppelte Barriere der Schutzzäune durchbrochen hat.
Angeordnete Maßnahmen
>>> Interaktive Karte Zaunverlauf und Restriktionszonen ASP
Fallwildmeldungen
Bei Totfunden von Schwarzwild wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefonnummer: 03573 870-4400 (täglich erreichbar von 7 bis 22 Uhr).
Alternativ können Sie Totfunde auch per E-Mail melden:
Bei der Meldung an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt per E-Mail benötigen von Ihnen folgende Angaben:
- Name und Vorname der meldenden Person
- Telefonnummer für erforderliche Nachfragen (zur Sicherung der Erreichbarkeit möglichst Handy- und Festnetznummer)
- Kurzbeschreibung zum Kadaverzustand
- soweit möglich die Koordinaten (wenn nicht verfügbar detaillierte Beschreibung zur Lage)
- Foto (wenn möglich)
Wiederaufnahme Beprobung ab März 2021
Handlungsanweisung für Jäger bei tot aufgefundenen Wildschweinen
ASP-Früherkennung - Was ist zu tun, wenn verendetes Schwarzwild gefunden wird?
Untersuchungsergebnisse ASP für Jäger / Kadaversammelstellen
In der beigefügten Liste finden Sie eine Übersicht der Proben zur Afrikanischen Schweinepest (ASP).
Untersuchungsergebnisse (Stand 27.09.2023)
Liste der aktiven Kadaversammelstellen:
Verlauf des Wildabwehrzaunes >>> Interaktive Karte Zaunverlauf und Restriktionszonen ASP
Aktuelle Bekanntmachungen
25.08.2023
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Errichtung eines Wildabwehrzaunes - vom 25.08.2023
24.08.2023
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 24.08.2023
03.08.2023
29.12.2022
aufgehoben:
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 22.12.2022
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 11.11.2022
Chronologie
25.08.2023
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Errichtung eines Wildabwehrzaunes - vom 25.08.2023
24.08.2023
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 24.08.2023
03.08.2023
29.12.2022
23.12.2022
>>>Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 22.12.2022
11.11.2022
07.11.2022
Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild im Landkreis Oberspreewald-Lausitz festgestellt
14.07.2022
01.07.2022
02.06.2022
Leitfaden Bejagungsstrategie im Rahmen der ASP Bekämpfung im Land Brandenburg
Leitfaden Anbauregelungen ASP Seuchenbekämpfung
26.03.2022
28.02.2022
31.03.2022
Tierseuchenallgemeinverfügung ASP – Verlängerung des Wildabwehrzaunes
22.02.2022
Afrikanische Schweinepest (ASP) - Zaunbau im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
04.02.2022
04.01.2022
24.11.2021
15.11.2021
30.10.2022
Allgemeinverfügung zu Saufängen vom 30.10.2020
15.10.2021
>> Tierseuchenallgemeinverfügung - Einrichtung Sperrzone I
05.10.2020