Boot, Schiff oder Kahn? Auf dieser Seite sind Sie mit Ihrem Anliegen rund um die Zulassung von oder die Fahrerlaubnis für sogenannte Kleinfahrzeuge auf schiffbaren Gewässern richtig.
Nachfolgend finden Sie den richtigen Ansprechpartner oder das richtige Antrags-/Anzeigeformular.
Das Amt für Straßenverkehr und Ordnung ist zuständig für die Erteilung von Kennzeichen für Kleinfahrzeuge und dessen Um- oder Abmeldung sowie für die Aushändigung von Schiffsführerscheinen und die Eintragung von Tauglichkeit im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster.
Bei Fragen können Sie sich gern per E-Mail an an uns wenden.
Schiffsführerscheinprüfung Spreewald: Prüfungstermine im April und Mai 2025 | Anmeldung bis 21. März
Schiffsführerscheinprüfung Spreewald
Die Schiffsführerscheinprüfungen in der Kategorie E werden 2025 voraussichtlich im Zeitraum vom 29.04.2025 bis 30.04.2025 in Lübben (Spreewald) und vom 05.05.2025 bis 06.05.2025 in Lübbenau/Spreewald stattfinden.
Der genaue Termin für die Theorie- und Praxisprüfung wird den Prüfungsteilnehmenden nach erfolgter Antragstellung beim Landkreis in einer Einladung von der Prüfungskommission ca. 4 Wochen vorher mitgeteilt.
Mit dem Schiffsführerschein der Kategorie E können folgende Fahrzeuge geführt werden:
Personenkähne mit und ohne Maschinenantrieb
Spreewaldkähne mit Maschinenantrieb
Die Anträge zur Prüfungsanmeldung müssen bis zum 21. März 2025 beim Amt für Straßenverkehr und Ordnung des Landkreises OSL gestellt werden. Das Antragsformular ist auf der Homepage des Landkreises OSL, im Bereich Leben & Wohnen bei Auto, Verkehr & Landesschifffahrt, unter der Rubrik Bootszulassung zu finden (www.osl-online.de/landesschifffahrt) und ausgefüllt per Mail an zu übermitteln.
Folgende Voraussetzungen müssen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Kategorie E erfüllt sein:
Mindestalter: 18 Jahre
körperliche und geistige Tauglichkeit – nachzuweisen durch medizinischen Tauglichkeitsnachweiseiner Ärztin oder eines Arztes für Arbeitsmedizin im Tätigkeitsschwerpunkt Sehvermögen nach FeV Anlage 6 oder einer zugelassenen Ärztin oder eines zugelassenen Arztes zur Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen des Arbeitsmedizinischen Dienstes Rhein Ruhr (https://lbv.brandenburg.de/binnenschifffahrt-und-hafen-24714.html)
Nachweis der Zuverlässigkeit mittels Beibringung eines behördlichen Führungszeugnisses – wer bereits wegen eines erheblichen Verstoßes gegen verkehrsstrafrechtliche Vorschriften rechtskräftig verurteilt wurde oder wer nicht erwarten lässt, dass er als Schiffsführer die geltenden Vorschriften beachten wird, gilt als unzuverlässig
Nachweis über einen absolvierten Lehrgang für lebensrettende Sofortmaßnahmen oder über eine Schulung in Erster Hilfe
Nachweis von 100 Fahrstunden auf einem Fahrzeug der entsprechenden Kategorie (davon 30 % mit Antriebsmaschine bei der Kategorie E mit Motor)
Die Prüfung erfolgt vor einem Prüfungsausschuss des Landesamtes für Bauen und Verkehr. Diese teilt sich in einen Theorie- und einen Praxisteil, welche in der Regel an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zu absolvieren sind. Die Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr. Dabei sind für die Theorieprüfung ca. 3 Stunden und für die praktische Prüfung je nach Teilnehmerzahl bis zu 6 Stunden einzuplanen. Die praktische Prüfung wird gemeinsam mit allen Prüflingen in einem Prüfungskahn absolviert. Ein vorzeitiges Aussteigen aus diesem ist dabei nicht vorgesehen.
Im Anschluss erhalten die Prüfungsteilnehmer und -teilnehmerinnen vom Prüfungsausschuss einen Gebührenbescheid für die Kategorie E mit Motor in Höhe von 280,00 € und für die Kategorie E ohne Motor in Höhe von 230,00 €.
Folgende Themenbereiche sind Bestandteil der gesamten Prüfung:
schifffahrtsrechtliche, schifffahrtspolizeiliche und wasserrechtliche Vorschriften für schiffbare Landesgewässer
Verhalten unter besonderen Umständen
Kenntnisse und Fähigkeiten der Führung des Fahrzeuges
Nach erfolgreicher Prüfung kann der Schiffsführerschein nach Terminvereinbarung beim Amt für Straßenverkehr und Ordnung, Bereich Landesschifffahrt, gegen eine Gebühr von 60,00 € ausgehändigt werden.
Bei Rückfragen bzw. zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gern an Frau Pöschke oder Herrn Hecht unter (03541) 870-3270 / -3271 oder per E-Mail an .
Anträge: An- und Abmeldung Kleinfahrzeug & Kleinfahrzeugkennzeichen & Personenkahn-Zulassung
Hinweise zur Zuständigkeit:
Die Anträge auf Registrierung eines privat genutzten Kleinfahrzeuges (Sportboot) können bei allen Wasser- und Schifffahrtsämtern gestellt werden. Ein regionaler Bezug ist nicht gegeben.
Weiterhin können die Anträge auf Erteilung eines Kleinfahrzeugkennzeichens für den privaten Gebrauch auch beim ADAC, dem Deutschen Motoryachtverband e. V. oder dem Deutschen Segler-Verband sowie den Landkreisen gestellt werden.
Bootszeugnisse für die gewerbliche Vermietung von Sportbooten werden ausschließlich bei den Wasser- und Schifffahrtämtern erteilt, in deren Zuständigkeit sich die Betriebsstätte befindet.
Jeder, der auf den Binnenschifffahrtsstraßen ein Kleinfahrzeug führt, muss sein Kleinfahrzeug mit einem gültigen amtlich anerkannten Kennzeichen versehen. Die Registrierung ist vorzunehmen nach der „Verordnung über die Registrierung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen“ (KIFzKV-BinSch). Es besteht eine Kennzeichnungspflicht für Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugsprit, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweisen.