Bannerbild
Bannerbild
close-up-thermometer-showing-high-temperature_Bild von freepik auf freepik.com
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
 

News-Ticker

 

Badegewässerqualität in OSL: Gut informiert und sicher baden

Kontakt: Standort Gesundheitsamt, Großenhainer Str. 62, 01968 Senftenberg 

Telefon Erreichbarkeit & PostanschriftE-Mail 

Das OSL-Gesundheitsamt ist u.a. für die Überwachung der EU-Badegewässer sowie die Ausweisung der offiziellen Badestellen zuständig. Zudem sind wir Ansprechpartner rund um Infos, Themen, Fragen und Hinweisen zur Badegewässerqualität.

Symbolbild Webseite See

Badestellen im Landkreis

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit seiner ausgedehnten Wasserlandschaft bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten für Betätigungen im und am Wasser. 

Ausgewiesene EU-Badestellen 

Das Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz weist in jedem Jahr die offiziellen EU-Badestellen über das Land Brandenburg aus: externer LinkBadestellen des Landes Brandenburg. Die Badegewässerqualität dieser ausgewiesenen Badestellen ist im Ergebnis der Kontrollen des Gesundheitsamtes somit mikrobiologisch nicht zu beanstanden.

Für das Jahr 2026 weist das Gesundheitsamt OSL folgende Badegewässer bzw. Badestellen aus:

Badegewässer

Badestelle

Senftenberger See

Großkoschen

Senftenberger See

Niemtsch

Senftenberger See

Senftenberg - Stadt

Senftenberger See

Senftenberg/Buchwalde

Grünewalder Lauch

Grünewalde

Gräbendorfer See

Laasow/Wüstenhain

Gräbendorfer See

Reddern

Baden im Lausitzer Seenland und im Spreewald

Warum weist das Gesundheitsamt nur einzelne Badestellen aus, obwohl es im Landkreis deutlich mehr Badeseen und Strandbereiche gibt?

Die vom Gesundheitsamt überwachten Badestellen sind sogenannte EU-Badegewässer. Diese werden nach den Vorgaben der Brandenburgischen Badegewässerverordnung ausgewiesen und regelmäßig auf ihre Wasserqualität untersucht. Nicht jeder See oder Strandabschnitt erfüllt die Voraussetzungen für eine Einstufung als EU-Badegewässer. Entscheidend sind unter anderem, dass dort regelmäßig eine größere Zahl von Menschen badet und die Badestelle dauerhaft genutzt wird. Viele kleinere Badestellen oder naturbelassene Uferbereiche werden deshalb nicht in das offizielle Überwachungsprogramm aufgenommen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass an diesen Gewässern grundsätzlich schlechtere Wasserqualität herrscht. Vielmehr konzentriert sich die gesetzlich vorgeschriebene Überwachung auf die ausgewiesenen EU-Badestellen. Unabhängig davon sollten Badende an allen Gewässern auf die örtlichen Gegebenheiten achten und Hinweise der zuständigen Behörden oder Betreiber beachten.

Einschränkungen: Wo ist das Baden nicht erlaubt?

Das Baden ist nicht an jedem Gewässer automatisch erlaubt. Nach § 43 Abs. 1 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) kann der sogenannte Gemeingebrauch an Gewässern – zu dem auch das Baden gehört – eingeschränkt oder untersagt werden. Gründe hierfür können beispielsweise der Natur- und Artenschutz, Sicherheitsaspekte oder wasserwirtschaftliche Belange sein. Bitte beachten Sie daher stets örtliche Hinweise der zuständigen Behörden oder Betreiber.

Qualitätsbewertung und Ausweisung der Badegewässer

Jedes Jahr am 15. Mai ist der offizielle Start der Badesaison im Land Brandenburg, das mit seinen rund 3.000 Seen und 33.000 km Fließgewässern zum Baden einlädt. Mit Beginn der Badesaison melden die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte dem zuständigen Ministerium (Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz - MLEUV) und dem LAVG (Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit) die zu überwachenden Badegewässer.

Das Baden in freier Natur ist gesund, kann aber auch verschiedene Risiken für die menschliche Gesundheit hervorrufen. Deshalb werden die ausgewiesenen Brandenburger Badegewässer vom alljährlichen Start der offiziellen Badesaison am 15. Mai bis zu deren Ende am 15. September, von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte durch regelmäßige Untersuchung von Wasserproben und der Hygiene der Badestrände überwacht. Hierbei spielen einheitliche europäische Kriterien eine maßgebliche Rolle. Die Badegewässer werden jährlich nach der Brandenburgischen Badegewässerverordnung (BbgBadV) eingestuft und bewertet.

Im Jahr 2026 werden 253 Badegewässer von den Gesundheitsämtern ausgewiesen und überwacht. Die aktuellen Untersuchungsergebnisse zur Wasserqualität und zahlreiche weitere Informationen werden in der interaktiven Badestellenkarte veröffentlicht: https://badestellen.brandenburg.de/ 

 

MLEUV-badestellenkarte Land Brandenburg

Jedes Jahr am 15. Mai ist der offizielle Start der Badesaison im Land Brandenburg, das mit seinen rund 3.000 Seen und 33.000 km Fließgewässern zum Baden einlädt. Mit Beginn der Badesaison melden die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte dem zuständigen Ministerium (Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz - MLEUV) und dem LAVG (Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit) die zu überwachenden Badegewässer. 

Das Baden in freier Natur ist gesund, kann aber auch verschiedene Risiken für die menschliche Gesundheit hervorrufen. Deshalb werden die ausgewiesenen Brandenburger Badegewässer vom alljährlichen Start der offiziellen Badesaison am 15. Mai bis zu deren Ende am 15. September, von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte durch regelmäßige Untersuchung von Wasserproben und der Hygiene der Badestrände überwacht. Hierbei spielen einheitliche europäische Kriterien eine maßgebliche Rolle. Die Badegewässer werden jährlich nach der Brandenburgischen Badegewässerverordnung (BbgBadV) eingestuft und bewertet.

Überwachung durch das Gesundheitsamt

Innerhalb der Badesaison überwachen die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte die Badestellen der Badegewässer insbesondere unter hygienischen Aspekten. Sie führen Besichtigungen durch und nehmen Wasserproben, welche später durch eine Laboreinrichtung analysiert werden. Sie sind auch Ansprechperson für Auskünfte über den Badestellenbereich, insbesondere in hygienischer Sicht und die aktuelle Wasserqualität an der Badestelle. Die Ausweisung der Badegewässer erfolgt jährlich bis zum 31. März. 

 

Bereits vor Beginn der Badegewässersaison legen die Gesundheitsämter in einem Überwachungsplan die konkreten Zeiträume der Vorortkontrollen und Wasserprobennahmen für alle von ihnen ausgewiesenen Badestellen fest. Die Überwachung beginnt mit der Erstbeprobung (Freigabeüberwachung) wenige Tage und nicht mehr als 14 Tage vor Beginn der Badegewässersaison. Diese wird mit einer umfassenden Ortsbesichtigung zur Überprüfung der hygienischen Belange der Badestrände und angrenzenden Einrichtungen verbunden.

