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News-Ticker

 

Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Calau

IT-SICHERHEITSVORFALL IM LANDKREIS OSL
Aktuell keine Sprechtage. Bei bereits vereinbarten Terminen können Unterlagen nur abgegeben werden. Keine Antragsbearbeitung möglich.

Alle technischen Systeme bleiben mindestens noch für diese Woche abgeschaltet.

Keine Antragsbearbeitung möglich. Anträge können vor Ort abgegeben werden.

Online-Dienste funktionieren nicht.

Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt auf, um ggf. individuell Rücksprache zu halten.

Weitere Infos: IT-SICHERHEITSVORFALL IM LANDKREIS OSL - Landkreis Oberspreewald-Lausitz

 

Ergänzend: Im Bereich Fahrzeugzulassung können Fahrzeugabmeldungen und Kurzzeitkennzeichen von Bürgerinnen und Bürgern aus OSL in den Nachbarlandkreisen Elbe-Elster, Dahme Spreewald sowie der Stadt Cottbus erledigt werden. Es funktionieren ausschließlich diese Vorgänge. Bitte wenden Sie sich dafür an die Ansprechpartner der Kfz-Zulassung in Elbe-Elster, Dahme-Spreewald und Cottbus. Wir danken diesen Stellen für die Amtshilfe.

Weitere Informationen, Anträge und die Online-Terminvergabe im Bereich der

Fahrzeugzulassungsbehörde:

www.osl-online.de/seite/97615/kfz-zulassungsbehörde.html

 

csm_kfz-zulassung_dac97ab255_Copyright TÜV Nord

Weitere Informationen, Anträge und die Online-Terminvergabe im Bereich der

Fahrerlaubnisbehörde:

www.osl-online.de/seite/510584/fahrerlaubnisbehörde.html

 

drivers-license-gb9281c441_1920

Kontakt Fahrzeugzulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde:

Telefon: 03541 870-3236

E-Mail: |

 

Hinweis: Aufgrund des stark ansteigenden Antragsaufkommens sind telefonische Terminvereinbarungen leider nicht möglich. Bitte nutzen Sie das Online-Terminvergabe-Modul!

Terminabsage: Sie können einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen oder Ihr Anliegen konnte bereits anderweitig geklärt werden? Dann bitten wir freundlichst darum, dass Sie den Termin per E-Mail ( | ) oder telefonisch (03541 870–3236) absagen, damit wir diesen Termin wieder zur Verfügung stellen können. 
 

Es ist leider aufgrund des ständigen Kundenkontaktes vor Ort ebenfalls nicht möglich, sonstige Anrufe zu jeder Zeit entgegenzunehmen. Sollten Sie die Fahrzeugzulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde telefonisch nicht erreichen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer. Sie erhalten sobald als möglich eine Rückmeldung.


Sie wollen etwas in der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde erledigen?

 

Sie haben 5 Möglichkeiten!

  1. Onlineanträge (i-Kfz) für die Fahrzeugzulassung; Wunschkennzeichen-Reservierung

  2. Online einen Termin buchen und das Anliegen vor Ort erledigen

  3. Abgabe - Einreichen des Anliegens mit den entsprechenden Unterlagen

  4. per Postversand - Einsenden des Anliegens mit den entsprechenden Unterlagen

  5. interkommunale Zusammenarbeit bei der Fahrzeugzulassung

 

1. Onlineanträge (i-Kfz) für die Fahrzeugzulassung & Wunschkennzeichen-Reservierung:

Bitte hier klicken: https://www.ikfz-brandenburg.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTIFIER=oberspreewald-lausitz_kreis

 

2. Öffnungszeiten:

Montag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe
Dienstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe
Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe

 

Gesonderte Sprechstunden für Gewerbetreibende

Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, jeweils am Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 9:30 ihre Zulassungsvorgänge bei einer gesonderten Sprechstunde der Fahrzeugzulassungsbehörde in Calau, ohne die vorherige Vereinbarung eines Termins, abzugeben. Die Anträge werden zeitnah bearbeitet.

Die Sprechstunde ist nur für Gewerbetreibende. Zu der Sprechstunde werden nur Anträge von Gewerbetreibenden bearbeitet. Die Unternehmen werden gebeten, vorrangig die Sprechstunde zu nutzen und keine Termine für andere Tage oder Uhrzeiten online zu vereinbaren.

 

3. Abgabe:

Zudem haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Zulassungs- oder Fahrerlaubnisvorgänge zur Bearbeitung abzugeben.

Hinweis:

Hierbei ist in jedem Fall sicherzustellen, dass die Antragsunterlagen vollständig sind und zum Zweck eines eventuell erforderlichen Rückrufs eine Telefonnummer bekanntgegeben wird.

Die entstehende Verwaltungsgebühr wird mittels Gebührenbescheid erhoben, welchen Sie im Rahmen der Antragsbearbeitung zugeschickt bekommen. Bitte legen Sie den Antragsunterlagen ausdrücklich kein Bargeld bei!

 

Uhrzeiten für die Abgabe:

Montag und Freitag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

 

Abgabeorte:

  • Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Calau (Cottbuser Straße 26)

  • Eingangsbereich des Kreishauses Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36, schräg gegenüber der KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde)

  • Bürgerbüro am Hauptstandort der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Dubinaweg 1, Glasgebäude)

 

4. per Postversand:

Außerdem können Unterlagen im Bereich der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde weiterhin auf postalischem Weg eingereicht werden:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
Amt für Straßenverkehr und Ordnung,
SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde,
Postfach 100064,
01956 Senftenberg

 

Hinweis:

Hierbei ist in jedem Fall sicherzustellen, dass die Antragsunterlagen vollständig sind und zum Zweck eines eventuell erforderlichen Rückrufs eine Telefonnummer bekanntgegeben wird.

Die entstehende Verwaltungsgebühr wird mittels Gebührenbescheid erhoben, welchen Sie im Rahmen der Antragsbearbeitung zugeschickt bekommen. Bitte legen Sie den Antragsunterlagen ausdrücklich kein Bargeld bei!

 

5. interkommunale Zusammenarbeit bei der Fahrzeugzulassung:

Auch bei unseren Vertragspartnern in Cottbus/Chóśebuz und Spree-Neiße ist es möglich, sich online einen Termin zu buchen, um Vorgänge zur Fahrzeugzulassung vor Ort in Cottbus oder Forst bearbeiten zu lassen. Anträge zur Fahrzeugzulassung können Bürgerinnen und Bürger von Cottbus/Chóśebuz, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße seit 2022 bei allen drei Behörden einreichen. Die Annahme, Bearbeitung und der Bescheid sind nicht länger an die örtlichen Zuständigkeiten gebunden. Dies stellt auch im Normalbetrieb eine weitere Alternative zur Antragstellung dar.