Unterstützungsangebote zur Kindesentwicklung
Zum 1. Januar 2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Darin ist ein Beratungsanspruch von Eltern sowie werdenden Müttern und Vätern zu den Leistungsangeboten in Fragen der Entwicklung ihrer Kinder verankert. Dieser Beratungsanspruch umfasst die ersten Lebensjahre der Kinder bis zur Einschulung.
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht zu den Angeboten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: