Foto erstellt von rawpixel.com - de.freepik.com
Bannerbild
 

Verwaltung Altdöbern

Bau- und Ordnungsamt

Verwaltung Altdöbern
Passrechtliche Ermächtigungen


Kurzinformationen

Mit Ermächtigung der zuständigen Paßbehörde (Hauptwohnsitz) darf auch eine unzuständige Paßbehörde (z.B. Deutsche Vertretung im Ausland) tätig werden (z.B. einen Reisepass ausstellen). Die Ermächtigung ist unmittelbar (nicht über den Paßbewerber) bei der zuständigen Passbehörde einzuholen. Dies kann in Einzelfällen auch telefonisch erfolgen.


Ansprechpartner

Frau Blum
Raum 103
Marktstraße 1
Telefon (035434) 600 54
Telefax (035434) 600 60