Ersterteilung der Fahrerlaubnis

Erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis

Hinweis: Es können die Fahrerlaubnis-Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T im Wege der Ersterteilung erworben werden. Alle weiteren Klassen bedingen den Vorbesitz einer der genannten Klassen.

 

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz  
    Wenn der Landkreis Oberspreewald-Lausitz Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Mindestalter s. § 10 FeV
    Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache erforderlich?
    Den Antrag auf Ersterteilung können Sie direkt in der Fahrerlaubnisbehörde oder bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt (außer Altdöbern, Calau und Vetschau!) einreichen.
    Sofern Ihre Fahrschule diesen Service anbietet, kann der Antrag auch über Ihre Fahrschule eingereicht werden. Die Fahrschulen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sind mit den entsprechenden Unterlagen ausgestattet.
    Sie können den Antrag auch per Post oder zu den Öffnungszeiten durch Einwurf in die bereitgestellten Einwurfboxen

    - Bürgerbüro des Landkreises OSL in Senftenberg, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg
    - Kreishaus Calau, Joachim-Gottschalk-Straße 36, 03205 Calau oder
    - Amt für Straßenverkehr und Ordnung, Cottbuser Straße 26, 03205 Calau (Sparkassengebäude

    bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen. Eine Online-Antragstellung ist leider noch nicht möglich.
  • Hinweis:
    Grundsätzlich ist die praktische Prüfung am bzw. in der Nähe des Wohnortes abzulegen. Sollte die Prüfung wegen beruflicher Tätigkeit oder Ausbildung an einem anderen Ort stattfinden, wird eine Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. der Ausbildungsstätte benötigt.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular: Antrag auf Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Ersatzführerschein
  • Digitalisierungsvorlage Foto/Unterschrift oder Unterschriftsleiste
  • Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder gültiger Reisepass + Meldebescheinigung (Kopien ausreichend)
  • 1 Lichtbild + persönliche Unterschrift
    (Biometrisches Foto, siehe hierzu die Foto-Mustertafel)
  • Angabe der Fahrschule
    Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule; Sollten Sie sich bei Antragstellung noch nicht für eine Fahrschule entschieden haben, können Sie diese Angabe an die Fahrerlaubnisbehörde nachreichen.
  • Teilnahmebescheinigung einer Ausbildung/Schulung in Erster Hilfe (im Original! - wird nach Bearbeitung zurückgeschickt)
    (mindestens 9 Unterrichtseinheiten, bei einer anerkannten Ausbildungsstelle)
  • Sehtestbescheinigung (im Original! - wird nach Bearbeitung zurückgeschickt)
    Nicht älter als 2 Jahre; nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T, erhältlich bei allen als Sehteststellen anerkannten Augenoptikern

 

Gebühren:

  • 44,70 Euro, bei Direktversand des Führerscheins 49,80 Euro
    Zur Aushändigung des Führerscheins siehe „allgemeine Informationen“

 

allgemeine Informationen:

 

Zuständige Behörden:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Straßenverkehr und Ordnung
KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Postanschrift: PF 100064, 01956 Senftenberg

Verwaltungsgebäude: Cottbuser Straße 26, 03205 Calau

 

Einwohnermeldeämter (außer Altdöbern, Calau, Vetschau)