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OSL hofft auf finanzielle Hilfen aus dem Ausgleichsfonds

Der Bescheid zur Gewährung von finanziellen Hilfen aus dem Ausgleichsfonds des Landes Brandenburg in Höhe von rund 10,7 Millionen Euro ist jetzt in der Verwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz eingegangen. Sicher ist die Finanzspritze für den mit einem durchschnittlichen Kassenkreditstand von mehr als 46,5 Millionen Euro belasteten Landkreis damit aber noch nicht. Die Auszahlung erfolgt nur unter der Bedingung, dass bis zum 30. Juni ein Nachtragshaushalt beschlossen und so die Kreisumlage rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres um einen Prozentpunkt auf 48 Prozent angehoben wird.

Für Landrat Siegurd Heinze geht es dabei um wesentlich mehr: „Rechnet man die Einnahmen aus der erhöhten Kreisumlage zu den 10,7 Millionen Euro dazu, sprechen wir hier insgesamt von einem Betrag von 12,5 Millionen Euro, über den es im Kreistag am 21. Juni abzustimmen gilt. Bei der prekären Finanzlage unseres Landkreises sind 12,5 Millionen Euro meiner Meinung nach nicht diskutabel, sondern sehr viel Geld, auf das nicht verzichtet werden kann!“

 

Die Forderung nach einer Erhöhung der Kreisumlage sorgte bei einigen Kreistagsabgeordneten sowie Bürgermeistern im Landkreis für Verwunderung und Unverständnis. Schließlich bescheinigte man der OSL-Verwaltung bei der Haushaltsgenehmigung für 2012 noch einen überragenden Konsolidierungswillen, während nun von noch nicht ausreichenden Konsolidierungsbemühungen die Rede ist.

 

Der Bescheid des Innenministeriums zur Gewährung von Mitteln aus dem Ausgleichsfonds löst diesen scheinbaren Widerspruch auf. Darin wird betont, dass der Gesetzgeber den Aufsichtsbehörden bei der Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten einen weiten Ermessensspielraum einräume. Hinsichtlich der Gewährung von Mitteln aus dem Ausgleichsfonds werde das Innenministerium jedoch nicht kommunalrechtlich tätig, sondern als Fondsverwalter kommunaler Mittel und damit als Treuhändler. Bei der Verteilung der Mittel haben strenge Maßstäbe zu gelten.

Bei der Genehmigung des Haushaltes 2012 ginge es dem Innenministerium insbesondere darum, dem Landkreis OSL finanzielle Spielräume zu eröffnen. Die Genehmigung „ist auch Ausfluss des kommunalaufsichtlichen Vertrauens in die Entschlusskraft der Verwaltung und des Kreistages, dass die finanziellen Spielräume nicht zu Lasten des Haushaltsausgleichs missbraucht, sondern die Genehmigung als Motivation dient, die sparsame Haushaltswirtschaft sowie den bisher eingeschlagenen Konsolidierungskurs fortzuführen“, heißt es in dem vorliegenden Bescheid.

 

Hinsichtlich der Gewährung von Mitteln aus dem Ausgleichsfonds sei man es der Solidargemeinschaft hingegen schuldig, besonders kritisch das Haushaltsgebaren der Antragsteller im Hinblick auf Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Aufgrund der erheblichen Höhe der für den Landkreis OSL geplanten Zuweisungen wären strenge Maßstäbe zumutbar, da dieser Fonds aus der Solidargemeinschaft aller brandenburgischen Kommunen gespeist und der Betrag allen Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Brandenburg zu Gunsten nur eines einzigen Landkreises entzogen wird.

 

In die Berechnung der Höhe fließen die eigenen Konsolidierungsmöglichkeiten des Landkreises ein, der  Hebesatz der Kreisumlage sei dabei Gradmesser für noch vorhandene Konsolidierungsreserven, da die Kreisumlage die wichtigste Finanzierungsquelle eines Kreishaushaltes darstellt. „So hat der Landkreis trotz der sehr angespannten Haushaltssituation die ihm gesetzlich eingeräumten Einnahmemöglichkeiten mittels der Gestaltung des Hebesatzes der Kreisumlage […]  bisher nur sehr zögerlich und unzureichend genutzt“, schätzt das Innenministerium die Lage in OSL ein. Eine Kreisumlage von 47 Prozent läge zwar über dem Durchschnitt aller brandenburgischen Landkreise, decke aber den kreislichen Finanzbedarf noch nicht ab. Laut Innenministerium wäre eine Erhöhung auf 48 Prozent den Kommunen des Landkreises zuzumuten, da so gut wie keine Anträge auf Gewährung von Mitteln aus dem Ausgleichsfonds von notleidenden OSL-Kommunen gestellt würden.

 

„Die unzureichende Ausschöpfung der eigenen Konsolidierungsmöglichkeiten ist im Rahmen des Verfahrens zur Gewährung von Bedarfszuweisungen gewürdigt worden. Im Ergebnis dessen ist es dem Landkreis zuzumuten, im Wege einer Nachtragssatzung […] den Hebesatz der Kreisumlage anzuheben“, argumentiert das Innenministerium. „Vor diesem Hintergrund kommt die Auszahlung der Bedarfszuweisung erst nach Vorlage der beschlossenen Nachtragssatzung in Betracht“, heißt es im Bescheid weiter.

 

Der OSL-Nachtragshaushalt wird am 21. Juni den Abgeordneten des Kreistages zur Beschlussfassung vorgelegt. Um den zu erwartenden Diskussionsbedarf zu ermöglichen, ist eine Woche vorher bei der Kreisausschusssitzung am 14. Juni um 16 Uhr im Kreishaus in Senftenberg, Dubinaweg 1, großer Saal, der für Kommunalangelegenheiten verantwortliche Abteilungsleiter im Innenministerium, Rudolf Keseberg, als Gesprächspartner anwesend. Die hauptamtlichen Bürgermeister und Amtsdirektoren der Städte und Gemeinden des Landkreises werden ebenfalls dazu eingeladen.

 

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