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Informationsmaterial für Kindertagesstätten zur Erstellung des Hygieneplans

Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (§ 36 Abs. 1) sind Gemeinschaftseinrichtungen - zu denen Kindertagesstätten gehören - verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Um die Erstellung des einrichtungsspezifischen Hygieneplanes zu erleichtern, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Hygiene und Umweltmedizin im Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Informationen und Bausteine zusammengestellt.

Stand: Mai 2024