 

Die Kontrollen und Wasseruntersuchungen werden bis zum Ende der Badesaison am in regelmäßigem Abstand, der den Zeitraum von einem Monat nicht überschreiten darf, wiederholt. Sollten bei der Überwachung hohe mikrobiologische Einzelwerte für Intestinale Enterokokken oder Escherichia coli ermittelt werden, werden von der zuständigen Behörde Bewirtschaftungsmaßnahmen ergriffen. Die Maßnahmen können sehr unterschiedlich sein. Das Badegewässer wird erforderlichenfalls auch gesperrt und kann erst wieder zum Baden freigegeben werden, wenn zumindest seine ausreichende Wasserqualität sichergestellt ist. Die von den Gesundheitsämtern entnommenen Wasserproben werden nach europäisch genormten Referenzverfahren analysiert. In Brandenburg führen diese Untersuchungen Laboreinrichtungen durch, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik arbeiten, über ein externes und internes Qualitätssicherungssystem verfügen und in regelmäßigen Abständen von der obersten Landesbehörde überprüft werden. Mit der interaktiven Badestellenkarte werden die Überwachungsergebnisse der Gesundheitsämter in der Badesaison veröffentlicht.

 

Vorsorglich zum Schutz der Badenden vor möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen überwachen die Gesundheitsämter bei gegebenem Anlass auch weitere Stellen von Oberflächengewässern an denen gebadet wird, die nicht aufgrund der Brandenburgischen Badegewässerverordnung auszuweisen sind. (Quelle: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/verbraucherschutz/wasserhygiene/badegewaesser/#)

 

 

Die Überwachung eines Badegewässers durch die Gesundheitsämter umfasst 

  • die Bestimmung von Sichttiefe und Temperatur,

    • die Entnahme von Wasserproben zur Bestimmung der mikrobiologischen Parameter Escherichia coli und Intestinale Enterokokken,

    • eine Besichtigung der landseitigen Badestelle auf Verunreinigungen und Unfallgefahrenquellen sowie

    • die Beobachtung auf Algen bzw. Blaualgen und im Verdachtsfall deren Untersuchung. 

     

Alle Prüfungen finden 4-wöchentlich statt.

 

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit nimmt bei der Überwachung der Badegewässer folgende Aufgaben wahr:

  • Erfassung und Bewertung der aktuellen Badegewässeruntersuchungen in der zentralen Datenbank des Landes Brandenburg, 

    • tagaktuelle Bereitstellung der Daten in der interaktiven Badestellenkarte zur Information der Öffentlichkeit während der Badesaison vom 15.05. bis 15.09. eines jeden Jahres,

    • Kontrollfunktion der Gesundheitsämter,

    • Erstellung und Aktualisierung von Badegewässerprofilen,

    • Bereitstellung von Steckbriefen zur Veröffentlichung auf Aufstellern an der jeweiligen Badestelle,

    • Bewertung der Badegewässer zum Ende der Badesaison und 

    • Berichtspflicht der Daten an die EU-Kommission.

 

(Quelle: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/lavg/aktuelle-meldungen/aktuelles-detail/~15-05-2026-start-der-badesaison-2026?utm_source=chatgpt.com#)

Bewertung und Einstufung der ausgewiesenen Badegewässer

Die Bewertung und Einstufung der ausgewiesenen Badegewässer erfolgt nach der Brandenburgischen Badegewässerverordnung auf der Basis der Messergebnisse für beide mikrobiologischen Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli nach jedem Ende der Badesaison. Als Grundlage werden die für die betreffende Badesaison und die drei vorangegangenen Jahre ermittelten Datensätze herangezogen.

Wichtig: Auch, wenn die Badegewässerqualität den rechtlichen Anforderungen entspricht, können gesundheitliche Beeinträchtigungen der Badegäste nicht generell ausgeschlossen werden. Auch gewässerinterne biologische Prozesse in den brandenburgischen Badegewässern können Badestellen an Badegewässern zeitweilig beeinträchtigen. So kommt es alljährlich im Verlauf der Badesaison immer wieder in unterschiedlich ausgeprägter Form zu Algen- und auch Cyanobakterien-Ansammlungen und in Folge dessen können sogenannte „Wasserblüten“ in Erscheinung treten. Das wird von der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt und führte nicht selten zur Verunsicherung von Badenden.

Rechtliches: Brandenburgische Badegewässerverordnung

Mit Beginn der Badegewässersaison am 15. Mai 2008 wurden im Land Brandenburg neue europarechtliche Bestimmungen für die Ausweisung, Überwachung und Bewirtschaftung von Badegewässern eingeführt. Bis zum 24. März 2008 war die Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung (Badegewässerrichtlinie) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in Deutschland durch die Länder, rechtsförmlich umzusetzen.
In Brandenburg wurde am 6. Februar 2008 eine neue Badegewässerverordnung mit zahlreichen neuen Regelungen auf der Grundlage der Badegewässerrichtlinie verabschiedet und am 14. März 2008 in Kraft gesetzt. Seitdem berücksichtigt diese Badegewässerverordnung stärker das gesundheitliche Risiko beim Baden, hat den gesundheitlichen Verbraucherschutz stärker verankert und regelt ein Bewirtschaftungsmanagement für Badegewässer.
Die Beteiligung sowie Information der Öffentlichkeit wird umfassend gewährleistet und gefördert. In einer Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2014 wurde die Badegewässerrichtlinie aus dem Jahre 1976 schrittweise durch das neue Badegewässerrecht vollständig abgelöst. Seit dem 1. Januar 2015 gilt die Richtlinie 2006/7/EG uneingeschränkt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

(Quelle: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/verbraucherschutz/wasserhygiene/badegewaesser/#)

Fragen & Hinweise: Kontakt zum Gesundheitsamt

Damit die Badegewässerqualität in diesem Jahr und auch in den nächsten nicht zu beanstanden ist, sind die Bürger und Bürgerinnen des Landkreises zur Mithilfe aufgefordert. Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden sind an den Landkreis Oberspreewald-Lausitz zu richten:

Kontakt: Standort Gesundheitsamt, Großenhainer Str. 62, 01968 Senftenberg 

Telefon Erreichbarkeit & PostanschriftE-Mail 

Der Landkreis bittet insbesondere Beobachtungen zu möglichen Verschmutzungen der Gewässer an das Gesundheitsamt zu melden. In diesem Zusammenhang appelliert der Landkreis an alle Bürgerinnen und Bürger auf den Schutz der Umwelt und der Gewässer zu achten. Entsorgungen jeglicher Art sind auf den dafür vorgesehenen Wegen zu vollbringen.


Aktuelle Gesundheitshinweise

Hinweise zu Algenansammlungen ("Wasserblüte") |

Information on Algae Accumulations (“Algal Bloom”)

Insbesondere in der zweiten Hälfte des Sommers, nach anhaltender heißer und lichtintensiver Witterung, neigen vor allem die nährstoffreichen, flachen, brandenburgischen, seenartigen Oberflächengewässer und Seen mitunter zu massenhaften Algenentwicklungen. Ein aus unterschiedlichen Gründen hervorgerufenes Überangebot an Phosphor und Stickstoff fördert das Wachsen von Algen im Wasser. Während zunächst in der ersten Hälfte der Badegewässersaison überwiegend gelblich-braune Algen in Erscheinung treten und das Wasser trüben, können ab der zweiten Julihälfte auch Blaualgen (Cyanobakterien) zu einer massenhaften "Wasserblüte" beitragen. Algenmassenentwicklungen sind mit einer Einschränkung der Sichttiefe (Transparenz) verbunden.  (Quelle: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/verbraucherschutz/wasserhygiene/badegewaesser/#)

 

Algenblüten werden von der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt und führen nicht selten zur Verunsicherung von Badenden. Im besonderen öffentlichen Fokus stehen dabei sogenannte Blaualgen (Cyanobakterien).

 

Nicht jede Trübung - nicht jede Alge - ist ein Grund zur Sorge.

Aber: Bestimmte Algen können sogenannte Algentoxine bilden, die beim Verschlucken zu Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall führen können. Beobachtet werden auch Hautreizungen und allergische Reaktionen.
 

Hinweise zu sichtbaren Algen-Masseentwicklungen (Algenblüte) können Sie über das nachfolgende Kontaktformular an das OSL-Gesundheitsamt weitergeben.

 

Cyanobakterien (Blaualgen) | Cyanobacteria (blue-green algae)

Allgemeine Informationen

Was sind Blaualgen?

  • Blaualgen oder auch Cyanobakterien sind Bakterien, die natürlicherweise in Gewässern vorkommen.

  • Ihren Namen verdanken sie einem blauen Farbstoff.

  • Die explosionsartige Vermehrung wird als Algen- oder Wasserblüte bezeichnet.

 

Wann und wo können Blaualgen in Badegewässern vorkommen?

  • Blaualgen kommen frei im Wasser schwebend (planktisch) oder an feste Substrate wie Pflanzen oder Steine anhaftend (bentisch) vor.

  • Ein Überangebot an Nährstoffen (Phosphor, Stickstoff), anhaltend hohe Temperaturen und eine starke Sonneneinstrahlung sind für das Wachstum von planktischen Blaualgen optimal. Insbesondere im Hochsommer bei anhaltenden sehr warmen Temperaturen kann es zum explosionsartigen und plötzlichen Wachstum kommen.

  • Blaualgen werden häufig in Ufernähe und Buchten angeschwemmt oder zusammengeschoben (Aufrahmung, Algenteppich).

  • Das Vorkommen an der Badestelle ist sehr wind- und wetterabhängig. Demzufolge kann sich die Situation vor Ort innerhalb weniger Stunden oder Tage verändern.

  • Blaualgen können sich eher in kleineren Buchten sammeln. Es wird im Allgemeinen empfohlen, die offiziellen EU-Badestellen zu nutzen. externer LinkBadestellen des Landes Brandenburg

 

Sind Blaualgen gefährlich?

  • Die meisten Blaualgenarten sind für den Menschen harmlos.

  • Ihr Zerfall kann zu einem unangenehmen Geruch führen.

  • Nur einige wenige Cyanobakterien können Giftstoffe (Toxine) bilden.

  • Eine Ansammlung dieser giftigen Cyanobakterien kann ein gesundheitliches Risiko für

  • Badende darstellen.

  • Das größte Risiko stellt die orale Aufnahme dar, d. h. wenn größere Mengen toxischer Blüten verschluckt werden.

  • Kinder sind aufgrund ihres Spielverhaltens im Uferbereich und des häufigen Hand-Mund-Kontakts besonders gefährdet.

  • Bei einem intensiven Hautkontakt können Hautreizungen oder allergische Reaktionen auftreten.

  • Zudem besteht aufgrund der geringen Sichttiefen eine erhöhte Verletzungsgefahr. Auch können Rettungsmaßnahmen dadurch erschwert sein.

  • Hunde und andere warmblütige Tiere sind ebenfalls gefährdet (Hautkontakt und Trinken).

 

Woran erkenne ich Blaualgen?
Hinweise können sein:

  • grünliche oder blaugrüne Trübung des Wassers

  • bläulich-grüne oder rotbraune Schlieren oder wolkenartige Ansammlungen

  • rahmartige Teppiche an der Oberfläche oder wolkenartige Verteilung im Wasser

  • geringe Sichttiefe (unter ein Meter)

Sind die eigenen Füße im knietiefen Wasser kaum noch sichtbar, sollte dort nicht gebadet werden.
 

Kann ich Blaualgen immer mit bloßem Auge erkennen?
Nicht immer. Auffällige Blaualgenblüten (Schlieren/Teppiche) sind meist sichtbar. Bei Unsicherheiten sollten die allgemeinen Verhaltenshinweise des Landkreises beachtet werden.

 

Betrifft das das gesamte Gewässer/einen gesamten See?
Nein. Blaualgen treten meist nur in einzelnen Uferbereichen oder Buchten auf. Wind und Strömung können sie innerhalb weniger Stunden verlagern.

 

Kann sich die Situation kurzfristig ändern?
Ja. Wind, Sonneneinstrahlung und Wetter beeinflussen die Verteilung der Blaualgen erheblich. Deshalb kann sich die Situation innerhalb kurzer Zeit verändern.

 

Wie lange dauert eine Blaualgenblüte?
Das lässt sich nicht vorhersagen. Dauer und Ausdehnung hängen wesentlich von den Wetter- und Nährstoffbedingungen ab.

 

Unabhängig von o.g. Hinweisen erfolgt das Baden in jedem Fall auf eigene Gefahr.

Überwachung und Maßnahmen

Wird die Situation überwacht?

Während der Badesaison überwacht das Gesundheitsamt die offiziellen EU-Badestellen regelmäßig entsprechend der Brandenburgischen Badegewässerverordnung, dabei wird auch auf ein etwaiges Blaualgenauftreten geachtet. Ergänzend können bei konkretem Blaualgenverdacht anlassbezogene zusätzliche Untersuchungen erfolgen. 

 

Warum wird nicht täglich beprobt?

Die Überwachung der EU-Badestellen erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben der Brandenburgischen Badegewässerverordnung während der Badesaison aller 4 Wochen. Tägliche Wasserproben an allen Strandabschnitten wären weder praktikabel noch würden sie ein verlässlicheres Bild liefern. Blaualgen können sich – abhängig von Wind, Strömung und Wetter – innerhalb weniger Stunden verlagern oder neu ansammeln. 

 

Wer entscheidet über Warnungen oder Badeverbote?

Das Gesundheitsamt bewertet die Situation fachlich und entscheidet über notwendige Maßnahmen zum Schutz der Badegäste. In der ersten Stufe reichen Verhaltensempfehlungen aus, beispielsweise bestimmte Uferbereiche zu meiden oder an dem betroffenen Bereich auf das Baden vorübergehend zu verzichten. Da sich Blaualgen durch Wind und Wetter häufig schnell verlagern sind länger andauernde oder den gesamten See betreffende Badeverbote eher unwahrscheinlich. Badeverbote bilden somit die Ausnahme und kommen nur bei erheblicher Gesundheitsgefährdung in Betracht.

