Rettungsdienst
Gemäß § 6 Abs. 1 BbgRettG sind die Landkreise und kreisfreie Städte die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes. Sie erfüllen die Aufgaben des Rettungsdienstes als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe.
Entsprechend § 2 BbgRettG gehören zu den Aufgaben des Rettungsdienstes:
- die bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallrettung von Personen,
- der qualifizierte Krankentransport und
- die Durchführung von Maßnahmen bei Schadensereignissen mit einem
Massenanfall von verletzten oder erkrankten Personen (MANV).
Die Durchführung des Rettungsdienstes kann der Träger des Rettungsdienstes selbst vornehmen oder auf geeignete Hilfsorganisationen, öffentliche Feuerwehren oder private Dritte übertragen.
Zur Bewältigung dieser Aufgaben müssen vom Träger des Rettungsdienstes eine Rettungsleitstelle, entsprechende Kommunikationssysteme, Rettungswachen, Rettungsdienstfahrzeuge, Geräte und Material, Rettungsdienstpersonal, Notärzte, Leitende Notärzte und ein Ärztlicher Leiter Rettungsdienst vorgehalten werden.
Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurden öffentlich-rechtliche Verträge zur Gewährleistung des Notarztdienstes mit der Klinikum Niederlausitz GmbH sowie zur Durchführung des Rettungsdienstes mit dem DRK Kreisverband Lausitz e. V., dem DRK Kreisverband Calau e. V., dem ASB Ortsverband Lübbenau/Vetschau e. V. und der Klinikum Niederlausitz GmbH abgeschlossen.
Der Einsatz des jeweils ersten geeigneten und einsetzbaren Rettungsmittels erfolgt entsprechend § 3 Abs. 1 der Verordnung über den Landesrettungsdienstplan grundsätzlich unbeschadet der Rettungsdienstbereichsgrenzen durch die Regionalleitstelle. In der Regionalleitstelle „Lausitz“ in Cottbus werden die Aufgaben der Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Elbe-Elster, Dahme-Spreewald und der Stadt Cottbus wahrgenommen.
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