Informationsmaterial für Kindertagesstätten zur Erstellung des Hygieneplans
Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (§ 36 Abs. 1) sind Gemeinschaftseinrichtungen - zu denen Kindertagesstätten gehören - verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Um die Erstellung des einrichtungsspezifischen Hygieneplanes zu erleichtern, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Hygiene und Umweltmedizin im Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Informationen und Bausteine zusammengestellt.
Stand: Mai 2024