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Wohngeld

Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (Mietzuschuss, Lastenzuschuss) können für die Städte Großräschen, Schwarzheide, Calau, Vetschau, die Ämter Altdöbern, Ruhland, Ortrand und die Gemeinde Schipkau im Sozialamt beantragt werden. Die Städte Senftenberg, Lauchhammer und Lübbenau haben eigene Wohngeldstellen.

 

Hinweis
Die Wohngeldantragstellung ist kostenfrei möglich. Die Nutzung kostenpflichtiger Onlineservices, z.B. Website „wohngeld-online.de“ mit einer einmaligen Service-Gebühr in Höhe von 29,99 Euro durch die Sss-Software Special Service GmbH, sind nicht erforderlich und irreführend. 
Es wird auf die Warnung der Verbraucherzentralen vor dieser Website hingewiesen: Link Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt! | Verbraucherzentrale.de. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten den falschen Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können.
 

 

+++ neues "Wohngeld-Plus" +++
 

Das Wohngeld-Plus entlastet durch die Reform auch bei den Heizkosten und mildert die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung.

Damit sollen einkommensschwache Haushalte unterstützt werden, die einen Anspruch auf diese Leistung haben.

 

Formulare:

Download Mietzuschuss

Download Lastenzuschuss

Download Wohngeldantrag für Heimbewohner

 

 

Ausgefüllte und unterschriebene Anträge senden an

Postanschrift
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
PF 100064
01956 Senftenberg

 

oder per Mail an

 

Hinweise zu den Anträgen: Link www.bmwsb.bund.de

 

Wer keinen Internetzugang hat, kann sich unter der Telefonnummer 03573 870-4101 im Sozialamt bzw. in der Wohngeldstelle der Kreisverwaltung melden. Die Mitarbeiter schicken die Antragsformulare anschließend per Post zu.

 

Wohngeld hilft einkommensschwachen Haushalten bei ihren Wohnkosten, um angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.

 

 

Unterstützung für Familien – Kinderfreizeitbonus ist beschlossen
 

Der Kinderfreizeitbonus wird im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ als weitere finanzielle Hilfe für bedürftige Familien gezahlt. Mit dem Kinderfreizeitbonus sollen Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können. Hierbei handelt es sich um eine Einmalzahlung in Höhe von 100 € pro Kind. Diese Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

Den Kinderfreizeitbonus gibt es für Kinder, die am 1. August 2021 noch nicht 18 Jahre alt sind und für die Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen wird.

Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  • Link Kinderzuschlag (KiZ),

  • Wohngeld (gegebenenfalls parallel zu KiZ),

  • Sozialhilfe nach Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII),

  • Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) (gegebenenfalls parallel zu KiZ),

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder

  • Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). 

 

Anspruchsberechtige Kinder für die ein Kinderzuschlag, Kinderzuschlag und Wohngeld oder Kinderzuschlag und Grundsicherung nach dem SGB II gezahlt wird, erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.

 

Anspruchsberechtigte Kinder die nur Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten, müssen einen formlosen Antrag auf Kinderfreizeitbonus bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen.  Dieser kann per Post oder ab dem 01.07.2021 per E-Mail an gesendet werden. Dem ausgefüllten Antrag sind geeignete Nachweise über die Bewilligung von Wohngeld oder Sozialhilfe für den Monat August 2021 beizufügen (Bewilligungsbescheid). Die Kinder, für die der Kinderfreizeitbonus beantragt wird, müssen auf dem Bescheid ersichtlich sein. Die Auszahlung erfolgt über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit frühestens ab August 2021. Weitere aktuelle Informationen finden Sie unter: http://www.arbeitsagentur.de/kinderfreizeitbonus. Für allgemeine Fragen zum Antragsverfahren steht ab Anfang Juli 2021 die gebührenfreie Rufnummer 0800 4 5555 43 zur Verfügung.