 

Warum wird nicht vorsorglich gesperrt?

Das Vorhandensein von Blaualgen ist nicht automatisch gleichzusetzen mit einer Gesundheitsgefährdung, die meisten Blaualgenarten sind für den Menschen harmlos. Eine vorsorgliche Sperrung von Strandbereichen wäre unverhältnismäßig und auch nicht gerechtfertigt, weil Blaualgen meist nur einzelne Uferbereiche oder Buchten betreffen und sich die Lage durch Wind und Wetter innerhalb kurzer Zeit verändern kann. Das Gesundheitsamt setzt auf die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger und Touristen für das Thema. Das Baden geschieht in jedem Fall auf eigene Gefahr.

 

Wo finde ich aktuelle Informationen?

Allgemeine Informationen zum Thema Blaualgen und Badegewässerqualität stellt der Landkreis auf seiner Webseite www.osl-online.de/baden bereit. 

Zudem informiert der Landkreis an den EU-Badestellen des Senftenberger Sees allgemein über das Thema Blaualgen und sensibilisiert für das richtige Verhalten.

 

Wohin kann ich Verdachtsfälle melden?

Bei Fragen oder Hinweisen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Sachgebiet Hygiene, per E-Mail an . Über das Kontaktformular auf der Internetseite des Landkreises können Sie ebenfalls Hinweise übermitteln. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Rückmeldung nicht immer sofort erfolgen kann; das Gesundheitsamt prüft eingehende Hinweise so zügig wie möglich.

 

Warum stellt das Gesundheitsamt erst jetzt Blaualgen fest? Wo kommen die plötzlich her?

Blaualgen (Cyanobakterien) kommen natürlicherweise in vielen Gewässern vor und sind kein neues Phänomen. Da sich Blaualgen je nach Wind- und Wetterlage innerhalb weniger Stunden verlagern oder neu ansammeln können, ist es möglich, dass ein Gewässer an einem Tag unauffällig erscheint und kurze Zeit später sichtbare Blaualgenblüten aufweist.

Im Ergebnis der regelmäßigen Gewässerbeprobungen durch das Gesundheitsamt im Rahmen der Brandenburgischen Gewässerverordnung wurden bislang keine Blaualgen nachgewiesen. Dem Gesundheitsamt liegen jedoch Informationen vor, dass zurückliegend labordiagnostisch Cyanobakterien im See nachgewiesen werden konnten (Beprobungen im Jahr 2025 im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie durch das LfU). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei entsprechender Witterung zur Ansammlung von Blaualgen auf dem Senftenberger See kommen kann.  

Das Gesundheitsamt hat sich zusammen mit den Partnern entsprechend vereinbart, präventiv auf das Thema hinzuweisen und für entsprechende Verhaltensmaßnahmen zu sensibilisieren. Dies sieht so auch ein seitens des Umweltbundesamtes empfohlenes Überwachungsschema für öffentliche Badegewässer vor.
 

Unabhängig von o.g. Hinweisen erfolgt das Baden in jedem Fall auf eigene Gefahr.

Gesundheitshinweise

Welche Beschwerden können nach dem Kontakt mit Blaualgen auftreten?

  • Haut- und Schleimhautreizungen

  • Bindehautentzündungen

  • Ohrenschmerzen

  • Beschwerden im Bereich des Verdauungstraktes (Übelkeit, Durchfall, Erbrechen)

  • allergische Reaktionen

  • systemische Wirkungen auf einzelne Organe (z. B. Leber, Nervensystem)

 

Falls Beschwerden nach dem Baden auftreten sollten, suchen Sie ärztlichen Rat auf und informieren Sie das zuständige Gesundheitsamt!

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Gesundheitsamt

Großenhainer Str. 62

01968 Senftenberg

Tel.: 035 73/ 870 -4301

 

Wer ist besonders gefährdet?

Besonders vorsichtig sollten sein:

  • Kleinkinder

  • Kinder

  • Schwangere

  • Menschen mit geschwächtem Immunsystem

  • Menschen mit empfindlicher Haut

     

Darf ich baden?

Das Vorhandensein von Blaualgen ist nicht automatisch gleichzusetzen mit einer Gesundheitsgefährdung, die meisten Blaualgenarten sind für den Menschen harmlos. Blaualgen treten meist nur zeitlich begrenzt in einzelnen Uferbereichen oder Buchten eines Sees auf. Der gesamte See ist nicht betroffen und das Baden am See somit weiterhin möglich. Allgemein gilt: Bei sichtbaren Blaualgenansammlungen sollte auf das Baden verzichtet werden. Unabhängig von den genannten Hinweisen erfolgt das Baden in jedem Fall auf eigene Gefahr.

 

Werden Warnhinweise an den betroffenen Stellen aufgestellt? Wie erfahre ich von Blaualgenblüten?

Unter anderem an den offiziellen EU-Badestellen informiert der Landkreis Oberspreewald-Lausitz grundsätzlich mit einem Informationsaushang über das Thema Blaualgen (Cyanobakterien) und sensibilisiert für die wichtigsten Verhaltensempfehlungen. Verhaltensempfehlungen und allgemeine Informationen veröffentlicht der Landkreis zudem auf der Internetseite. Die Situation kann sich innerhalb kurzer Zeit ändern. Ergänzende Maßnahmen können situationsabhängig an betroffenen Stellen entsprechend der Empfehlungen vom Umweltbundesamt realisiert werden.

Der Landkreis steht im Falle einer relevanten Blaualgenentwicklung im engen Austausch mit den weiteren beteiligten Akteuren im Lausitzer Seenland, insbesondere dem Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg, dem Tourismusverband Lausitzer Seenland sowie den betroffenen Kommunen, um eine abgestimmte Information zu gewährleisten.

Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die Verhaltenshinweise zu beachten. Sichtbare grünliche oder blaugrüne Schlieren, Algenteppiche oder eine starke Trübung des Wassers sollten gemieden werden.
 

Wie kann ich mich vor Blaualgen schützen?

  • Verzichten Sie auf das Baden in Gewässern, wenn Sie Ihre Füße im knietiefen Wasser wegen einer bläulich-grünen Trübung nicht mehr sehen können.

  • Halten Sie sich nicht in Bereichen mit sichtbaren grünen oder blaugrünen Schlieren oder Teppichen auf.

  • Lassen Sie Ihre Kinder nicht im Uferbereich oder im Wasser spielen, wenn ein Verdacht auf Blaualgen besteht. Kinder sind durch ihr Spielverhalten besonders gefährdet! Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder kein stark getrübtes Wasser, Blütenmaterial oder Wasserpflanzen aufnehmen.

  • Hunde sollten nicht in belasteten Bereichen schwimmen oder Wasser trinken.

  • Wählen Sie einen uferfernen (z. B. Steg) oder nicht belasteten Einstiegsbereich in das Badegewässer.

  • Falls Sie dennoch baden, duschen Sie sich hinterher ab und wechseln Sie die Badebekleidung.

