Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
28.04.2023: ASP-Nachweis in Sachsen nahe OSL-Grenze erfordert Schließung der Tore entlang des Schutzzaunes zwischen Hosena und Großkoschen
Am Donnerstag (27.04.) erreichte das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz die Information über ein mit ASP infiziertes Wildschwein, welches im sächsischen Landkreis Bautzen in unmittelbarer Nähe zur OSL-Kreisgrenze erlegt worden ist. Der Nachweis befindet sich zwar auf sächsischem Gebiet, jedoch innerhalb des durch OSL errichteten und per Zäunen gesicherten Wildschwein-Schutzkorridors. Der Schutzkorridor erstreckt sich über sächsische und brandenburgische Gebiete. Dadurch werden seitens OSL Akutmaßnahmen erforderlich zur Wiederherstellung der Schutzfunktion des Gebietes.
So werden mit sofortiger Wirkung die Tore entlang des OSL-Schutzzaunes im Bereich der Kreisgrenze zwischen Hosena und Großkoschen per Zahlenschloss verschlossen. Gleiches gilt für die Tore entlang des zweiten Zaunes im Sächsischen. Die Tore können normalerweise benutzt – geöffnet und geschlossen – werden. Oftmals wird das Wiederverschließen der Tore jedoch vergessen. Um ein Wandern des Schwarzwildes aus dem Schutzkorridor hinaus und weitere Wanderungen von Schwarzwild aus dem sächsischen Gebiet in den Schutzkorridor hinein zu verhindern und die Schutzmaßnahme Zaun akut und schnell zu verstärken werden die Tore nun vorerst verschlossen. So soll der Zutritt für und das Passieren von Personen verhindert werden. Betroffen sind in Summe rund 10-15 Tore, in der Regel entlang von Wald- und Feldwegen.
In Fällen, in denen das Passieren unbedingt erforderlich ist, kann das Veterinäramt des Landkreises telefonisch kontaktiert werden: 03573 870 4400. Dies gilt insbesondere für Landwirte, die innerhalb des Bereiches Flächen bewirtschaften.
Bild: Fundort im sächsischen Landkreis Bautzen (rot markiert) und der ASP-Wildabwehrzaun (lila-markiert), in dessen Abschnitten zwischen Großkoschen und Hosena die Zauntore vorübergehend verschlossen sind.
>>> Zur kompletten Pressemitteilung
Aktuell in OSL geltende Restriktionszonen und Maßnahmen (entsprechend der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 22.12.2022)
Auf Grund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und dem Ausbruchsgeschehen in den angrenzenden Landkreisen Bautzen sowie Spree-Neiße verfügt der Landkreis Maßnahmen, die eine weitere Ausbreitung der ASP und eine Übertragung auf Hausschweine verhindern sollen. Die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 11.11.2022 wird aufgehoben.
>>>Tierseuchenallgemeinverfügung vom 22.12.2022
Die Sperrzone I umfasst die Sperrzone II (einschließlich des Kerngebietes) und reicht damit von der südwestlichen Landkreisgrenze bzw. vom benachbarten Landkreis Elbe-Elster in Richtung Nord-Osten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, nördlich an die Gemarkung Calau und der Stadt Vetschau vorbei, hin zur Landkreisgrenze zu Spree-Neiße. Auf Grund dieser Ausweitung ist die bisher im Landkreis ausgewiesene Sperrzone I nicht mehr ausreichend, um eine Schutzwirkung gegen die Ausbreitung des Erregers zu entfalten und musste vergrößert werden.
Der Erlegungsort des infizierten Schwarzwildes befindet sich nördlich von Neupetershain-Nord. Aufgrund dessen und des ASP-Geschehens im Land Saschen musste die die Sperrzone II weitläufig angepasst werden. Die Sperrzone II erstreckt sich nun vom Süden des Landkreises von der Landkreisgrenze Elbe-Elster in Richtung Süd-Ost, durch die Lausitzer Seenplatte, weiter über die Gemarkung Altdöbern bis zu Teilen der Kommune Vetschau an die Landkreisgrenze zu Spree-Neiße. Innerhalb der errichteten Sperrzone II wurde, als Teil dessen, ein Kerngebiet mit weißer Zone bei Neupetershain-Nord errichtet, um die Ausbreitung der Afrikanische Schweinepest (ASP) lokal auf das ausgewiesene und zu umzäunende Kerngebiet einzudämmen.
>>>Karte mit den Restriktionszonen der TSAV vom 22.12.2022 als PDF herunterladen
>>> Interaktive Karte Zaunverlauf und Restriktionszonen ASP
Angeordnete Maßnahmen
Für den gesamten Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird unter anderem angeordnet:
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Die Absperrung der benannten Restriktionszonen mit einer wildschweinsicheren Umzäunung sowie Segmentzäunen innerhalb der Restriktionszonen sind zu dulden. Tore der ASP-Abwehrzäune sind zu schließen!
