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News-Ticker

Landratswahl im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Kreiswahlausschuss gibt Ergebnis bekannt

Ergebnis final bestätigt (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Ergebnis final bestätigt

Der Kreiswahlausschuss des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, dem 12. Januar um 17 Uhr das Ergebnis der Landratswahl vom 11. Januar 2026 offiziell bekannt gegeben. Nach der amtlichen Bekanntmachung gilt für die Wahl zur Landrätin bzw. zum Landrat im Landkreis Oberspreewald-Lausitz am Sonntag, dem 11. Januar 2026, das folgende Ergebnis:

 

Die Wahl hat keinen Wahlsieger hervorgebracht. Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erhält und zugleich mindestens 15 Prozent aller Wahlberechtigten hinter sich vereint (Quorum). 

 

Da keiner der angetretenen Kandidaten die Voraussetzungen zur Wahl vollständig erfüllen konnte, werden die beiden stimmenstärksten Bewerbenden, Alexander Erbert (CDU) und Antje Ruhland-Führer (AfD), in einer Stichwahl am Sonntag, dem 25. Januar 2026, erneut gegeneinander antreten. Beide hatten im ersten Wahlgang zwar jeweils das Quorum erreicht, jedoch die absolute Mehrheit der Stimmen verfehlt. Gegenüber der Kreiswahlleitung haben beide Kandidaten am Montag bereits ihre Bereitschaft erklärt, in der Stichwahl anzutreten.

 

Nach dem amtlichen Endergebnis der Kreiswahlleitung entfallen auf die Kandidierenden folgende Stimmenanteile (unverändert): 

 

  • Alexander Erbert (CDU): 48,8 Prozent der gültigen Stimmen; Quorum erfüllt

  • Antje Ruhland-Führer (AfD): 43,6 Prozent der gültigen Stimmen; Quorum erfüllt

  • Dr. Evgeni Kivmann (Tierschutzpartei): 7,6 Prozent der gültigen Stimmen; Quorum nicht erfüllt

 

Die Wahlbeteiligung liegt nach amtlicher Feststellung bei 43,4 Prozent und ist demnach geringfügig höher als das vorläufige Ergebnis vom Sonntag (11.01.2026: 43,1 Prozent). Insgesamt wählten 39.254 der 90.407 Wahlberechtigten in OSL. Davon waren 38.960 Stimmen gültig. Das Quorum lag bei 13.561 Stimmen. Die aktualisierten Werte ergeben rechnerisch keine Auswirkungen auf die Stimmenanteile. 

 

Das amtliche Wahlergebnis wird online angepasst sowie im Amtsblatt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz veröffentlicht. 

     

Die Kreiswahlleiterin Anne Kawetzki dankte nochmals allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sowie den beteiligten Verwaltungen für die zuverlässige und engagierte Durchführung der Wahl. Diese sei im gesamten Landkreis ordnungsgemäß und ohne Beanstandungen verlaufen.

 

Landrat Siegurd Heinze appellierte bereits am Sonntagabend an die Wählerinnen und Wähler, auch zur Stichwahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen: „Nachdem im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten die notwendige Mehrheit erreichen konnte, kommt der Stichwahl am 25. Januar eine besondere Bedeutung zu. Sie entscheidet darüber, wer in den kommenden acht Jahren die Verantwortung für unseren Landkreis übernimmt, um ihn verlässlich, verantwortungsbewusst und zukunftsgerichtet zu gestalten. Ich rufe alle Wahlberechtigten ausdrücklich dazu auf, ihr Wahlrecht in der Stichwahl erneut wahrzunehmen. Jede Stimme zählt. Sie trägt ganz konkret dazu bei, die Zukunft unseres Landkreises mitzugestalten. Es geht um viel, am Ende geht es auch um die Menschen in OSL persönlich. Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, sich umfassend zu informieren, die Aufgabenfelder und Leistungen der regionalen Politik differenziert zu beurteilen und ihre Entscheidung verantwortungsvoll zu treffen.“

 

Weitere Informationen zur Wahl bzw. Stichwahl unter www.osl-online.de

 

Ergänzender Hinweis zur Pressemitteilung (Stand 13.01.2026): 

 

Ergänzender Hinweis zur Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses der Landratswahl am 12.01.2026

Der Kreiswahlausschuss hat am 12.01.2026 um 17:00 Uhr unter Leitung der Kreiswahlleiterin gemäß seiner gesetzlichen Zuständigkeit das Gesamtergebnis der Landratswahl festgestellt. Grundlage hierfür ist § 74 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung. Danach sind festzustellen:

  1. die Zahl der wahlberechtigten Personen

  2. die Zahl der wählenden Personen

  3. die Zahl der ungültigen Stimmen

  4. die Zahl der gültigen Stimmen

  5. die Zahl der auf jede Bewerbende und jeden Bewerbenden abgegebenen gültigen Stimmen 

  6. den Namen der oder des gewählten Bewerbenden, wenn eine Bewerbende oder ein Bewerbender die erforderliche Mehrheit (§ 72 Absatz 2 Satz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes) erreicht hat

  7. die Namen der Bewerbenden, die gemäß § 72 Absatz 2 und 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes für die Stichwahl zugelassen sind, wenn mindestens zwei Bewerbende an der Wahl teilgenommen haben sowie keine Bewerbende und kein Bewerbender die nach § 72 Absatz 2 Satz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes erforderliche Mehrheit erreicht hat.

     

In ihren mündlichen Ausführungen ergänzte die Kreiswahlleiterin ihre Berichterstattung um Angaben zu den Stimmanteilen der einzelnen Bewerbenden. Dabei wurde der Stimmenanteil der AfD-Kandidatin versehentlich mit 46,6 % statt korrekt 43,6 % benannt. Dieser Umstand wurde erst nach Ende der Sitzung durch nachträgliche Nachfragen von Anwesenden erkannt.

Aus diesem Grund trat der Kreiswahlausschuss am 13.01.2026 um 15:00 Uhr erneut zusammen, um eine amtliche Klarstellung herbeizuführen. Der fehlerhaft genannte Prozentwert war jedoch nicht Bestandteil der förmlichen Feststellung des Wahlergebnisses und hatte somit keinerlei Einfluss auf das festgestellte Gesamtergebnis. Entgegen einzelner öffentlicher Darstellungen wurde keine Korrektur des Wahlergebnisses vorgenommen.

Die Kreiswahlleiterin wies die anfragende Person hierauf ausdrücklich hin. 

Der fehlerhaft genannte Wert wäre auch rechnerisch nicht plausibel gewesen, da sich andernfalls eine Stimmenanteilssumme von über 100 % ergeben hätte.

(Ergänzung vom 13.01.2026)

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