  • Bei Beschwerden nach dem Baden suchen Sie bitte einen Arzt auf.

 

Was sollte ich nach dem Baden tun?

  • Sollten Sie in einem Bereich mit Blaualgenbelastung baden, dann duschen Sie sich nach dem Baden ab und wechseln Sie die Badebekleidung.

 

Wann sollte ich einen Arzt aufsuchen?

  • Wenn nach dem Baden im betroffenen Bereich Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Hautreizungen oder andere gesundheitliche Probleme auftreten.

 

Wer ist besonders gefährdet?
Besonders vorsichtig sollten sein:

  • Kleinkinder

  • Kinder

  • Schwangere

  • Menschen mit geschwächtem Immunsystem

  • Menschen mit empfindlicher Haut
     

Unabhängig von o.g. Hinweisen erfolgt das Baden in jedem Fall auf eigene Gefahr.

Hinweise für Familien mit Kindern

Dürfen Kinder baden?

  • Bei sichtbaren Blaualgen oder aktuellen Warnhinweisen sollten Kinder nicht baden.

 

Warum sind Kinder besonders gefährdet?

  • Kinder spielen häufig im flachen Uferbereich, schlucken leichter Wasser und haben häufiger Hand-Mund-Kontakt.

 

Dürfen Kinder am Strand spielen?

  • Ja. Bereiche mit sichtbaren Blaualgen oder Warnhinweisen sollten jedoch gemieden werden.

 

Mein Kind hat Wasser geschluckt – was nun?

  • Beobachten Sie Ihr Kind. Treten Beschwerden auf, sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.

 

Unabhängig von o.g. Hinweisen erfolgt das Baden in jedem Fall auf eigene Gefahr.

Hinweise für Personen mit Hunden (Hinweise gelten auch für alle weiteren Haus- und Hoftiere)

Dürfen Hunde ins Wasser?

Bei sichtbaren Blaualgen oder aktuellen Warnhinweisen sollten Hunde nicht ins Wasser gelassen werden.

 

Warum sind Hunde besonders gefährdet?

Hunde trinken häufig Seewasser und nehmen beim Ablecken des Fells zusätzlich Wasser auf.

 

Welche Symptome können auftreten?

Unter anderem:

  • Erbrechen

  • Durchfall

  • starkes Speicheln

  • Apathie

  • Krämpfe

  • Atemprobleme

 

Was sollte ich tun?

Kontaktieren Sie umgehend einen Tierarzt und informieren Sie über den Verdacht einer Blaualgenaufnahme.

 

Unabhängig von o.g. Hinweisen erfolgt Besuch der Gewässer mit Hund (anderem Haus- und Hoftier) in jedem Fall auf eigene Gefahr.

Informationsaushänge Senftenberger See

In den Schaukästen des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg entlang des Senftenberger Sees sowie an weiteren geeigneten Stellen am Senftenberger See hat der Landkreis Oberspreewald-Lausitz allgemeine Informationsaushänge zum Thema Blaualgen (Cyanobakterien) angebracht.
Mit den Aushängen informiert das Gesundheitsamt vorsorglich über das natürliche Vorkommen von Cyanobakterien und gibt Hinweise für ein sicheres Verhalten am Gewässer. Die Informationen dienen der Sensibilisierung und sind keine Warnung vor einer aktuellen Gefahrenlage.

 

Dem Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz liegen derzeit keine Erkenntnisse über eine gesundheitsgefährdende Blaualgenansammlung an einem Badestrand oder einer Bucht des Senftenberger Sees vor. Unabhängig davon ist bekannt, dass im Rahmen von Untersuchungen des Landesamtes für Umwelt nach den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2025 verschiedene Arten von Cyanobakterien auch im Senftenberger See nachgewiesen wurden. Dieser Nachweis ist für natürliche Gewässer grundsätzlich nicht ungewöhnlich und lässt keine Rückschlüsse auf eine aktuelle Gesundheitsgefährdung zu.


Der Senftenberger See zählt zu den meistbesuchten Badeseen Brandenburgs. Gemeinsam mit den Partnern im Lausitzer Seenland informiert der Landkreis daher vorsorglich über das Thema Blaualgen. Ziel ist es, Badegäste für einen verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Veränderungen im Gewässer zu sensibilisieren und Hinweise für ein sicheres Badevergnügen zu geben.

 

Cyanobakterien sind natürlicher Bestandteil von Gewässern

Cyanobakterien – umgangssprachlich auch Blaualgen genannt – kommen natürlicherweise in nahezu allen Seen und anderen Oberflächengewässern vor. Ihr Nachweis allein ist kein Hinweis auf eine Gesundheitsgefahr. Es gibt kaum ein Gewässer, in dem keine Cyanobakterien oder Cyanobakterientoxine nachweisbar sind. Insbesondere während längerer Wärmeperioden und bei intensiver Sonneneinstrahlung können sich Cyanobakterien zeitweise stärker vermehren und sogenannte Blaualgenblüten bilden. Da einzelne Arten gesundheitlich relevante Toxine bilden können, sollten insbesondere Kinder, ältere Menschen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie Hundebesitzer die Hinweise des Gesundheitsamtes beachten.

 

Aktuelle Situation

Stand: 30. Juli 2026

Dem Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz liegen derzeit keine Erkenntnisse über eine gesundheitsgefährdende Blaualgenansammlung an einem Badestrand oder einer Bucht des Senftenberger Sees vor. Unabhängig davon ist bekannt, dass im Rahmen von Untersuchungen des Landesamtes für Umwelt nach den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2025 verschiedene Arten von Cyanobakterien auch im Senftenberger See nachgewiesen wurden. Dieser Nachweis ist für natürliche Gewässer grundsätzlich nicht ungewöhnlich und lässt keine Rückschlüsse auf eine aktuelle Gesundheitsgefährdung zu.

 

Vorsorgliche Information für Badegäste

Der Senftenberger See zählt zu den meistbesuchten Badeseen Brandenburgs. Gemeinsam mit den Partnern im Lausitzer Seenland informiert der Landkreis daher vorsorglich über das Thema Blaualgen. Ziel ist es, Badegäste für einen verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Veränderungen im Gewässer zu sensibilisieren und Hinweise für ein sicheres Badevergnügen zu geben.

 

Die Informationsaushänge finden Besucherinnen und Besuchern u.a. in den Informationskästen des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg: 

  • Südsee (Nähe Schiefer Turm)

  • Seestrand Niemtsch (Parkplatz Niemtscher Mühle)

  • Seestrand Senftenberg (am ehem. Gaumensegel)

  • Stadthafen (vor dem blauen Spielplatz)

  • Seestrand Buchwalde (neben Lutki-Hütte)

  • Seestrand Großkoschen (Nähe Strandidyll/Wasserwacht)

  • Familienpark Senftenberger See (vor der Rezeption)

 

web_Blaualgen-Informationsaushang A4 Hochformat_Stand 30.07.2026_Deutsch_

web_Blaualgen-Informationsaushang A4 Hochformat_Stand 30.07.2026_Englisch_

 

Sie haben Hinweise oder konkrete Fragen?

