Wirtschaftsförderung
Unternehmensförderung aus dem Just Transition Fund (JTF)
Im Rahmen des Programms „JUST TRANSITION FUND" (JFT) unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) zusammen mit der ILB Unternehmen im Lausitzer Revier in Brandenburg während der EU-Förderperiode von 2021-2027.
Fördernehmer:
Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, große Unternehmen (GU) der gewerblichen Wirtschaft
Förderthemen:
Bewältigung und Abmilderung der sozialen, beschäftigungs-spezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Europäischen Union für 2030 und des Übergangs der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris
Förderart:
Zuschuss
Fördergeber:
Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)
Mittelherkunft: Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE) und Just Transition Fund (JTF)
Ziel:
Schaffung von Anreizen für Investitionen von Unternehmen, die zur Bewältigung und Minderung der sozialen, beschäftigungsbezogenen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen des Kohleausstiegs beitragen
Was wird gefördert?:
- Produktive Investitionen von KMU
- Unterstützung der KMU im brandenburgischen Lausitzrevier beim Transformationsprozess (Diversifizierung, Modernisierung, Umstellung)
- förderfähig: Einrichtung einer neuen Betriebsstätte, Ausbau von Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterung), Diversifizierung einer Betriebsstätte
- Transformationsberatung für KMU
- Beratung für KMU durch akkreditierte Beratungsunternehmen hinsichtlich der Transformation (Module: „Analyse“ und „Implementierung“)
- Startgeld Lausitz
- neue KMU (max. 3 Jahre alt bei Antragsstellung) der gewerblichen Wirtschaft
- produktive Investitionen von GU
- Beihilfen für Erstinvestitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit mit neuen materiellen und/oder immateriellen Vermögenswerten
- Voraussetzung für Förderung: vorherige Beratung zum geplanten Vorhaben mit der ILB und dem für Wirtschaft und Energie zuständigen Ministerium
- Umweltschutzinvestitionen von GU
- Beihilfen für Investitionen für den Umweltschutz inklusive Dekarbonisierung, für nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen, zur Förderung von erneuerbaren Energien/Wasserstoff und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
- Voraussetzung für Förderung: vorherige Beratung zum geplanten Vorhaben mit der ILB und dem für Wirtschaft und Energie zuständigen Ministerium
Nicht gefördert werden:
- Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurden
- Eigenleistungen und Leistungen von verbundenen und/oder verflochtenen Unternehmen, die im Zusammenhang mit den Vorhaben erbracht werden
- die Stilllegung oder der Bau von Kernkraftwerken
- die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen
- Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung, Speicherung oder Verbrennung fossiler Brennstoffe
- turnusmäßige Erneuerungen von Standardsoft- und -hardware
- Grundstücke
- Tiere
- Fahrzeuge aller Art, die eine Verkehrszulassung haben
- gebrauchte Wirtschaftsgüter
- Blockheizkraftwerke (BHKW) und Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)
- Investitionen, die der Reparatur- und/oder Ersatzbeschaffung dienen
- aktivierungsfähige Finanzierungskosten
- Ausgaben für Miet- und Leasingverträge
- Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme
- Investitionen in das Nebengewerbe
- Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht
- Investitionen für die Teilnahme an Messen bzw. die Teilnahme an Messen
- Barzahlungen
- bei der Transformationsberatung für KMU:
- unternehmensinterne Beratung
- Beratung durch Familienangehörige oder auch Beratung durch Unternehmen beziehungsweise Beraterinnen und Beratern mit gesellschaftsrechtlicher Beteiligung am antragstellenden KMU
- Beratungen, bei denen es sich um eine fortlaufende oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommene Beratung handelt (z. B. laufende Steuerberatung, regelmäßige Rechtsberatung, Beratungen zu Versicherungsfragen, Werbung, zu Jahresabschlüssen/Bilanzen/Buchführung etc.)
- EDV-/Softwareberatung oder auch gutachterlicher Stellungnahmen, es sei denn, dass diese zwingend für die produktive Investition erforderlich sind und im unmittelbaren Zusammenhang mit dieser stehen
- Durchführung von Ausschreibungsverfahren
- Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen
- Beratungsleistungen zur Antragstellung und zuwendungsrechtlichen Abwicklung der Förderungen nach Ziffer 2.1, Ziffer 2.2 und Ziffer 2.3
- Beratungen, die ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben
Von der Förderung ausgeschlossene Bereiche sind:
- Fischerei und Aquakultur
- Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Stahlindustrie
- Steinkohlenbergbau und Braunkohlentagebau
- Schiffbau
- Kunstfaserindustrie
- Verkehrssektor und für damit verbundene Infrastrukturen
- Herstellung von Kraftwagen- und Kraftwagenteilen und sonstiger Fahrzeugbau soweit fossile Verbrenner oder nach Artikel 13 Buchstabe a AGVO ausgeschlossen
- Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen soweit fossile Verbrenner
- Rundfunkveranstalter, Telekommunikation
- Erzeugung und Verteilung von Energie und für Energieinfrastrukturen
- Betriebsbeihilfen zugunsten von Unternehmen, deren Haupttätigkeit unter Abschnitt K „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ der NACE Rev. 2 fällt, oder zugunsten von Unternehmen, die konzerninterne Tätigkeiten ausüben und deren Haupttätigkeit unter die Klasse 70.10 „Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben“ oder die Klasse 70.22 „Unternehmensberatung“ der NACE Rev. 2 fällt
- Breitbandinfrastrukturen
- Pflegeeinrichtungen, Altenheime, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen oder ähnliche Einrichtungen
- Tätigkeiten und Investitionen, die durch gesetzliche Vergütungsansprüche finanziert bzw. anteilig finanziert werden
Wie wird gefördert?
Produktive Investitionen von KMU:
Förderung nach AGVO
In den C-Fördergebieten kann die Förderung bis zu einem Höchstsatz von 35 Prozent erfolgen. In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein Zuschlag in Höhe von 10 Prozent gewährt werden.
In den D-Fördergebieten gilt ein Höchstfördersatz von 20 Prozent für kleine Unternehmen und von 10 Prozent für mittlere Unternehmen.
Förderung nach De-minimis-Verordnung
Pauschale:
- direkte Sachausgaben
Zuwendungsfähig sind die direkten Ausgaben für produktive Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte und - indirekte Ausgaben
in Höhe von 7 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben
Der Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt maximal 70 Prozent.
Transformationsberatung für KMU:
Förderung nach AGVO
Gefördert werden die zuwendungsfähigen pauschalierten Ausgaben für externe Beratungsleistungen in Höhe von 1.200 Euro je Beratungstag. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent.
Für das Modul Analyse liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 3 000 Euro (bei fünf Beratungstagen) und maximal 6.000 Euro (bei zehn Beratungstagen).
Für das Modul Implementierung liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 3 000 Euro (bei fünf Beratungstagen) und maximal 9.000 Euro (bei fünfzehn Beratungstagen).
Förderung nach De-minimis-Verordnung
Gefördert werden die zuwendungsfähigen pauschalierten Ausgaben für externe Beratungsleistungen in Höhe von 1.200 Euro je Beratungstag. Der Zuschuss beträgt maximal 70 Prozent.
Für das Modul Analyse liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 4.200 Euro (fünf Beratungstage) und maximal 8.400 Euro (zehn Beratungstagen).
Für das Modul Implementierung liegt der Zuschuss für die Beratung bei mindestens 4.200 Euro (fünf Beratungstage) und maximal 12.600 Euro (fünfzehn Beratungstage).
Startgeld Lausitz
Gefördert werden ausschließlich die zuwendungsfähigen pauschalierten Ausgaben in Höhe von 2.900 Euro je vollem Monat (Kosten je Einheit).
