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News-Ticker

Hinweis für Anträge bei der Jagd- und Fischereibehörde

Bitte beachten Sie: Leistungen der Jagd- und Fischereibehörde können erst nach Eingang der fälligen Zahlung erbracht werden. Die Zahlung durch Sie, als Antragsteller, erfolgt ausschließlich nach Erhalt des Gebührenbescheides und auf Grundlage der dort angegebenen Zahlungsinformationen.

Dies betrifft insbesondere folgende Leistungen:

  • die Ausstellung oder Verlängerung von Jagdscheinen

  • die Ausstellung von Fischereischeinen 

  • die Entrichtung der Fischereiabgabe

Eine Bearbeitung oder Aushändigung der entsprechenden Dokumente vor Zahlungseingang ist leider nicht möglich.

Wenn Sie Ihre Angelegenheit zeitnah erledigen möchten, empfehlen wir eine persönliche Vorsprache während der Sprechzeiten (Dienstag von 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr, sowie Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 – 17 Uhr). In diesem Fall kann Ihr Anliegen in der Regel direkt vor Ort bearbeitet werden.

 

Bitte beachten Sie auch: Bei persönlicher Vorsprache ist nur Kartenzahlung möglich. Barzahlungen werden nicht mehr angenommen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Informationen zu Leistungen und Anträgen unter www.osl-online.de/jagd-fischerei 

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