Wenden Sie sich gern an das Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz:

Information in Englisch

Information on Algae Accumulations (“Algal Bloom”)

Especially during the second half of summer, following prolonged periods of hot weather with high levels of sunlight, nutrient-rich, shallow, lake-like surface waters and lakes in Brandenburg may occasionally experience extensive algae growth. An excess supply of phosphorus and nitrogen caused by various factors promotes the growth of algae in the water. While yellowish-brown algae mainly occur during the first half of the bathing water season and cause the water to become cloudy, blue-green algae (cyanobacteria) may also contribute to extensive “algal blooms” from the second half of July onwards. Large-scale algae growth is associated with reduced water transparency and limited visibility depth.
(Source: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/verbraucherschutz/wasserhygiene/badegewaesser/#open_in_new)

Algal blooms are closely monitored by the public and often cause concern among swimmers. So-called blue-green algae (cyanobacteria) are particularly in the public focus.

Not every cloudiness of the water – and not every type of algae – is a reason for concern.

However: Certain algae can produce so-called algal toxins, which may cause symptoms such as nausea, vomiting and diarrhoea if swallowed. Skin irritation and allergic reactions have also been observed.

Information about visible large-scale algae growth (algal blooms) can be submitted to the OSL Public Health Department via the following contact form.

 

Kontakt: Standort Gesundheitsamt, Großenhainer Str. 62, 01968 Senftenberg 

Telefon Erreichbarkeit & PostanschriftE-Mail 

General Information

What are blue-green algae?

Blue-green algae, also known as cyanobacteria, are bacteria that naturally occur in bodies of water.

They owe their name to a blue pigment.

Their explosive reproduction is referred to as an algal bloom or water bloom.

 

When and where can blue-green algae occur in bathing waters?

Blue-green algae occur either freely suspended in the water (planktonic) or attached to solid substrates such as plants or stones (benthic).

An excess supply of nutrients (phosphorus and nitrogen), persistently high temperatures and strong sunlight provide optimal conditions for the growth of planktonic blue-green algae. Particularly during midsummer periods with continuously very warm temperatures, explosive and sudden growth may occur.

Blue-green algae are often washed ashore or accumulate near the shoreline and in bays (surface scum, algal mats).

Their occurrence at bathing areas strongly depends on wind and weather conditions. As a result, the local situation may change within only a few hours or days.

Blue-green algae can accumulate more easily in smaller bays. In general, the use of official EU bathing sites is recommended: https://badestellen.brandenburg.de/ 

 

Are blue-green algae dangerous?

Most types of blue-green algae are harmless to humans.

Their decomposition may cause an unpleasant smell.

Only a few cyanobacteria species can produce toxins.

An accumulation of these toxic cyanobacteria may pose a health risk to swimmers.

The greatest risk comes from oral intake, meaning swallowing larger quantities of water containing toxic algal blooms.

Children are particularly at risk due to their play behaviour near the shoreline and frequent hand-to-mouth contact.

Intensive skin contact may cause skin irritation or allergic reactions.

In addition, reduced visibility depths increase the risk of injury. Rescue measures may also become more difficult as a result.

Dogs and other warm-blooded animals are also at risk (through skin contact and drinking).

 

How can I recognise blue-green algae?

Possible signs include:

greenish or blue-green discolouration of the water
bluish-green or reddish-brown streaks or cloud-like accumulations
creamy-looking mats on the surface or cloud-like distribution in the water
low visibility depth (less than one metre)

If your own feet are barely visible in knee-deep water, you should not swim there.

 

Can I always recognise blue-green algae with the naked eye?

Not always. Clearly visible blue-green algae blooms (streaks/mats) can usually be recognised. If there is uncertainty, the general safety recommendations issued by the district should be followed.

 

Does this affect the entire body of water/lake?

No. Blue-green algae usually occur only in individual shoreline areas or bays. Wind and currents can move them within just a few hours.

 

Can the situation change at short notice?

Yes. Wind, sunlight and weather conditions significantly influence the distribution of blue-green algae. Therefore, the situation can change within a short period of time.

 

How long does a blue-green algae bloom last?

This cannot be predicted. The duration and extent depend largely on weather conditions and nutrient availability.

 

Regardless of the above information, swimming is always at your own risk.

Monitoring and Measures

Is the situation being monitored?

During the bathing season, the Public Health Department regularly monitors the official EU bathing sites in accordance with the Brandenburg Bathing Water Regulation. This monitoring also includes checking for any occurrence of blue-green algae. In addition, further investigations may be carried out on a case-by-case basis if there is a specific suspicion of blue-green algae.

 

Why are samples not taken every day?

The monitoring of EU bathing sites is carried out every four weeks during the bathing season in accordance with the legal requirements of the Brandenburg Bathing Water Regulation. Daily water sampling at all beach sections would neither be practicable nor provide a more reliable assessment. Depending on wind, currents and weather conditions, blue-green algae can move or accumulate again within just a few hours.

 

Who decides on warnings or swimming bans?

The Public Health Department assesses the situation professionally and decides on any necessary measures to protect swimmers. At the first stage, recommendations for appropriate behaviour are generally sufficient, for example avoiding certain shoreline areas or temporarily refraining from swimming in affected areas.

Since blue-green algae are often quickly displaced by wind and weather, longer-lasting swimming bans or bans affecting an entire lake are rather unlikely. Swimming bans are therefore an exception and are only considered if there is a significant risk to health.

 

Why is there no precautionary closure?

The presence of blue-green algae does not automatically mean that there is a health risk. Most types of blue-green algae are harmless to humans.

A precautionary closure of beach areas would be disproportionate and unjustified because blue-green algae usually only affect individual shoreline areas or bays and the situation can change quickly due to wind and weather conditions.

The Public Health Department focuses on informing and raising awareness among citizens and tourists about the issue. Swimming is always at your own risk.

 

Where can I find current information?

The district provides general information on the subject of blue-green algae and bathing water quality on its website:

www.osl-online.de/baden 

In addition, the district provides general information about blue-green algae at the EU bathing sites of Lake Senftenberg and raises awareness about appropriate behaviour.

 

Where can I report suspected cases?

If you have questions or information, please contact the Public Health Department of the Oberspreewald-Lausitz district, Hygiene Department, by email:

You can also submit information via the contact form on the district’s website.

Please understand that a response cannot always be provided immediately; the Public Health Department reviews incoming information as quickly as possible.

 

Why is the Public Health Department only detecting blue-green algae now? Where did they suddenly come from?

Blue-green algae (cyanobacteria) naturally occur in many bodies of water and are not a new phenomenon. Since blue-green algae can move or accumulate again within a few hours depending on wind and weather conditions, it is possible for a body of water to appear inconspicuous on one day and show visible blue-green algae blooms shortly afterwards.

As part of the regular water sampling carried out by the Public Health Department in accordance with the Brandenburg Bathing Water Regulation, no blue-green algae have been detected so far.

However, the Public Health Department has information that cyanobacteria were detected in the lake through laboratory analyses in the past (sampling carried out in 2025 by the Brandenburg State Office for Environment (LfU) as part of the Water Framework Directive).

