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Untersuchungen & Begutachtungen

Im Amtsärztlichen Dienst werden Gutachten für hoheitliche Entscheidungen erstellt.
Anlässe für Gutachten nach dem Beamtenrecht und der Beihilfeverordnung sind unter anderem:

• Übernahme in das Beamtenverhältnis
• Einschätzung über Dienstfähigkeit/Dienstunfähigkeit
• Sanatoriumsbehandlung
• besondere Therapieverfahren
 

 

Des Weiteren stellt das Gesundheitsamt Bescheinigungen aus
• zur Prüfungsfähigkeit,
• für das Finanzamt (nach Einkommenssteuergesetz für private Badekuren),
• für Adoptionen.
 

 

Im Rahmen der Amtshilfe werden Gutachten vor allem für Sozialämter, Jugendämter und Asylbehörden erstellt.
Häufige Fragestellungen sind:
• Feststellung der Pflegebedürftigkeit
• Einsatz und Art von Hilfsmitteln
• Gewährleistung von Eingliederungshilfe
• Beurteilung von Baumaßnahmen bei behindertengerechten Umbauten
• Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung
• Arbeitseinsatzfähigkeit
• Reisefähigkeiten
• besondere diagnostische und therapeutische Maßnahmen
• Notwendigkeit von verschiedenen Krankenhilfen
 

 

Der Gerichtsärztliche und der Polizeiärztliche Dienst sind im Land Brandenburg nicht Aufgabe der Gesundheitsämter.

 

Auftraggeber sind Einrichtungen des öffentlichen Dienstes wie Verwaltungen, Hochschulen/Fachhoch-schulen, Gerichte, Institute, auch Wohlfahrtsverbände und Kirchen.
Häufige Untersuchungsanlässe sind:
• Einstellungen
• gesundheitliche Leistungseinschränkungen
• gesundheitliche Eignung für bestimmte Tätigkeiten
 

 

Ansprechpartnerin für die Terminvergabe ist Frau Sylvia Türschmann.