Foto erstellt von rawpixel.com - de.freepik.com
Bannerbild
Bannerbild
 

Großräschener See

Luftaufnahme Großräschener See mit Sedlitzer See August 2019 P. Radke

2019 Seebrücke A. Franke

Großräschen - Das Tor zum Lausitzer Seenland

Seit 2005 verkündet die Seebrücke Großräschens Zukunft als Seestadt. Die Metamorphose "Bagger zur Brücke" des Abwurfauslegers des letzten Abraumabsetzers des Tagebaus Meuro ist Zukunftsvision und Geschichtszeugnis zugleich.

 

Produktionsdaten Tagebau Meuro

Förderzeitraum: 1965 - 1999

Rohkohleförderung: 330 Mio. t

Abraumbewegung: 1840 Mio. m³

Landinanspruchnahme: 3583 ha


Download LMBV Broschüre 10 Wandlungen und Perspektiven Tagebau Meuro

 

Flutungsbeginn für den Großräschener See (früher Ilse-See) war am 15. März 2007. Mit dem Hafen musste ein Höhenunterschied von 13-14 m zwischen Böschungsoberkannte und Hafenebene überwunden werden. Das schafft ein einmaliges Hafenensemble, stellte aber auch besondere Herausforderungen, z. B. für einen behindertengerechten Zugang. Dieser wurde mit einer Serpentinenlösung geschaffen, in die Spielgeräte und Bänke integriert wurden.  Der mit ca. 11,5 Mio. Euro veranschlagte Stadthafen war nur gemeinsam mit der LMBV und dem Land Brandenburg zu finanzieren. Im November 2017 floss das erste Wasser in das Hafenbecken. Durch Bekalkung nach Bedarf wird die notwendige Wasserqualität gesichert. Aktuell wird der Strand gebaut.

 

Die aktuellen Kennzahlen vom Flutungsstand der Lausitzer Seen finden Sie auf der Internetseite der LMBV.

 

Großräschener See

Seefläche: 789 ha

Wasservolumen: 135 Mio. m³

Wasserstand zwischen 100 m und 101 m NHN

Max. Wassertiefe: 55 m

 

Der Großräschener See befindet sich unter Bergaufsicht und ist noch nicht zur Nutzung freigegeben. Schwimmen und alle Arten von Wassersport sind trotz bereits fertiggestelltem Strand aus Sicherheitsgründen verboten.

 

Hier können Sie den Hafen per Webcam verfolgen.

Luftbilder der LMBV zur Entstehung des Sees finden Sie hier.

Hier finden Sie eine Bilderserie vom Wassereintritt in den Hafen im November 2017.

 

Durch den Ilse-Kanal wird der Großräschener See mit dem Sedlitzer See und damit mit dem Lausitzer Seenland verbunden. Der schiffbare Kanal wurde im Dezember 2014 fertig gestellt.

Überleiter M. Hambsch

 

Nutzbar ist dieser auf dem Wasserweg jedoch erst nach Erreichen der Endwasserstände beider Seen. Der Fuß- und Radweg durch den Tunnel ist aber schon für Besucher freigegeben.

 

Die Weinhänge an den Großräschener Seeufern sind die einzige Steilhanglage Brandenburgs.

 

Verschwunden im Tagebau Großräschen SüdSprengung der Förderbrücke im Tagebau Meuro 2000
verschwunden im Tagebau Meuro - Großräschen Süd20.05.2000 Sprengung der F45 im Tagebau Meuro
Flutungsbeginn 15.03.2007Weinberg am Großräschener See
15.03.2007 Flutungsbeginn2013 Weinberg am Großräschener See I. Paulick

 


Aktuelle Meldungen

Zwischennutzung für Boote auf dem Großräschener See

(21. 05. 2024)

Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, die Stadt Großräschen, die Stadt Senftenberg und der Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg (ZV LSB) sowie das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburg (LBGR) haben sich gemeinsam im Ergebnis ihrer Bemühungen auf eine vorfristige Zwischennutzung des Großräschener Sees verständigt.


Dazu wurde eine Zwischennutzungsvereinbarung zwischen der LMBV, der Stadt Großräschen und dem Zweckverband LSB geschlossen, die der Landkreis Oberspreewald-Lausitz bestätigt hat. Mit dieser Nutzungsvereinbarung soll ab Pfingsten 2024 der Großräschener See von genehmigten Wasserfahrzeugen für die Saison 2024 bereits zwischengenutzt werden können. Der dafür notwendige Mindestwasserstand im Bergbaufolgesee von +100,00 m NHN wurde zum Beginn der Saison stabil erreicht. „Damit kann nun eine Bootssaison 2024 auch an diesem Bergbaufolgesee starten“, so Bernd Sablotny, Sprecher der Geschäftsführung der LMBV. „Dies ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur touristischen Nutzung der Restlochkette, die wir 2026 erreichen wollen.“

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz konnte bislang bereits für 14 Boote und Wasserfahrzeuge,  die aufgrund ihrer Größe oder Art zusätzlich eine Gestattung der unteren Wasserbehörde benötigen, die entsprechenden Zulassungen vorbereiten. OSL-Landrat Siegurd Heinze betonte: „Freizeitkapitäne können nun aktuell auf einem weiteren attraktiven Gewässer im Verbund des Lausitzer Seenlandes in See stechen und verweilen. Mit der geschlossenen Vereinbarung nehmen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg hin zu einer angestrebten vollumfänglichen Nutzungsfreigabe des Sees. Auf dieses Ziel arbeiten alle Beteiligten auch weiter engagiert und zügig hin. Bis es soweit ist, wünschen wir ‚Schiff Ahoi!‘“.

