Führerschein Karteikartenabschrift

Sollten Sie Ihren Wohnsitz in einen Zuständigkeitsbereich außerhalb des Landkreises Oberspreewald-Lausitz verlegt haben und dort einen Ersatzführerschein benötigen (z.B. bei Verlust des Führerscheins oder bei Umtausch Ihres alten Führerscheins in den EU-Kartenführerschein), kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen eine Karteikartenabschrift verlangen.


Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten.


Wenn Sie also eine Karteikartenabschrift über Ihre im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gespeicherten Fahrerlaubnisdaten benötigen, übersenden Sie uns bitte ein formloses Schreiben per :

 

  • Post:      Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
                  Amt für Straßenverkehr und Ordnung,
                  KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde,
                  PF 100064,
                  01956 Senftenberg

 

  • Fax:        03541/870-3210

 

oder

 

  • E-Mail:   

 

mit folgenden Angaben:

  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Dokument-Nr. und Ausstellungsdatum Ihres aktuellen Führerscheins
  • ausstellende Behörde
  • Ihre alte und neue Anschrift
  • Adresse der jetzt für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
     

Die Karteikartenabschrift wird dann direkt an diese Behörde gesandt.

Haben Sie Ihren Wohnsitz in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union verlegt und benötigen Sie dort zur Erledigung Ihrer Führerscheinangelegenheiten eine Karteikartenabschrift, übersenden Sie uns bitte ein formloses Schreiben und fügen eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes bei.


Die Karteikartenabschrift wird Ihnen an Ihre Wohnanschrift übersandt. Mit Ihrem Einverständnis ist auch eine Übersendung der Daten per E-Mail möglich.


Voraussetzungen:

  • Führerschein wurde im Landkreis Oberspreewald-Lausitz bzw. vorherigen Gebietskörperschaften (auch Volkspolizei-Kreisämter der ehemaligen DDR) ausgestellt

 

Gebühren:

  • Die Übersendung der Karteikartenabschrift ist für Sie gebührenfrei.

 

Weiterführende Informationen: