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Haushaltsgenehmigung mit Auflagen

Der überragende Konsolidierungswille sowie die beschlossenen Sparmaßnahmen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz überzeugten die Kommunalaufsicht im Innenministerium, so dass diese das eingereichte Haushaltssicherungskonzept genehmigte. Bei einem negativen Haushalt ist die Verwaltung verpflichtet, ein durch den Kreistag beschlossenes Haushaltssicherungskonzept dem Innenministerium vorzulegen.

 

Positiv merkte die Kommunalaufsicht an, dass gegenüber den Prognosen der Vorjahre eine erhebliche Verbesserung erreicht werden konnte. So fällt die Planung für den Haushalt 2011 günstiger aus als ursprünglich im Jahr 2010 vorgesehen. Auch die vorläufigen Jahresergebnisse von 2009 und 2010 zeigen wesentlich niedrigere Fehlbeträge auf als geplant.

„Das Land erkennt unseren Sparwillen an, wir sind auf einem unbequemen, aber richtigen Weg“ zeigt sich Landrat Siegurd Heinze erfreut über die Haushaltsgenehmigung. Aufgrund des strikten Sparkurses gelingt es so beispielsweise der Verwaltung, nach gegenwärtigen Erkenntnissen das geplante Defizit für das laufende Jahr von ursprünglich geplanten 16,6 Millionen auf zehn Millionen zu reduzieren.

 

„Jede Million Defizit ist im Prinzip eine Million zu viel, aber wir beweisen mit unserem Handeln, dass wir uns der prekären Finanzlage des Landkreises bewusst sind und unseren Beitrag dazu leisten, dies zu ändern.“ äußert sich Siegurd Heinze weiter zur angespannten Haushaltssituation wohlwissend, dass ein Haushaltsausgleich in den nächsten Jahren auch aufgrund umfangreicher Pflichtleistungen nur schwer möglich sein wird. Auch das Innenministerium bescheinigt dem Landkreis OSL schwierige Vorzeichen, indem es bestätigt, dass eine wesentliche Verbesserung der haushaltswirtschaftlichen Situation zurzeit objektiv unmöglich erscheint. „Dennoch ist erkennbar“, so das Innenministerium weiter, „dass der Landkreis bei Fortsetzung der begonnenen tiefgreifenden Restrukturierung und Konsolidierung eine weitere nachhaltige Verbesserung der haushaltswirtschaftlichen Situation erreichen kann“.

 

Mit der Genehmigung wird der Landkreis OSL gleichzeitig aufgefordert, zahlreiche, verschiedene Auflagen zur Haushaltsplanung und -durchführung einzuhalten. So sind beispielsweise unter anderem Ausgaben im freiwilligen Bereich strikt zu begrenzen, Pflichtleistungen regelmäßig auf Abweichungen vom Mindeststandard zu kontrollieren, Personalentwicklungsmaßnahmen und Stellenplanreduzierungen voranzutreiben, Einnahmequellen sowie Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zu prüfen und die Anhebung der Kreisumlage anzustreben.

 

„Der jetzt eingeschlagene Weg muss konsequent weiter verfolgt werden und darf nicht das Ende der Sparmaßnahmen sein.“ blickt Landrat Siegurd Heinze zielstrebig in die Zukunft.

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