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Bildungspaket: Bis 30. April Ansprüche sichern

Das im März verabschiedete so genannte Bildungs- und Teilhabepaket gilt rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres. Daher können auch bereits in Anspruch genommene Leistungen erstattet werden. Hierzu ist jedoch ein Antrag bis spätestens 30. April erforderlich. Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld wenden sich an das Jobcenter, Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag und Grundsicherungsleistungen werden beim Kreissozialamt beraten. Dazu sind alle Unterlagen, Belege und Anmeldungen mitzubringen.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz könnten rund 4.300 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. Das Paket sieht Leistungen für Lernförderung/ Nachhilfe nach Empfehlung der Schule, Schülerbeförderung, Schulbedarf ab Schuljahr 2011/2012, ein- und mehrtägige Kita- und Schulausflüge, Schulmittagessen für Kosten über einem Euro, zehn Euro monatlich beispielsweise für Sportverein, Musikschule oder Naturschutzverband vor.

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