Die Förderung beträgt 70 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben. Damit beträgt der Zuschuss 2.030 Euro je vollem Monat. Der maximale Zuschuss für das zwölfmonatige Startgeld Lausitz beläuft sich damit auf 24.360 Euro.
Produktive Investitionen von GU
Gefördert werden die zuwendungsfähigen Ausgaben für produktive Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte. Die Förderung ergibt sich nach AGVO und Regionalleitlinien mit folgenden maximalen prozentualen Höchstsätzen der zuwendungsfähigen Ausgaben:
Regionalbeihilfe (Artikel 14 AGVO)
- OSL C-Gebiet: GU: 15 Prozent
- EE C-Gebiet: GU: 15 Prozent
- SPN C-Gebiet+ Grenzzuschlag: GU: 25 Prozent
- CB C-Gebiet+ Grenzzuschlag: GU: 25 Prozent
Umweltschutzinvestitionen von GU
Gefördert werden zuwendungsfähige Ausgaben für Investitionsmehrkosten bzw. Investitionskosten in Übereinstimmung mit Artikel 36, 38, 41 AGVO. Die Förderung ergibt sich nach AGVO mit folgenden maximale prozentuale Höchstsätze der zuwendungsfähigen Ausgaben für Vorhaben nach:
- Ziffer 2.5.1.1 Buchstabe a mit bis zu 55 Prozent gemäß Art. 36 AGVO
- Ziffer 2.5.1.1 Buchstabe b mit bis zu 35 Prozent gemäß Art. 38 AGVO
- Ziffer 2.5.1.1 Buchstabe c mit bis zu 45 Prozent gemäß Art. 41 AGVO
Wie ist das Antragsverfahren?:
- Antrag online ab dem 16. August 2023 über das Kundenportal der ILB
Geltungsdauer
- Die Förderrichtlinie tritt mit Unterzeichnung in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft
Wer erteilt weitere Auskünfte?
- Mitarbeitende der ILB unter der Telefonnummer 0331 660-2211
Quellen:
- Investitionsbank Brandenburg, https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/just-transition-fund-jtf-unternehmensfoerderung-2023/, 16.08.2023
- Richtlinie Just Transition Fund (JTF) – Unternehmensförderung 2023 (abzurufen u. a. unter https://www.ilb.de/de/pdf/richtlinie_2008002.pdf)
- Pressemitteilung der ILB vom 15.08.2023: https://www.ilb.de/de/presse/pressemitteilungen/archiv-2023/pressemitteilung-2023_2009922.html
Förderprojekte im Rahmen von LEADER
Was ist LEADER?
L - Liason E - Entre A - Action de D - Developement de l` E - Economie R - Ruale
(Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft)
LEADER ist eine Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Union zur Stärkung des ländlichen Raumes. Mit LEADER stehen finanzielle Mittel bereit, mit denen innovative, nachhaltige Entwicklungsstrategien für ländliche Gebiete unterstützt werden sollen. Angestrebt ist eine regionale Entwicklung, die wirtschaftlich, sozial und ökologisch zugleich ist, die Arbeitsperspektiven bietet, neue Einkommensquellen erschließt und die Lebensqualität auf dem Lande erhöht.
LEADER Regionen in denen der Landkreis Oberspreewald Lausitz vertreten ist
Energieregion im Lausitzer Seenland
Erster LEADER-Aufruf der neuen Förderperiode mit 2 Mio. Euro an Fördermitteln gestartet!
