Foto erstellt von rawpixel.com - de.freepik.com
Bannerbild
 

Gemeindeverwaltung Schipkau

Personal / Bildung

Gemeindeverwaltung Schipkau
Personalausweis


Kurzinformationen

Die Pflicht zum Besitz eines Personalausweises gilt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für alle meldepflichtigen Deutschen, die nicht im Besitz eines gültigen deutschen Reisepasses sind. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Personalausweispflicht auf Antrag möglich.

 

Die Beantragung eines Personalausweises / vorläufigen Personalausweises erfolgt auf förmlichen Antrag, der in der Meldebehörde computergestützt erstellt wird. Die Antragstellung muss grundsätzlich durch den Ausweisinhaber persönlich erfolgen. Sofern für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenkreis die Antragstellung umfasst, hat dieser den Antrag in Anwesenheit des Betreuten zu stellen. Für Kinder / Jugendliche vor dem vollendeten 16. Lebensjahr müssen der/die Sorgeberechtigte/n den Antrag in Anwesenheit des Kindes / Jugendlichen stellen.

 

Jede Person darf nur einen Personalausweis besitzen. Der alte Personalausweis / vorläufige Personalausweis ist beim Empfang eines neuen abzugeben. Verlust und auch das Wiederauffinden sind unverzüglich der Meldebehörde anzuzeigen.

 

Die Aushändigung erfolgt an den Antragsteller. Bei Verhinderung kann eine bevollmächtigte Person das Dokument entgegennehmen.


Rechtsgrundlagen

      in der derzeit geltenden Fassung


Notwendige Unterlagen

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises wird im automatisierten Verfahren durch eine Mitarbeiterin im Einwohnermeldeamt erstellt und zur Kontrolle und eigenhändigen Unterschrift vorgelegt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität und Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich erscheinen.

 

  • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) in Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Personalausweis, bisheriger Pass (auch wenn ungültig) oder Kinderausweis/-pass sowie Familienstammbuch oder Geburts- bzw. Heiratsurikunde
  • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde
  • bei Namensänderung die Namensänderungsurkunde

Fristen

Die Anträge werden zur Herstellung der Dokumente an die Bundesdruckerei weitergeleitet, daher beträgt die Bearbeitungszeit ca. 3 - 4 Wochen.


Gebühren

  • Neuaustellung eines Personalausweises

      für Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 22,80 €

      für Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 37,00 €

  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Die Gebühr erhöht sich um 13,00 €, wenn auf Veranlassung der antragstellenden Person

  • die Ausstellung eines Ausweises außerhalb der behördlichen  Dienstzeit vorgenommen werden muss oder
  • die Ausstellung eines Ausweises von einer nicht zuständigen Behörde erfolgt

Wenn die Amtshandlung von einer nicht zuständigen Behörde auf Veranlassung einer Person erfolgt, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, so ist die Gebühr um 30,00 € anzuheben. Die Änderung der Adresse bei Umzug erfolgt gebührenfrei.

 

Gültigkeit:

 

  • für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre
  • für Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr zehn Jahre
  • ein vorläufiger Personalausweis gilt maximal drei Monate

 


Weiterführendes

 

Sie möchten die Online- Funktion nachträglich selbst freischalten? Dann klicken Sie hier!

 

 


Ansprechpartner

Frau Anika Neumann
Telefon (035754) 36011
Telefax (035754) 36042


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).