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Gemeindeverwaltung Schipkau

Ordnungsamt

Gemeindeverwaltung Schipkau
umgesetztes Fahrzeug, herausgeben


Kurzinformationen

Es ist z.B. nicht erforderlich, ein Kraftfahrzeug abschleppen zu lassen, wenn es in einer Busbucht steht, aber während dieser Zeit keine Busse mehr verkehren. Es ist zu prüfen, ob ein Versetzen als milderes Mittel in Frage kommt.

Sofern die Erforderlichkeit des Abschleppens nicht bejaht werden kann, liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vor.


Rechtsgrundlagen

  • (Gebührenordnung der Landkreise, kreisfreien Städte und Ämter)


Notwendige Unterlagen

  • Lichtbildausweis
  • Zulassungs- oder Typenschein
  • Eigentumsnachweis bei Fahrzeugen ohne Kennzeichen

Ansprechpartner

Frau Tina Fleischer
Telefon (035754) 36024
Telefax (035754) 36039