Am Projektaufruf können sich bis zum Fristtermin am 29. September 2023 sowohl private Antragsteller, Kommunen, Vereine und Verbände beteiligten. Die bestätigten Projektträger werden direkt nach der Entscheidung mittels einer Benachrichtigung aufgefordert, ihre formgebundenen Anträge bis zum 29.02.2024 bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Aktive Regionalentwicklung – Landkreis OSL regional gut versorgt
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat sich im Rahmen der gemeinsamen Fördermaßnahme des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) als Modellvorhaben „Aktive Regionalentwicklung - Region gestalten“ beworben. | ![]() |
Auf seiner 14. Sitzung hat der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz die Erstellung eines strategischen regionalen Entwicklungskonzeptes (SREK) beschlossen.
https://www.bbsr.bund.de/aktive-regionalentwicklung
Das Projekt des Landkreises „Aktive Regionalentwicklung – Landkreis Oberspreewald-Lausitz regional gut versorgt“ gehört zu den Modellregionen, die für eine Teilnahme ausgewählt wurden. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist koordinierender Projektpartner und arbeitet eng mit Netzwerkpartnern zusammen.
Netzwerkpartner:
- Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald
- Tourismusverband Lausitzer Seenland e. V.
- Tourismusverband Spreewald e. V.
- Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg
- Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen
- SPREEWALDVEREIN e. V.
- Lokale Aktionsgruppe "Energieregion im Lausitzer Seenland" e. V.
- Lokale Aktionsgruppe Spreewald-PLUS
- Lokale Aktionsgruppe (LAG) Elbe-Elster e. V
- Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
Mit der Erstellung des strategisch regionalen Entwicklungskonzeptes für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, den darin enthaltenen Lösungsansätzen und planerischen Umsetzungsmöglichkeiten für eine nachhaltige Strukturverbesserung soll ein wesentlicher Beitrag für die Bleibebereitschaft der jungen Bevölkerung, für die Rückkehr und den Zuzug in die Region geleistet werden.
Die strategische Ausrichtung erfolgt in der Tourismuswirtschaft in Verbindung bzw. mit der Einbindung der Themen Wirtschaft mit Gewerbe und Dienstleistungen sowie Bildung und Kultur. Hauptziele sind die Steigerung des touristischen Angebots und der regionalen Wirtschaftskraft. Dabei soll der Untersuchungsraum auch die Kreis- und Bundeslandgrenze überschreiten.
Im Rahmen der Projektarbeit sind umsetzbare Angebote aus vorgenannten Themenbereichen zu entwickeln, die auch nach dem Auslaufen des Förderzeitraumes wirtschaftlich selbständig tragfähig sind.
Es geht dabei um drei übergeordnete Ziele:
- Steigerung des touristischen Potentials
- Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft
- Stärkung der regionalen Identität – Verbundenheit mit der Region stärken
Einen besonderen Stellenwert soll Ziel drei – die Stärkung der regionalen Identität – einnehmen.
Als Leuchtturmprojekt werden im Lausitzer Seenland zwei thematische Tourismusrouten entwickelt.
- Lausitzer Schlössertour
- Route der Genusshandwerker
Um die hohen Qualitätsanforderungen der Radwegeinfrastruktur, der Verbindung der zwei Hauptstadtregionen Berlin-Dresden über das Lausitzer Seenland und den Spreewald zu sichern und den Komfortanforderungen gerecht zu werden, soll eine Handlungsgrundlage mit Machbarkeitsstudie für zukünftige Investitionen geschaffen werden.
Im Rahmen des Vorhabens sind Machbarkeitsstudien einschließlich Betreibermodelle für Projektideen geplant. Weitere Betrachtungen erfolgen zu den Themen:
- Eine Fahrzeuglinie für das Lausitzer Seenland/Spreewald – Fahrzeug für den Transport von regionalen Produkten und Marketingprodukte – Betreiber- und Kostenmodell
- Eine Ökobuslinie evtl. mit Fahrradanhänger
Die Entwicklung einer Regionalmarke (z. B. Figur) soll im Rahmen des strategischen regionalen Entwicklungskonzeptes geprüft werden.
Projektzeitraum: 12/2021 bis 04/2024
Wirtschaftsregion Lausitz