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Rettungsdienst

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Aktuelle Informationen zu Rettungsdienstgebühren im Landkreis OSL

An dieser Stelle informieren wir Sie fortlaufend zu allen relevanten Entwicklungen rund um das Thema Rettungsdienstgebühren im Land Brandenburg und etwaigen Auswirkungen auf den Landkreis Oberspreewald-Lausitz. 

 

à Sofern Sie Fragen haben, richten Sie diese gern per E-Mail an: oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Aktueller Sachstand: Müssen Bürgerinnen und Bürger im Landkreis OSL Gebühren für Rettungsdiensteinsätze zahlen? (Stand 24.03.2025)

 

à Aus heutiger Sicht rechnet der Landkreis OSL noch keine Gebühren gegenüber den Patienten ab. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass möglicherweise bereits in der kommenden Zeit Gebühren für Rettungsdiensteinsätze von den Patienten erhoben werden müssen. Die Kreisverwaltung informiert hierzu mit ausreichendem Vorlauf.

 

Unabhängig von der Finanzierungsthematik stellen die Landkreise sicher, dass der Rettungsdienst weiterhin in vollem Umfang und gewohnt hoher Qualität einsatzfähig bleibt. 

 

Antworten auf Ihre Bürgeranfragen (Stand 24.03.2025)

 

Hintergrund zum Thema & Forderungen der Landkreise

 


Satzung über Rettungsdienstgebühren des Landkreises OSL, gültig seit 01.01.2025

Rechtliche Grundlage für den Rettungsdienst - Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz