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Inklusionspreis des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
 
 

Trichinenannahmestellen

Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft 

des Landkreises Oberspreewald-Lausitz informiert:

 

Aktuelle Regelungen zu den Trichinenproben-Annahmen für 2024

Trichinenuntersuchungen finden montags, dienstags, donnerstags und freitags statt. 
Die Bedingungen für Probenentnahme, -transport, -annahme und die Probenbearbeitung bleiben weiterhin unverändert. 

 

Annahmestellen                                                                  Annahmezeiten

 

Landratsamt OSL,                                              Montag:                 07:30 – 09:00 Uhr & 13:00 – 15:00 Uhr

Haus III,                                                             Dienstag:               07:30 – 09:00 Uhr 

Dubinaweg 1                                                      Donnerstag:            07:30 – 09:00 Uhr

01968 Senftenberg                                             Freitag    :              07:30 – 08.00 Uhr 

 03573/870-4447 bzw. 870-4401

 

Landratsamt OSL,                                              Montag:                 07:30 – 09:00 Uhr

Raum 0.13                                                          Dienstag:               07:30 – 09:00 Uhr

J.-Gottschalk-Straße 36                                      Donnerstag:           07:30 – 09:00 Uhr 
03205 Calau                                                       Freitag:                 07:30 – 08.00 Uhr 
 03573/870-4442 / 870-4435 / 870-4441


Tierarztpraxis Lehmann                                       Montag:                 16:00 – 19:00 Uhr

Ortrander Str. 4                                                   Dienstag:               10:00 – 12:00 Uhr & 15:00 – 18:00 Uhr

01945 Ruhland                                                    Mittwoch:               15:00 – 18:00 Uhr 

 035752/2320                                                    Donnerstag:            10:00 – 12:00 Uhr & 15:00 – 18:00 Uhr

 

Tierarztpraxis Paulenz & Kloß                              Montag:                 14:00 – 18:00 Uhr

Paul-Fahlisch-Str. 20                                          Dienstag:                09:00 – 11:00 Uhr & 14:00 – 18:00 Uhr

03222 Lübbenau                                                 Mittwoch:              08:00 – 10:00 Uhr 

 03542/3040 

 

Tierarztpraxis Zinke                                            Montag:                 09:00 – 09:45 Uhr

Weinbergsweg 7                                                  Donnerstag:           09:00 – 09:45 Uhr

03229 Altdöbern

 035434/428


Bei Abgabe von Trichinenproben in der TA-Praxis Paulenz & Kloß, Lübbenau ist folgendes zu beachten: 
Die Abholung der Proben erfolgt durch den Kurier immer mittwochs, sodass die Proben donnerstags auf Trichinen untersucht werden (auch die, die montags oder dienstags in der Praxis abgegeben werden). 

 

Bei Abgabe von Trichinenproben in der TA-Praxis Lehmann, Ruhland ist folgendes zu beachten:
Bitte bei Hr. DVM Lehmann erfragen, wann die Proben zur Trichinenuntersuchung zum Amt 39 weiter geleitet werden.


Bei Abgabe von Trichinenproben in der TA-Praxis Zinke, Altdöbern ist folgendes zu beachten:
Die Abholung der Proben erfolgt durch den Kurier immer montags und donnerstags, sodass die Proben montags und donnerstags auf Trichinen untersucht werden.

ACHTUNG:

Keine Probeannahmen und Untersuchungen erfolgen an gesetzlichen Feiertagen und an den folgenden Tagen: 10.05.2024 / 04.10.2024 / 01.11.2024 / 24. 12. 2024 und 31.12.2024. An diesen Tagen ist das Landratsamt geschlossen!
 

Gebühren: Die Untersuchung auf Trichinen bei Schwarzwild ist noch gebührenfrei.
                  Die Untersuchung auf Trichinen bei Waschbär/Dachs beträgt z.Z. 6,70 €.


Allgemeine Informationen 

Die Untersuchung auf Trichinen erfolgt auf der Grundlage der § 2b und §4 der „Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung – Tier-LMHV)“. Sie ist vom Jagdausübungsberechtigten bei der für den Erlegeort oder seinen Wohnort zuständigen Behörde anzumelden!

