Bannerbild
 
 

Rettungsdienst

Gemäß § 6 Abs. 1 Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz-BbgRettG sind die Land-kreise und kreisfreie Städte die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes. Sie erfüllen die Aufgaben des Rettungsdienstes als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe.

 

Entsprechend § 2 BbgRettG dient der Rettungsdienst der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr. Er umfasst folgende Aufgaben:

  • die bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallrettung von Personen,

  • der qualifizierte Krankentransport und

  • die Durchführung von Maßnahmen bei Schadensereignissen mit einem Massenanfall von verletzten oder erkrankten Personen (MANV).

     

Die Durchführung des Rettungsdienstes kann der Träger des Rettungsdienstes selbst vornehmen oder anderen Leistungserbringern übertragen.

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde zur Durchführung des Rettungsdienstes die Rettungsdienst Niederlausitz gGmbH mit Sitz in Klettwitz, Am FamilienCampus 1 in 01998 Schipkau beauftragt und die Gewährleistung des Notarztdienstes der Sana Kliniken Niederlausitz gGmbH übertragen.

 

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben muss vom Träger des Rettungsdienstes nach Gesetz jederzeit die Erreichbarkeit über den Notruf 112 absichert werden. Die Regionalleitstelle Lausitz lenkt und koordiniert im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Einsätze des Rettungsdienstes. 

 

Im Landkreis sind 13 Rettungswagen (RTW), 3 Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF), 1 Krankentransportwagen (KTW), 1 Rettungskahn sowie 5 Reservefahrzeuge im Einsatz. Diese sind verteilt auf die Rettungswachen in Jannowitz, Lauchhammer, Klettwitz, Senftenberg, Großräschen, Calau, Vetschau und Lübbenau. Notarztstützpunkte gibt es in Senftenberg, Lauchhammer und Lübbenau. Die Vorhaltung der Fahrzeuge ist im Rettungsdienstbereichsplan des Landkreises OSL definiert.

 

Für den Rettungsdienstbereich ist eine Ärztliche Leiterin Rettungsdienst (ÄLRD) benannt. Die Ärztliche Leiterin ist insbesondere verantwortlich für die fachliche Anleitung und Kontrolle der notfallmedizinischen Betreuung, Gewährleistung der notfallmedizinischen Fort- und Weiterbildung des Personals und Überwachung des Qualitätsmanagementsystems.

 

Zur Finanzierung des Rettungsdienstes ist der Landkreis berechtigt, Benutzungsgebühren durch Satzung zu erheben. Die Satzung finden Sie hier (bitte klicken). 

 

 

Kontakt

Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Amt für Straßenverkehr und Ordnung

Sachgebiet Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz, Zivilschutz
Seestraße 28
01983 Großräschen

 

Tel.: 035753 / 69-200/-2034

Fax: 035753 / 69-2037

E-Mail: