Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
...wird für Menschen gewährt, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit Einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gemeinschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate hindern können.
Anträge können Sie hier auf der Seite des Landesamtes für Soziales und Versorgung Brandenburg herunterladen.