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Inklusionspreis des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
 
 

Erweiterung der Fahrerlaubnis

Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis auf eine andere Fahrerlaubnisklasse.

 

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
    Wenn der Landkreis Oberspreewald-Lausitz Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.

  • Mindestalter
    Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

  • Persönliche Vorsprache erforderlich?
    Den Antrag auf Ersterteilung können Sie direkt in der Fahrerlaubnisbehörde (Bitte nutzen Sie das Online-Termin-Modul!) oder bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt (außer Altdöbern, Calau und Vetschau!) einreichen.
    Sofern Ihre Fahrschule diesen Service anbietet, kann der Antrag auch über Ihre Fahrschule eingereicht werden. Die Fahrschulen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sind mit den entsprechenden Unterlagen ausgestattet.
    Sie können den Antrag auch per Post oder zu den Öffnungszeiten durch Einwurf in die bereitgestellten Einwurfboxen
    - Bürgerbüro des Landkreises OSL in Senftenberg, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg
    - Kreishaus Calau, Joachim-Gottschalk-Straße 36, 03205 Calau oder
    - Amt für Straßenverkehr und Ordnung, Cottbuser Straße 26, 03205 Calau (Sparkassengebäude
    einreichen.
    Eine Online-Antragstellung ist leider noch nicht möglich.

 

Hinweis (Vorbesitz einzelner Fahrerlaubnisklassen, § 9 FeV):

  • Eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, D1 oder D darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis für die höhere Klasse frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt werden.

  • Eine Fahrerlaubnis der Klasse BE, C1E, CE, D1E oder DE darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse BE, C1E, CE, D1E oder DE frühestens mit der Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug erteilt werden.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag auf Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Ersatzführerschein

  • Personalausweis oder alternativ: gültiger Reisepass + Meldebescheinigung (bei Antragstellung per Post sind Kopien ausreichend!)

  • 1 Lichtbild + persönliche Unterschrift
    Digitalisierungsvorlage Foto/Unterschrift
    (Biometrisches Foto, siehe hierzu die Foto-Mustertafel)

  • Vorlage des vorhandenen Führerscheins 
    Sofern Ihr aktueller Führerschein nicht im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ausgestellt wurde, ist eine Kopie des Führerscheins einzureichen.
    Sollte es sich bei Ihrer aktuellen Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der ehemaligen DDR handeln, bitten wir um Vorlage der damals verwendeten Antragskarteikarte (VK 30), soweit sich diese noch in Ihrem Besitz befindet.

  • Angabe der Fahrschule 
    Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule; Sollten Sie sich bei Antragstellung noch nicht für eine Fahrschule entschieden haben, können Sie diese Angabe an die Fahrerlaubnisbehörde nachreichen.

  • Teilnahmebescheinigung einer Ausbildung/Schulung in Erster Hilfe 
    (mindestens 9 Unterrichtseinheiten), wenn eine Schulung in Erster Hilfe schon einmal nachgewiesen wurde, muss die Bescheinigung nicht noch einmal vorgelegt werden.
    Hinweis: Die Bescheinigung über eine Ausbildung in „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort“ – 8 Unterrichtseinheiten – darf seit dem 22.10.2017 nicht mehr anerkannt werden!

  • Sehtestbescheinigung 
    Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T, erhältlich bei allen als Sehteststellen anerkannten Augenoptikern

  • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 FeV
    Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E. bei allen Arbeits- oder Betriebsmedizinern. Eine Übersicht der hier ansässigen Arbeits- und Betriebsmediziner finden Sie hier.

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV
    Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, bei allen Augenärzten, Arbeits- oder Betriebsmedizinern. Eine Übersicht der hier ansässigen Arbeits- und Betriebsmediziner finden Sie hier.

  • Funktions- und Leistungstest 
    Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E. bei ausgewählten Arbeits- oder Betriebsmedizinern sowie allen anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung. Eine Übersicht der hier ansässigen Arbeits- und Betriebsmediziner finden Sie hier. Eine Liste der anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung finden Sie hier.

  • Behördliches Führungszeugnis 
    Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E
    Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) kann nur in Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich. Das Führungszeugnis ist gebührenpflichtig (13,- €) und wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde gesandt. Bei Antragstellung darf das Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate sein.

 

Gebühren:

  • 43,90 Euro, bei Direktversand des Führerscheins 49,00 Euro
    Zur Versendung des Führerscheins siehe „Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

Weiterführende Informationen:

Zuständige Behörden:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Straßenverkehr und Ordnung
KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Postanschrift: PF 100064, 01956 Senftenberg

Verwaltungsgebäude: Cottbuser Straße 26, 03205 Calau

 

Einwohnermeldeämter (außer Altdöbern, Calau, Vetschau)