Probenmaterial 

Die Probe für die Untersuchung auf Trichinen ist aus einem Zwerchfellpfeiler zu entnehmen und muss mindestens 20g schwer sein. Alternativ können auch Unterarm- oder Zungenmuskulatur untersucht werden. Das angegebene Gewicht bezieht sich lediglich auf den Anteil an reiner Muskulatur ohne Fett und Bindegewebe. Es ist nur sauberes Probenmaterial abzugeben (ohne Haare, Sand, Blättern, Maden), ansonsten wird die Annahme von den MA abgelehnt und eine Nachprobe angefordert. 
(Die Fleischprobe ist hygienisch d.h. auslaufsicher zu verpacken (z.B. können ausgewaschene Becher oder andere Behältnisse mit Deckel benutzt werden. Das Probenbehältnis ist zusätzlich mit der Wildmarkennummer zu kennzeichnen. Die Zugehörigkeit der Probe zum Wildkörper muss zweifelsfrei gewährleistet sein. Die Behältnisse werden zur mehrmaligen Verwendung dem jeweiligen Jäger bei der nächsten Probenabgabe wieder zurückgegeben. Somit wird auch weniger Müll produziert.


Aufbewahrung der Proben bis zur Untersuchung 

Bis zur Abgabe bewahren Sie Ihre Proben gekühlt bei 4 - 7°C auf. Sollten autolytische (verdorbene) Proben bei uns eingehen, müssen wir diese zurückweisen. Gleiches gilt für gefrorene Proben. Diese Prozesse können Trichinenlarven zerstören und verfälschen somit das Untersuchungsergebnis. 
Es könnte zu falsch negativen Ergebnissen kommen.


Ergebnisübermittlung der Trichinenuntersuchung:

Die Befundmitteilung der Trichinenuntersuchung erfolgt indirekt über eine automatische Freigabe (Festlegung auf den Wildursprungscheinen).  
Sollte ein Befund fraglich oder positiv sein, setzen wir uns vorher mit Ihnen in Verbindung. Dafür ist es wichtig, dass Sie an diesem Tag entsprechend Ihrer Angaben auf dem Wildursprungsschein telefonisch erreichbar sind. Die Wildursprungscheine werden Ihnen bei Probenabgabe gestempelt zurückgegeben bzw. nach Abschluss der Untersuchung zugesandt oder stehen auf Wunsch auch zur Abholung bereit.
Die Wildursprungscheine sind vollständig und gut leserlich auszufüllen. Es ist unbedingt eine Telefonnummer zu vermerken, unter der der Antragsteller der Trichinenuntersuchung am Untersuchungstag zu erreichen ist.
 

Weitere Informationen erhalten Sie im Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, SG Fleischhygiene unter den folgend genannten Erreichbarkeiten:


Ansprechpartner:

Frau Dr. Kröber:                         03573/870-4441            SGL SG Fleischhygiene

Frau Böttcher:                            03573/870-4442            SB Fleischhygiene
Erreichbarkeit Labor Calau:        03573/870-4435            

 

 

Aktuelle Regelungen zur Freigabe der Tierkörper

Freigabe des Tierkörpers:
Nach Veröffentlichung eines negativen Untersuchungsergebnisses auf das ASP-Virus auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald-Lausitz unter 
www.osl-online.de > Afrikanische Schweinepest (ASP) > Untersuchungsergebnisse für Jäger > Tabelle „Untersuchungsergebnisse“

gilt der Tierkörper unter Berücksichtigung der tierseuchenrechtlichen Vorschriften in der jeweiligen Restriktionszone vom Amt zurVerwendung als Lebensmittel freigegeben.

Hinweis:

Zusammen mit den Trichinenproben müssen im Rahmen des ASP-Bekämpfungsprogramms die Schweißproben und die dazugehörigen Anträge und die Pürzel für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung abgegeben werden. Hierzu ist der mit der Wildursprungnummer versehene separat verpackte verschlossene Pürzel und der vollständig ausgefüllte und gut lesbare Antrag mitzubringen.