Gemeindeverwaltung Schipkau
Ordnungsamt
Gemeindeverwaltung Schipkau
Schiedsstellen
Kurzinformationen
Die Gemeinde Schipkau verfügt über 2 unabhängig voneinander - aber miteinander arbeitende Schiedsstellen mit Sitz im Gemeindebüro Annahütte, Sallgaster Straße 4b.
Der Schiedsstellenbezirk 1 ist für den Ort Schipkau in seiner Gesamtheit und der Schiedsstellenbezirk 2 ist für die Ortsteile Annahütte, Klettwitz, Drochow, Meuro und Hörlitz tätig.
Ansprechpartner:
Schiedsstellenbezirk 1
Herr Kersten Tel.: 035754 - 64 23 12
Schiedsstellenbezirk 2
Herr Hirt Tel.: 0171 12 88 744
Die Sprechstunden der Schiedsstellen 1 und 2 finden in der Regel jeden 4. Dienstag im Monat um 18:00 Uhr statt (Ausnahme Sommerpause).
Für das Jahr 2024 stehen Termine fest:
16.01.2024 17.09.2024
20.02.2024 15.10.2024
19.03.2024 19.11.2024
16.04.2024 17.12.2024
21.05.2024
18.06.2024
Bei Bedarf sind natürlich auch individuell andere / weitere Termine möglich.
Was ist das Grundanliegen der Schiedsstellen?
In der Schiedsstelle soll den Bürgern die Gelegenheit gegeben werden, ihre Anliegen bei:
- bürgerlichen Streitigkeiten,
(vermögensrechtliche Ansprüche; Nachbarschaftsstreitigkeiten; Verletzung der persönlichen Ehre)
- Vergleiche in Sühneverfahren
- gemischten Streitigkeiten
ohne Inanspruchnahme des zuständigen Gerichts kostengünstiger zu klären.
Sollte es bei diesen Fällen zu keiner Einigkeit kommen, können diese Angelegenheiten mit einer Erfolglosigkeitsbescheinigung an das zuständige Gericht verwiesen werden.
Beschreibung
Die Zielvorstellung des Gesetzgebers besteht darin, dass die streitenden Parteien ihren Streit beilegen und einen Vergleich schließen. Der Vorteil eines so zustande gekommenen Vergleiches liegt erstens in den erheblich geringeren Kostenfolgen gegenüber einem Gerichtsverfahren mit entsprechenden Gerichts- und Anwaltsgebühren und zweitens in der gleichwohl gegebenen Vollstreckbarkeit des Vergleiches. Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet den Rechtsstreit im Wege des Vergleiches beizulegen. Es ist durch die Schiedssperson auf Antrag durchzuführen in:
1. Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
vermögensrechtliche Ansprüche, wie Schadenersatz, Schmerzensgeld, Herausgabe von Sachen, Beachtung der Hausordnung oder nachbarrechtliche Belange
nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre (außer in Presse und Rundfunk)
2. In Strafsachen, als Vergleichsbehörde gem. § 380 Abs. 1 Strafprozessordnung. Es handelt sich dabei um folgende Vergehen:
Hausfriedensbruch
Beleidigung
Verletzung des Briefgeheimnisses
Körperverletzung (§§ 223 und 229 StGB)
Bedrohung
Sachbeschädigung
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Name und Anschrift der Parteien
allgemeine Angabe des Streitgegenstandes
Unterschrift des Antragsstellers
erforderlichen Abschriften
Gebühren
Die Gebühr beträgt 50 €.
Ansprechpartner
Frau Tina Fleischer
(035754) 36024
(035754) 36039
Frau Anne Wohllebe
(035754) 36035
(035754) 36046 Gewerbe
(035754) 36032
Herr Ronny Habermann
(035754) 360 36
Frau Franziska Loch
(035754) 36046