Die zeitliche Dauer des Aufenthaltes eines Kindes in einer Pflegefamilie wird unterschieden nach:
Bereitschaftspflege
Aufgrund von Notsituationen in der Herkunftsfamilie kann es dazu kommen, dass Kinder vorübergehend nicht bei ihren leiblichen Eltern bleiben können und übergangsweise in einer Bereitschaftspflegestelle untergebracht werden.
Vollzeitpflege als Fremd- oder Verwandtenpflege
Nach der Klärung der Perspektive benötigen wir für Kinder, die nicht zu ihrer Herkunftsfamilie zurückkehren können, ein liebevolles und sicheres Zuhause. Pflegeeltern können ihnen einen neuen Lebensraum mit Geborgenheit und Verständnis geben. In der Regel werden Kinder im Altern von 0-4 Jahren in Pflegefamilien vermittelt.
Die Vermittlung kann im familiären Umfeld des Kindes erfolgen (Verwandtenpflege) oder bei einer mit dem Kind nicht-verwandten Familie (Fremdpflege).
Bei der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung, bei der im ersten Schritt der Hilfebedarf des Kindes durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes geprüft wird bevor es zu einer Vermittlung in eine Vollzeitpflege kommt. Der Verlauf der Hilfe wird regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt überprüft.
Abgrenzung zur Adoptionsvermittlung
Bei einer Adoption gibt es einen anderen rechtlichen Rahmen als bei einer Vermittlung eines Kindes in die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII.
Adoptiveltern erhalten nach Abschluss der Adoption die rechtliche Stellung wie leibliche Eltern und können das Sorgerecht ausüben. Sie übernehmen somit dauerhaft Rechte und Pflichten für das adoptierte Kind.
Weiterführende Informationen über die Adoptionsvermittlung finden Sie bei der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz unter: Externer LinkAdoptionsvermittlung - Landkreis Dahme Spreewald
Bei einer Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII verbleibt das Sorgerecht häufig bei den Kindeseltern oder einem Amtsvormund/-pfleger. Pflegeeltern können Entscheidungen treffen, die das alltägliche Leben der Pflegekinder betreffen. Weitreichende Entscheidungen müssen mit den Sorgeberechtigten in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt abgestimmt werden.
Weiterführende Informationen über mögliche ehrenamtliche Vormundschaften/Pflegschaften im Landkreis Oberspreewald-Lausitz finden Sie bei der Koordinierungsstelle:
Koordinierungsstelle Ehrenamtliche Vormundschaften/Pflegschaften des Landkreises Oberspreewald-Lausitz