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Aktuelles

Aufruf zur Antragstellung 2023 für Einzelbetriebliche Investitionsförderung 

Antragszeitraum: 22.05.-30.06.2023
Anträge können von Landwirtschaftsbetrieben im Land Brandenburg bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht werden.


Informationen finden Sie hier: 
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/landwirtschaft/einzelbetriebliche-investitionsfoerderung/#
 

Hinweise zur Bekämpfung von Kreuzkräutern

Hinweis zur Bekämpfung von Kreuzkräutern auf nichtproduktiven Flächen in Brandenburg


Das Frühlingskreuz- bzw. –greiskraut hat in seiner Verbreitung auf landwirtschaftlichen Flächen seit den letzten Jahren stark zugenommen.


Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gibt deshalb Hinweise zur Bekämpfung: 
Wenn ein manuelles Entfernen der Pflanzen nicht möglich ist, kann auf entsprechenden Flächen ein zeitnaher Pflegeschnitt mit anschließendem Beräumen des Schnittgutes (Gefahr der Nachreife von blühenden Pflanzen) erfolgen. Damit soll einer weiteren Verbreitung vorgebeugt werden. Bei vermehrtem Besatz wird von einer Nutzung des Schnittes als Futter unbedingt abgeraten. In einem einjährigen Versuch in Brandenburg konnte durch eine einmalige Mahd zu Blühbeginn (Mitte April) allerdings keine ausreichende Wirkung erzielt werden. Bei zweimaliger Mahd (zweiter Termin zu Blühbeginn des Wiederaufwuchses, Mitte Mai) wurde ein Wirkungsgrad von ca. 60 % erreicht. Eine geplante Schnittmaßnahme auf stark belasteten Flächen muss zwingend zeitnah vorgenommen und das Schnittgut von der Fläche gebracht werden.

(Quelle: LELF-Referat P3-Pflanzenschutz)

 

 

Um eine weitere Ausbreitung von Kreuzkräutern auf insbesondere nichtproduktiven Flächen (Brache) einzudämmen, besteht dringender Handlungsbedarf durch Mahd und Abtransport des Aufwuchses. Aufgrund der Vielzahl an mit Kreuzkräutern befallenen Flächen sind diese Fälle als außergewöhnlicher Umstand gemäß § 27 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung anzusehen.
Aus diesem Grund gilt für landwirtschaftliche Flächen, die einen bekämpfungswürdigen Befall von Kreuzkräutern aufweisen, folgende Verfahrensweise: 

 

Die antragstellende Person stellt einen formlosen Antrag auf Anerkennung außergewöhnlicher Umstände bei der zuständigen Bewilligungsbehörde.

Formularvorlage: Antrag auf Anerkennung außergewöhnlicher Umstände zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung von Kreuzkräutern auf insbesondere nichtproduktiven Flächen (Brache)

Der Antrag kann per E-Mail gestellt werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: 

  • Betriebsnummer 
  • Feldblockidentifikationsnummer (FLIK) 
  • Parzellennummer, 
  • Beantragter NC + Bezeichnung 
  • Größe der landwirtschaftlichen Parzelle 
  • Angaben zur Betroffenheit (Anzahl Pflanzen je 10 m²) 

Mit dem Antrag einzureichen sind mehrere Fotos von der jeweils betroffenen Fläche, auf denen ein bekämpfungswürdiger Befall mit Kreuzkräutern zweifelsfrei zu identifizieren ist (Nahaufnahme der Pflanzen, Gesamtfläche bzw. Ausschnitte der Fläche).

 

Kontakt
Bei Fragen können Sie sich an das Sachgebiet Landwirtschaft, Frau Laube Tel. 03541/870-5622 wenden.
 

Suche nach Rehkitzen

Suche nach Rehkitzen mit der Drohne

 

Vor dem 1. Schnitt können Ackergras-/ Grünlandflächen mithilfe von Drohnen mit Wärmebildkameras nach Rehkitzen abgesucht werden.