 

Bürgermeister Thomas Zenker: „Ab sofort dürfen die AG Seesport der Friedrich-Hoffmann-Oberschule mit dem Schulkutter und die Mitglieder des Ilse-Seesportvereines mit ausgewählten Booten und der Sondergenehmigung den See befahren. Die Schüler, die 2019 die Sondergenehmigung nutzen konnten, haben die Schule verlassen. Für die neue Besetzung des Schulkutters wird das Befahren ihres Sees eine Premiere.“

 


Hintergrund: 
Die Gestattung zum Befahren mit den Booten gemäß den Anträgen der Stadt Großräschen, der IBA-Terrassen GmbH, des Ilseseesportvereins Sedlitz-Großräschen e.V. und der BUG Lausitz GmbH & Co. KG setzte neben der Zwischennutzungsvereinbarung zwischen der LMBV, der Stadt Großräschen und dem Zweckverband LSB über die im Eigentum der LMBV befindliche Teilwasserfläche des noch in Herstellung befindlichen und unter Bergaufsicht stehenden Großräschener Sees  die Unterzeichnung einer Haftungs- und Einverständniserklärung der Stadt Großräschen gegenüber der LMBV für die im Eigentum der Stadt Großräschen befindliche Teilwasserfläche sowie die Erteilung einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung zum Befahren nicht schiffbarer Gewässer - hier des Großräschener Sees – gem. § 43 Abs. 3 BbgWG für insgesamt 12 Boote und das Fahrgastschiff „Wilde Ilse“, voraus.

 

Zudem muss zwingend die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, Bedingungen sowie Verhaltensanforderungen einschließlich einer Haftungsfreistellung der LMBV und Haftungsübernahme durch die Stadt für die vorbenannten Nutzungen gesichert sein. Jeder Schiffs- und Bootsführer etc. muss zudem über die Pflicht zur Einhaltung der Betretungs- und Befahrverbote der gekennzeichneten und ausgewiesenen Wasser- und Uferbereiche sowie über die Besonderheiten, insbesondere Lage und Bedeutung der Austonnung und das Überfahrverbot informiert, Schiffs- und Bootsführer nachweislich belehrt werden.

Am wichtigsten ist zu beachten, dass das Befahren des Großräschener Sees mit genehmigten Wasserfahrzeugen nur bei dem Seewasserstand von +100,0 m NHN gestattet ist. Beim Unterschreiten dieses Wasserstandes gilt grundsätzlich das Befahrensverbot.

 

Das Einsetzen, das Befahren und Anlegen der Wasserfahrzeuge hat nur vom Stadthafen Großräschen aus zu erfolgen; Anlandungen mit den Wasserfahrzeugen von der Seeseite aus sind untersagt. Zu allen Uferböschungen des Großräschener Sees ist beim Befahren wasserseitig ein Mindestabstand von 100 Meter einzuhalten. Zur Uferböschung SPA-Gebiet „Lausitzer Bergbaufolgelandschaft“ (Vogelschutzgebiet) im südlichen Teil des Großräschener Sees ist ein größerer Abstand von 300 Meter einzuhalten.

 

Die Nutzungen erfolgen nur durch einen der LMBV und den Behörden namentlich bekannten, erfassten und zahlenmäßig begrenzten Personenkreis. Eine Nutzung durch namentlich nicht bekannte Personen - z. B. einem Bootsverleih - ist, mit Ausnahme der Beförderung von Personen mit dem Fahrgastschiff „Wilde Ilse“ im Rahmen der Ausnahmegenehmigung durch den LK OSL, ausgeschlossen. Veranstaltungen und Wettkämpfe sind nicht zulässig. Die freigegebene Teilwasserfläche im Rahmen der Sondernutzung darf nur bei Tageslicht und ausreichender Sicht befahren werden. Darüber hinaus wurde das kommunale Interesse an der Nutzung des im Norden befindlichen Stadtstrandes sowie der sich anschließenden Teilwasserfläche des Großräschener Sees zum Baden bereits für die touristische Saison 2024 signalisiert. Nach dem Abarbeiten von technischen Sanierungsvorgaben – in Abstimmung mit dem LBGR – konnte auch der bisherige geotechnische Sperrbereich am Großräschener See bis auf den Bereich des Stadtstrandes eingezogen werden. Künftig weisen daher nur noch Schilder mit der Aufschrift „Bergbaugelände – Zutritt für Unbefugte verboten“ auf jene Flächen hin, die noch nicht freigegeben werden.

 

Die nachgewiesene Standsicherheit und die hydromechanische Stabilität für das Tagebaurestgewässer Meuro/Großräschener See ist unter der Voraussetzung der Einhaltung des unteren Wasserstandes +100,00 m NHN gegeben. Bei Unterschreitung dieses Wasserstandes müssen die Flächen des Großräschener Sees wieder gesperrt werden. Ob auch im Jahr 2025 eine Zwischennutzung gelingt, orientiert sich an den Sanierungsbedürfnissen am benachbarten Sedlitzer See und wird sich am erreichten Wasserstand festmachen.
 

Foto zur Meldung: Zwischennutzung für Boote auf dem Großräschener See
Foto: Vertragspartner bei der Unterschrift Foto Steffen Rasche


Veranstaltungen

09.05.​2025 bis
11.05.​2025

Seefest 2019 Foto W.-D. Lüdeke

SeeFest und Tag der Städtebauförderung

2025 wird das traditionelle Stadtfest am Hafen gefeiert.Am Sonnabend findet dort auch der Tag der ... [mehr]
 

04.07.​2025 bis
06.07.​2025