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Jagdausübungsberechtigte haben jedes erlegte Wildschwein unverzüglich mit einer Wildmarke zu kennzeichnen und einen Begleitschein nach Muster des Wildursprungsscheins inklusive der Angabe des Erlegungsortes (GPS-Daten) auszustellen sowie von jedem erlegten Wildschwein unverzüglich Proben zur virologischen Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest zu entnehmen, zu kennzeichnen und der in telefonischer oder schriftlicher Absprache mit dem Veterinäramt bestimmten Stelle zuzuführen. Zusätzlich ist auf dem „Antrag auf Aufwandsentschädigung“ handschriftlich und gut leserlich der Aufbewahrungsort nebst Adresse des erlegten Wildschweins zu vermerken.
Folgende Verhaltensregeln sind unter anderem in den weiteren Zonen insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern zu beachten:
- Sperrzone I (Pufferzone): wird außen um die Sperrzone II eingerichtet
- Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen wird untersagt. Die Schweine sind im Stall abzusondern (einzustallen), sodass sie nicht mit Wildschweinen in Kontakt kommen können.
- Für frisches Wildschweinefleisch oder Wildschweinefleischerzeugnisse muss vor dem Verbringen, ein negatives ASP-Testergebnis vorliegen
- Sperrzone II (umfasst auch Kernzone und weiße Zone)
- Hunde dürfen in der Sperrzone II nicht frei umherlaufen. Es gilt eine strikte Leinenpflicht für Hunde, mit Ausnahme der für die Kadaversuche eingesetzten Hundestaffeln.
- Die Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen wird untersagt. Die Schweine sind in einen Stall abzusondern (einzustallen), sodass sie nicht mit Wildschweinen in Kontakt kommen können.
- Das Verbringen von Wildschweinen, Wildschweinefleisch sowie Wildschweinefleischerzeugnisse ist verboten.
- Kerngebiet und weiße Zone
- Es gilt grundsätzlich ein Jagdverbot auf Schwarzwild
Ausnahme bilden hierbei Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen, wie die Tötung/Entnahme mit jagdlichen Mitteln im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung unter Anordnung des Amtstierarztes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Abstimmung mit der zuständigen Unteren Jagdbehörde.
Fallwildmeldungen
Bei Totfunden von Schwarzwild wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefonnummer: 03573 870-4400 (täglich erreichbar von 7 bis 22 Uhr).
Alternativ können Sie Totfunde auch per E-Mail melden:
Bei der Meldung an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt per E-Mail benötigen von Ihnen folgende Angaben:
- Name und Vorname der meldenden Person
- Telefonnummer für erforderliche Nachfragen (zur Sicherung der Erreichbarkeit möglichst Handy- und Festnetznummer)
- Kurzbeschreibung zum Kadaverzustand
- soweit möglich die Koordinaten (wenn nicht verfügbar detaillierte Beschreibung zur Lage)
- Foto (wenn möglich)
Wiederaufnahme Beprobung ab März 2021
Handlungsanweisung für Jäger bei tot aufgefundenen Wildschweinen
ASP-Früherkennung - Was ist zu tun, wenn verendetes Schwarzwild gefunden wird?
Untersuchungsergebnisse ASP für Jäger / Kadaversammelstellen
In der beigefügten Liste finden Sie eine Übersicht der Proben zur Afrikanischen Schweinepest (ASP).
Untersuchungsergebnisse (Stand 01.06.2023)
Liste der aktiven Kadaversammelstellen:
Verlauf des Wildabwehrzaunes >>> Interaktive Karte Zaunverlauf und Restriktionszonen ASP
Aktuelle Bekanntmachungen
Chronologie
29.12.2022
23.12.2022
>>>Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 22.12.2022
11.11.2022
07.11.2022
Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild im Landkreis Oberspreewald-Lausitz festgestellt
14.07.2022
01.07.2022
02.06.2022
Leitfaden Bejagungsstrategie im Rahmen der ASP Bekämpfung im Land Brandenburg
Leitfaden Anbauregelungen ASP Seuchenbekämpfung
26.03.2022
28.02.2022
31.03.2022
Tierseuchenallgemeinverfügung ASP – Verlängerung des Wildabwehrzaunes
22.02.2022
Afrikanische Schweinepest (ASP) - Zaunbau im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
04.02.2022
04.01.2022
24.11.2021
15.11.2021
30.10.2022
Allgemeinverfügung zu Saufängen vom 30.10.2020
15.10.2021
>> Tierseuchenallgemeinverfügung - Einrichtung Sperrzone I
05.10.2020