Rahmenhygieneplan Kita des Landkreises Oberspreewald-Lausitz mit Anlagen

Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (§ 36 Abs. 1) sind Gemeinschaftseinrichtungen - zu denen Kindertagesstätten gehören - verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen.

Um die Erstellung des einrichtungsspezifischen Hygieneplanes zu erleichtern, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SG Hygiene und Umweltmedizin im Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Informationen und Bausteine zusammengestellt. 

Stand: November 2019