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Gemeindeverwaltung Schipkau

Ordnungsamt

Gemeindeverwaltung Schipkau
Vogelschießstätte, beantragen


Kurzinformationen

Vogelschießstände dienen dem Schießen auf vogelartige, aus Holz gefertigte Ziele, die in einer Höhe von in der Regel mindestens 10 m vor einem Schützenstand angebracht sind. Geschossen wird im meist nur mit Kleinkalibergewehren oder mit Flinten bzw. Vogelbüchsen im Kal. 16 sowie mit Patronen, die ausschließlich Bleigeschosse bzw. Blei-Kunststoffgeschosse aufweisen und deren Auftreffenergie auf 15 m Entfernung in keinem Fall größer als 1170 Joule sein darf. Das Schießen mit normalen Flintenlaufgeschoss-Patronen aller Kaliber ist nicht zulässig. Die Schussentfernung beträgt etwa 14 m. Zur Sicherung der Umgebung der Schussrichtung und zur Sicherung des Hintergeländes dienen eine ortsfeste Halterung der Gewehre, die deren Schwenkbereich begrenzt, und ein Geschossfang.


Beschreibung

Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte) betreiben, oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§5) und persönliche Eignung (§6) besitzt und eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von mindestens 1 Million Euro –pauschal für Personen- und Sachschäden- sowie gegen Unfall in Höhe von mindestens 100 000 Euro für den Todesfall und mindestens 100 000 Euro für den Invaliditätsfall bei einem im Geltungsbereich des Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmer nachweist.

Bei ortsveränderlichen Schießstätten ist eine einmalige Erlaubnis vor der erstmaligen Aufstellung ausreichend. Der Inhaber einer Erlaubnis nach Satz 5 hat Aufnahme und Beendigung des Betriebes der Schießstätte der örtlichen zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Tina Fleischer
Telefon (035754) 36024
Telefax (035754) 36039