It cannot be ruled out that blue-green algae may accumulate in Lake Senftenberg under suitable weather conditions.

The Public Health Department, together with its partners, has agreed to provide preventive information on this topic and raise awareness of appropriate safety measures. This also corresponds to a monitoring concept recommended by the German Environment Agency for public bathing waters.

 

Regardless of the above information, swimming is always at your own risk.

Health Information

What symptoms can occur after contact with blue-green algae?

Possible symptoms include:

  • irritation of the skin and mucous membranes

  • conjunctivitis

  • ear pain

  • gastrointestinal symptoms (nausea, diarrhoea, vomiting)

  • allergic reactions

  • systemic effects on individual organs (e.g. liver, nervous system)

If symptoms occur after swimming, seek medical advice and inform the responsible Public Health Department.

 

Oberspreewald-Lausitz District
Public Health Department

Großenhainer Str. 62
01968 Senftenberg

Phone: +49 3573 / 870 -4301

 

Who is particularly at risk?

The following people should take particular care:

  • infants and toddlers

  • children

  • pregnant women

  • people with weakened immune systems

  • people with sensitive skin

 

Am I allowed to swim?

The presence of blue-green algae does not automatically mean that there is a health risk. Most types of blue-green algae are harmless to humans.

Blue-green algae usually occur only temporarily in individual shoreline areas or bays of a lake. The entire lake is not affected, meaning swimming at the lake generally remains possible.

The general rule is: Avoid swimming in areas where visible blue-green algae accumulations are present.

Regardless of the above information, swimming is always at your own risk.

 

Will warning signs be placed at affected locations? How will I know about blue-green algae blooms?

Among other measures, the Oberspreewald-Lausitz District provides general information notices about blue-green algae (cyanobacteria) at official EU bathing sites and raises awareness of the most important safety recommendations.

The district also publishes behavioural recommendations and general information on its website.

The situation can change within a short period of time. Additional measures may be implemented at affected locations depending on the situation and in accordance with recommendations from the German Environment Agency.

In the event of a relevant blue-green algae development, the district maintains close cooperation with other involved partners in the Lusatian Lake District, especially the Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg, the Tourism Association Lusatian Lake District and the affected municipalities to ensure coordinated information.

Visitors are asked to follow the safety recommendations. Visible greenish or blue-green streaks, algal mats or severe cloudiness of the water should be avoided.

 

How can I protect myself from blue-green algae?

  • Do not swim in bodies of water if you can no longer see your feet in knee-deep water due to a bluish-green cloudiness of the water.

  • Do not stay in areas with visible green or blue-green streaks or algal mats.

  • Do not allow your children to play in the shoreline area or in the water if blue-green algae are suspected. Children are particularly at risk due to their play behaviour. Make sure that children do not swallow heavily clouded water, algae material or aquatic plants.

  • Dogs should not swim or drink water in contaminated areas.

  • Choose an entry point into the bathing water that is further away from the shore (e.g. a jetty) or an area that is not affected.

  • If you do swim despite the above information, shower afterwards and change your swimwear.

  • If symptoms occur after swimming, please consult a doctor.
     

What should I do after swimming?

If you have swum in an area contaminated with blue-green algae, shower afterwards and change your swimwear.

 

When should I see a doctor?

Seek medical advice if symptoms such as nausea, vomiting, diarrhoea, skin irritation or other health problems occur after swimming in an affected area.

 

Who is particularly at risk?

The following people should take particular care:

  • infants and toddlers

  • children

  • pregnant women

  • people with weakened immune systems

  • people with sensitive skin

 

Regardless of the above information, swimming is always at your own risk.

Information for Families with Children

Are children allowed to swim?

Children should not swim if visible blue-green algae are present or if current warnings have been issued.

 

Why are children particularly at risk?

Children often play in shallow shoreline areas, are more likely to swallow water and have more frequent hand-to-mouth contact.

 

Are children allowed to play on the beach?

Yes. However, areas with visible blue-green algae or warning notices should be avoided.

 

My child swallowed water – what should I do?

Observe your child. If symptoms occur, medical advice should be sought.

 

Regardless of the above information, swimming is always at your own risk.

Information for People with Dogs

(The information also applies to all other domestic and farm animals.)

 

Are dogs allowed in the water?

Dogs should not be allowed into the water if visible blue-green algae are present or if current warnings have been issued.

 

Why are dogs particularly at risk?

Dogs often drink lake water and may additionally ingest water when licking their fur.

 

What symptoms may occur?

Possible symptoms include:

  • vomiting

  • diarrhoea

  • excessive salivation

  • apathy

  • cramps

  • breathing problems

 

What should I do?

Contact a veterinarian immediately and inform them about the suspected intake of blue-green algae.

 

Regardless of the above information, visiting bodies of water with dogs (or other domestic and farm animals) is always at your own risk.

Information Notices at Lake Senftenberg

At the information boards of the Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg along Lake Senftenberg and at other suitable locations around Lake Senftenberg, the Oberspreewald-Lausitz District has placed general information notices on the topic of blue-green algae (cyanobacteria).

With these notices, the Public Health Department provides precautionary information about the natural occurrence of cyanobacteria and gives advice on safe behaviour around the water. The information is intended to raise awareness and does not represent a warning of an acute hazardous situation.

The Public Health Department of the Oberspreewald-Lausitz District currently has no information indicating a health-threatening accumulation of blue-green algae at any bathing beach or bay of Lake Senftenberg.

Regardless of this, it is known that various species of cyanobacteria were detected in Lake Senftenberg during investigations carried out by the Brandenburg State Office for Environment (LfU) in 2025 in accordance with the requirements of the European Water Framework Directive.

Such detection is generally not unusual for natural bodies of water and does not allow any conclusions to be drawn regarding an current health risk.

Lake Senftenberg is one of the most visited bathing lakes in Brandenburg.

Together with its partners in the Lusatian Lake District, the district is therefore providing precautionary information on the topic of blue-green algae.

The aim is to raise awareness among swimmers about responsible handling of natural changes in the water body and to provide guidance for safe bathing enjoyment.

 

Cyanobacteria are a natural component of water bodies

Cyanobacteria – commonly referred to as blue-green algae – naturally occur in almost all lakes and other surface waters.

Their mere detection is not an indication of a health risk.

There are hardly any bodies of water in which cyanobacteria or cyanobacterial toxins cannot be detected.

Especially during longer periods of heat and intense sunlight, cyanobacteria may temporarily multiply more strongly and form so-called blue-green algae blooms.

Since some species can produce toxins relevant to health, children, older people, people with health limitations and dog owners should pay particular attention to the recommendations of the Public Health Department.

 

Current Situation

Status: 30 July 2026

The Public Health Department of the Oberspreewald-Lausitz District currently has no information indicating a health-threatening accumulation of blue-green algae at any bathing beach or bay of Lake Senftenberg.

Regardless of this, it is known that various species of cyanobacteria were detected in Lake Senftenberg during investigations carried out by the Brandenburg State Office for Environment in 2025 in accordance with the requirements of the European Water Framework Directive.

