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Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Calau

Weitere Informationen, Anträge und die Online-Terminvergabe im Bereich der

Fahrzeugzulassungsbehörde:

www.osl-online.de/seite/97615/kfz-zulassungsbehörde.html

 

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Weitere Informationen, Anträge und die Online-Terminvergabe im Bereich der

Fahrerlaubnisbehörde:

www.osl-online.de/seite/510584/fahrerlaubnisbehörde.html

 

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Sie wollen etwas in der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde erledigen?

Sie haben 5 Möglichkeiten!

  1. online einen Termin buchen und das Anliegen vor Ort erledigen

  2. Abgabe - Einreichen des Anliegens mit den entsprechenden Unterlagen

  3. per Postversand - Einsenden des Anliegens mit den entsprechenden Unterlagen

  4. interkommunale Zusammenarbeit bei der Fahrzeugzulassung

  5. Onlineanträge (i-Kfz) für die Fahrzeugzulassung

 

1. Öffnungszeiten:

Montag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe
Dienstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe
Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe

 

Zur Reservierung Ihres Wunschkennzeichens gelangen Sie hier: Wunschkennzeichen (osl-online.de)

 

Gesonderte Sprechstunden für Gewerbetreibende

Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, jeweils am Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 9:30 ihre Zulassungsvorgänge bei einer gesonderten Sprechstunde der Fahrzeugzulassungsbehörde in Calau, ohne die vorherige Vereinbarung eines Termins, abzugeben. Die Anträge werden zeitnah bearbeitet.

Die Sprechstunde ist nur für Gewerbetreibende. Zu der Sprechstunde werden nur Anträge von Gewerbetreibenden bearbeitet. Die Unternehmen werden gebeten, vorrangig die Sprechstunde zu nutzen und keine Termine für andere Tage oder Uhrzeiten online zu vereinbaren.

 

2. Abgabe:

Zudem haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Zulassungs- oder Fahrerlaubnisvorgänge zur Bearbeitung abzugeben.

Hinweis:

Hierbei ist in jedem Fall sicherzustellen, dass die Antragsunterlagen vollständig sind und zum Zweck eines eventuell erforderlichen Rückrufs eine Telefonnummer bekanntgegeben wird.

Die entstehende Verwaltungsgebühr wird mittels Gebührenbescheid erhoben, welchen Sie im Rahmen der Antragsbearbeitung zugeschickt bekommen. Bitte legen Sie den Antragsunterlagen ausdrücklich kein Bargeld bei!

 

Uhrzeiten für die Abgabe:

Montag und Freitag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

 

Abgabeorte:

  • Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Calau (Cottbuser Straße 26)

  • Eingangsbereich des Kreishauses Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36, schräg gegenüber der KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde)

  • Bürgerbüro am Hauptstandort der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Dubinaweg 1, Glasgebäude)

 

3. per Postversand:

Außerdem können Unterlagen im Bereich der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde weiterhin auf postalischem Weg eingereicht werden:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
Amt für Straßenverkehr und Ordnung,
SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde,
Postfach 100064,
01956 Senftenberg

 

Hinweis:

Hierbei ist in jedem Fall sicherzustellen, dass die Antragsunterlagen vollständig sind und zum Zweck eines eventuell erforderlichen Rückrufs eine Telefonnummer bekanntgegeben wird.

Die entstehende Verwaltungsgebühr wird mittels Gebührenbescheid erhoben, welchen Sie im Rahmen der Antragsbearbeitung zugeschickt bekommen. Bitte legen Sie den Antragsunterlagen ausdrücklich kein Bargeld bei!

 

4. interkommunale Zusammenarbeit bei der Fahrzeugzulassung:

Auch bei unseren Vertragspartnern in Cottbus/Chóśebuz und Spree-Neiße ist es möglich, sich online einen Termin zu buchen, um Vorgänge zur Fahrzeugzulassung vor Ort in Cottbus oder Forst bearbeiten zu lassen. Anträge zur Fahrzeugzulassung können Bürgerinnen und Bürger von Cottbus/Chóśebuz, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße seit 2022 bei allen drei Behörden einreichen. Die Annahme, Bearbeitung und der Bescheid sind nicht länger an die örtlichen Zuständigkeiten gebunden. Dies stellt auch im Normalbetrieb eine weitere Alternative zur Antragstellung dar.

 

5. Onlineanträge (i-Kfz) für die Fahrzeugzulassung (zur Zeit leider nicht möglich, bitte nutzen Sie die anderen Optionen)