 

Z.B. auf folgenden Internetseiten erhalten Sie Informationen zum Thema und können Kontakt mit Drohnen-Piloten und Helfern aufnehmen:                  

 

https://www.rehkitzrettung-brandenburg.com

https://www.kitzretter-ev.de

https://bvcp.de/rehkitzrettung-aus-der-luft/#1520766016335-68a7d76d-0b95   

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert in 2023 die Anschaffung geeigneter Drohnen zur Rehkitzrettung. Bestimmte eingetragene Vereine können bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einen Antrag stellen. Weitere Infos hier (verlinken mit www.ble.de/rehkitzrettung )

Informationen zur GAP- Agrarreform ab dem Antragsjahr 2023

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) hat auf seiner Internetseite alle aktuellen Informationen zur Agrarpolitik ab 2023 veröffentlicht:

 

  •      Neue GAP-Förderperiode ab 2023

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/agrarpolitik/neue-gap-foerderperiode-ab-2023/

 

o   Betriebsprämien-Rechner 2023
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/agrarpolitik/neue-gap-foerderperiode-ab-2023/direktzahlungen/ (Excel-Tabelle auf der Seite unten bei Downloads)

 

o  Kombinationstabelle für AUKM-AUKM-ÖR

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/landwirtschaft/foerderung-kulturlandschaftsprogramm-2023/ (Excel-Tabelle auf der Seite unten bei Weiterführende Informationen -> Antragsverfahren)

 

o  Konditionalität (2023 bis 2027)
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/agrarpolitik/neue-gap-foerderperiode-ab-2023/konditionalitaet/

 

o   Direktzahlungen (2023 bis 2027)
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/agrarpolitik/neue-gap-foerderperiode-ab-2023/direktzahlungen/

 

o ÖR- Ökoregelungen

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/agrarpolitik/neue-gap-foerderperiode-ab-2023/direktzahlungen/oeko-regelungen/

                     Zu ÖR 5: Auf der MLUK Homepage stehen neue Informationen für die Antragstellenden hinsichtlich der                     

Erbringung des Nachweises der Kennarten im Rahmen der Ökoregelung 5 zur Verfügung. Im                       Downloadbereich stehen dort nun die Beschreibung der Nachweismethode sowie der zur Nachweiserbringung auszufüllende Protokollbogen mit den anzukreuzenden Kennarten zum Download bereit.

 

Broschüre des BMEL

                         

 Broschüre "GAP kompakt 2023"

 

  • Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (2023 bis 2027)

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/agrarpolitik/neue-gap-foerderperiode-ab-2023/agrarumwelt-und-klimamassnahmen/

Die Kombinationstabelle für AUKM-AUKM-ÖR ist wie folgt eingestellt: Seite der einzelnen Richtlinien --> Weiterführende Informationen --> Antragsverfahren. Änderungen in der Aktualität der Kombinationstabelle vorbehalten.

 

Sommerweidehaltung von Rindern – Antragsfrist 15. April 2023 (neu: bis 15. Mai!)

Das Land Brandenburg fördert die Sommerweidehaltung von Rindern.

 

Für die Antragsbearbeitung zuständig ist:

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Referat F2 - Bewilligung
Rathausstr. 6
15517 Fürstenwalde/Spree

 

Anträge sind bis 15.4.2023 zu stellen. --> Achtung, neu: Anträge sind bis 15. Mai zu stellen!

 

Auszug aus der Richtlinie:

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Sommerweidehaltung für folgende Tierkategorien:

2.1 Milchrinder (Weibliche Rinder von mehr als 2 Jahren. sowie weibliche Rinder von 6 Monaten bis 2 Jahren)

2.2 Mastrinder (Rinder von 6 Monaten bis 2 Jahre, Rinder von mehr als 2 Jahren)

2.3 Förderausschluss:

Tiere, die nur während der Trockenstehphase und nicht fünf aufeinanderfolgende Monate auf der Weide stehen,

sind von der Förderung ausgeschlossen.

Mutterkühe1 (weibliche Rinder, welche nicht zur Milcherzeugung gehalten werden, einschließlich deren Nachzucht

bis zum 6. Monat) sind von der Förderung ausgeschlossen.

Eine Mischung der Tiere der verschiedenen Haltungssysteme ist nicht zulässig,

 

1 Hinweis: Weibliche Jungtiere, älter als 6 Monate, werden zur Mast gerechnet. Siehe auch Ziffer 5.4 der Richtlinie

 

Erläuterung: „Eine Mischung der Tiere der verschiedenen Haltungssysteme ist nicht zulässig,“:

Eine gemeinsame Haltung von geförderten Tieren (z. B. Masttieren) und nicht geförderten Tieren (Mutterkühe) auf einer Weide ist nicht zulässig. Die geförderten/nicht geförderten Tiere müssen (z. B. durch einen Zaun) klar voneinander abgegrenzt sein.

 

Weitere Zuwendungsvoraussetzungen sind in der Richtlinie beschrieben.

 

Es werden 60 €/förderfähige Großvieheinheit (GVE) gewährt. Anträge, bei denen unter 500 € je Betrieb errechnet wird, werden abgelehnt.

 

Rückfragen richten Sie bitte an folgende Mitarbeiter des Landesamtes:

Karsten Raderkopp                                        sowie              Thekla Schwarz

Telefon: 03361 554-311                                                        Telefon: 03361 554-395

Telefax: 0331 27548-4001                                                     Telefax: 0331 27548-4013

E-Mail:                  E-Mail:

 

 

Richtlinie des MLUK „Sommerweidehaltung von Rindern“

Hinweise

Anlage 02 - Antrag SommerweideRL mit Beihilfebezug

Anlage 02.1 - De-minimis Erklärung, Erläuterung VO EU 1408

Anlage 02.2 - Merkblatt VO EU 1408_2013

Anlage 03 – Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten

Richtlinie zur Förderung der Haltung von Schweinen in Gruppen und auf Stroh soll verlängert werden

Die geltende Richtlinie zur Förderung der Haltung von Schweinen auf Stroh läuft am 31.12.2022 aus. Da die besonders tiergerechte Haltung weiterhin gefördert werden soll, wurde die Richtlinie geringfügig überarbeitet und soll am 01.01.2023 in Kraft treten und bis zum 31.12.2026 gelten.

Die Richtlinie liegt derzeit zur Notifizierung der EU-Kommission vor; es ist davon auszugehen, dass auch diese Richtlinie notifiziert wird.

 

Ab sofort bis zum 15.10.2022 können für das Antragsjahr 2023 Anträge gestellt werden. Eine Bewilligung kann erst nach erfolgreicher Notifizierung erfolgen.

Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier.

 

 https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/landwirtschaft/foerderung-der-haltung-von-schweinen-in-gruppen-und-auf-stroh/

 

Neu ist:

- um Anspruch auf Förderung zu haben, müssen die Schweine mit Schwanz gehalten werden. Von der Möglichkeit einer Ausnahme des Kupierverbots nach Tierschutzgesetz darf kein Gebrauch gemacht werden.

- Entsprechend der aktuellen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wird von Haltungseinrichtungen, die nach dem 09.02.2021 genehmigt oder in Betrieb genommen worden sind, gefordert, in der Abferkelbucht eine Bodenfläche von mindestens sechseinhalb Quadratmetern vorzuhalten.

- die Bagatellgrenze wird gesenkt.

Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern

 

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

 

 

Ansprechpartner bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz mit Dienstsitz in Calau sind:

Frau Bewersdorff

Tel.: (03541) – 870 3464

Frau Hofmann

Tel.: (03541) – 870 3432

Agrarbildung

Informationen des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Brandenburg zur beruflichen Bildung im Agrarbereich

https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/berufliche-bildung

 

Regionalstelle für Bildung im Agrarbereich Südbrandenburg

https://www.kvhs-ee.de/index.php?id=75

„Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung im Beruf Landwirt/in“

 

Ausbildungsnetzwerk beim Bauernverband Südbrandenburg e.V.

https://www.bv-suedbrandenburg.de/seite/332593/ziele.html

 

Bildungsserver Agrar der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

https://www.bildungsserveragrar.de

Bildungsangebote der Brandenburgischen Bildungsakademie (BLAK)