Such detection is generally not unusual for natural bodies of water and does not allow any conclusions to be drawn regarding an current health risk.

 

Precautionary Information for Swimmers

Lake Senftenberg is one of the most visited bathing lakes in Brandenburg.

Together with its partners in the Lusatian Lake District, the district is therefore providing precautionary information on the topic of blue-green algae.

The aim is to raise awareness among swimmers about responsible handling of natural changes in the water body and to provide guidance for safe bathing enjoyment.

 

Visitors can find the information notices, among other locations, in the information boards of the Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg:

  • Südsee (near the Leaning Tower / “Schiefer Turm”)

  • Niemtsch Beach (Niemtscher Mühle car park)

  • Senftenberg Beach (at the former “Gaumensegel”)

  • City Harbour (in front of the blue playground)

  • Buchwalde Beach (next to the Lutki hut)

  • Großkoschen Beach (near Strandidyll / water rescue station)

  • Family Park Lake Senftenberg (in front of the reception)

web_Blaualgen-Informationsaushang A4 Hochformat_Stand 30.07.2026_Englisch_

web_Blaualgen-Informationsaushang A4 Hochformat_Stand 30.07.2026_Deutsch_

 

Do you have information or specific questions?

Please contact the Public Health Department of the Oberspreewald-Lausitz District:

Hinweise zum Auftreten einer Badedermatitis (Zerkariendermatitis)

Was sind Zerkarien?

  • Zerkarien sind mit dem bloßen Auge nicht erkennbare Larven von kleinen Saugwürmern (Trematoden), die normalerweise in Enten oder anderen Wasservögeln leben.

  • Die Wurmeier gelangen durch den Vogelkot ins Wasser, wo sie im Uferbereich die dort lebenden Schnecken (Zwischenwirt) infizieren.

  • In der Schnecke entwickeln sich die Zerkarien und schwärmen bei warmen Wassertemperaturen aus, um einen Endwirt (Wasservogel) zu finden.

  • Die Überlebensdauer der Zerkarien im Wasser beträgt nur zwei bis drei Tage.

 

Kommen Zerkarien auch in Brandenburger Badegewässern vor?

  • Zerkarien kommen in Brandenburger Badegewässern sehr selten vor.

  • Die ersten Zerkarien können im Frühsommer auftreten. Zum „Ausschwärmen“ kann es v.a. im Hochsommer bei langanhaltenden warmen Wassertemperaturen kommen.

  • Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Vorkommen von Zerkarien und der Wasserqualität

 

Sind Zerkarien gefährlich?

  • Wird ein Mensch als sogenannter „Fehlwirt“ befallen, bohren sich die Zerkarien in die Haut des Menschen.

  • Zwar sterben diese kurze Zeit später ab, sie können jedoch eine Dermatitis auslösen.

  • Die Badedermatitis ist eine seit langem bekannte Hauterkrankung, die in der Regel unkompliziert verläuft und innerhalb von 20 Tagen folgenlos abklingt.

  • Das Verschlucken von Zerkarien führt zu keiner Erkrankung.

  • Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist ausgeschlossen.

 

Welche Symptome treten bei der Badedermatitis auf?

  • Beim Erstkontakt sind kleine rote Pusteln möglich.

  • Beim Zweitkontakt und bei sensiblen Personen können größere Quaddeln mit starkem Juckreiz auftreten.

  • Betroffene bemerken meist innerhalb von 10 Minuten nach Badebeginn ein leichtes, schwer lokalisierbares Jucken, wobei die anfänglich stecknadelkopfgroßen rötlichen Flecken innerhalb von 24 Stunden zu stark juckenden Quaddeln heranwachsen können.

 

Wie verhalte ich mich im Falle einer Erkrankung?

  • Suchen Sie ärztlichen Rat und informieren Sie das zuständige Gesundheitsamt!

  • Die betroffenen Stellen nicht kratzen, v. a. um eine bakterielle Sekundärinfektion zu vermeiden.

  • Juckreizlindernde Salben, Gele oder Lotionen können Linderung verschaffen.

 

Wie kann das Risiko an einer Badedermatitis zu erkranken verringert werden?

  • Vermeiden Sie wasserpflanzenreiche und v.a. flache Uferbereiche.

  • Verwenden Sie wasserabweisende Sonnencremes.

  • Wechseln Sie nach dem Verlassen des Wassers die Badekleidung und trocknen Sie sich gründlich ab.

  • Unterlassen Sie das Füttern von Enten und anderen Wasservögeln an der Badestelle, damit diese nicht angelockt werden.

 

Weitere Informationen:

Badegewässer (MLEUV) 

DownloadFaltblatt Badedermatitis (Quelle: MLEUV)


Baderegeln der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)

Beim Baden in freien Gewässern können Umstände und Einwirkungen, die der Gesundheit nicht guttun, eintreten. Wenn Baden und Wassersport ein Vergnügen bleiben soll, muss bei allem Spaß auch Vernunft walten. Nur wer die Baderegeln der Deutschen Lebens-Rettungsgesellschaft (DLRG) kennt und beachtet, badet sicherer. Die von der DLRG entwickelten Baderegeln, geben nicht nur gesundheitliche Tipps, sondern halten auch zu rücksichtsvollem Verhalten an. Gleichzeitig dienen sie der eigenen Sicherheit und machen Gefahren bewusst.

Kinder gehen im Sommer auch ohne ihre Eltern baden. Sie sollten deshalb frühzeitig mit den Verhaltensregeln der DLRG im und am Wasser vertraut gemacht werden. Auch ältere Menschen sollen sich die Baderegeln immer wieder einmal bewusstmachen.

 

Baderegeln der DLRG:

  1. Kühle dich ab, bevor du ins Wasser gehst.

  2. Verlasse das Wasser sofort, wenn du frierst.

  3. Gehe nur zum Baden, wenn du dich wohl fühlst.

  4. Gehe nur bis zum Bauch ins Wasser, wenn du nicht schwimmen kannst.

  5. Überschätze deine Kraft und dein Können nicht.

  6. Rufe nie um Hilfe, wenn du nicht wirklich in Gefahr bist, aber hilf anderen, wenn sie Hilfe brauchen.

  7. Springe nur ins Wasser, wenn es tief genug und frei ist.

  8. Luftmatratze, Autoschlauch oder Gummitiere bieten dir keine Sicherheit und sind keine Schwimmhilfen, sondern Spielzeug.

  9. Bade nicht, wo Schiffe und Boote fahren.

  10. Tauche andere nicht unter.

  11. Bei Gewitter ist Baden lebensgefährlich. Verlasse das Wasser sofort.

  12. Gefährde niemanden durch deinen Sprung ins Wasser.

  13. Halte das Wasser und seine Umgebung sauber, Abfälle wirf in den Mülleimer.

  14. Gehe niemals mit ganz vollem oder ganz leerem Magen baden.

 

Sicher baden  | Baderegeln der DRLG

 

Quelle: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/verbraucherschutz/wasserhygiene/badegewaesser/ 

Downloadbereich & Links