Unterstützungsangebote zur Kindesentwicklung

 

Zum 1. Januar 2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Darin ist ein Beratungsanspruch von Eltern sowie werdenden Müttern und Vätern zu den Leistungsangeboten in Fragen der Entwicklung ihrer Kinder verankert. Dieser Beratungsanspruch umfasst die ersten Lebensjahre der Kinder bis zur Einschulung.

 

 

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht zu den Angeboten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz:

 

Beratung zur Erziehung wird noch ergänzt 
Bildungs- und Teilhabepaket weiter
Eingliederungshilfe des Jugendamtes wird noch ergänzt 
Eingliederungshilfe des Sozialamtes weiter
Frühförderung weiter
Hilfen zur Erziehung wird noch ergänzt 
Kindertagesbetreuung weiter