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Gemeindeverwaltung Schipkau

Personal / Bildung

Gemeindeverwaltung Schipkau
Führungszeugnis, beantragen


Kurzinformationen

 

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis). Hat sie eine gesetzliche Vertretung, ist auch diese antragsberechtigt. Ist die Person geschäftsunfähig, ist nur ihre gesetzliche Vertretung antragsberechtigt.

Unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/DasBfJ/Kontakt/Kontakt_node.html können die antragstellenden Personen zudem mit dem Bundesamt für Justiz in direkten Kontakt treten und darauf hinweisen, wenn im Einzelfall Nachteile durch ein fehlendes Führungszeugnis drohen.

Die Wartezeit für ein Führungszeugnis beträgt 4 bis 6 Wochen.

 

 


Beschreibung

 

Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses ist bei der Meldebehörde in Ihrem Wohnort (am Haupt- oder auch am Nebenwohnsitz möglich) persönlich zu stellen. Sie können sich bei der Antragstellung nicht von einem Bevollmächtigten vertreten lassen.

Wenn Ihnen die geforderte persönliche Beantragung nicht möglich ist, so können Sie das Führungszeugnis unter Angabe aller notwendigen Angaben auch schriftlich bei der Meldebehörde beantragen. Allerdings muss in diesem Fall zwingend Ihre Unterschrift auf dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses amtlich beglaubigt sein, z.B. durch Gemeindeverwaltung, Notar.

Zum Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis ist ein Erforderlichkeitsnachweis der anfordernden Stelle vorzulegen.

Eine weitere Möglichkeit der Antragstellung ist die Online-Beantragung. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise des Online-Portals des Bundesamts für Justiz.

Hier können Sie das Führungszeugnis online beantragen:

www.fuehrungszeugnis.bund.de

 


Rechtsgrundlagen

 

 

Bundeszentralregistergesetz

(§§ 30 ff. BZRG) in der derzeit geltenden Fassung)

 

 

 


Notwendige Unterlagen

 

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
  • Persönliches Erscheinen ist erforderlich
  • Erforderlichkeitsnachweis für erweitertes Führungszeugnis
  • bei Behördenführungszeugnis Anschrift der Behörde

 


Fristen

 

4 - 6 Wochen

 


Gebühren

 

Bei der Antragstellung ist eine Gebühr in Höhe von 13,00 EUR zu entrichten.

 

 


Weiterführendes

 

Gültigkeitsdauer: ca. 3 Monate

 


Ansprechpartner

Frau Anika Neumann
Telefon (035754) 36011
Telefax (035754) 36042