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Fahrerlaubnisbehörde

Lärmbelästigungen und längere Wartezeiten im Bereich der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Calau aufgrund von Bauarbeiten

Vom 24.05. bis zum 02.06. erfolgen Bauarbeiten am Schalter der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in der Cottbuser Straße 26, 03205 Calau. In dem Zusammenhang kommt es im Wartebereich des Schalters zu Lärmbelästigungen.

 

Aufgrund der Baumaßnahmen kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Anliegen der Bürgerinnen und Bürger können dennoch ganz regulär erledigt werden. Wir bitten, etwaige Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

 


>> Zum Pflichtumtausch von Führerscheindokumenten (ausgestellt vor dem 19.01.2013)

 


 

Die Kreisverwaltung ist wieder für den Bürgerverkehr geöffnet.

 

Für Besuche gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln.

 

Hinweis:

Bezahlung:

  • Vorgänge müssen direkt vor Ort bezahlt werden (ausgenommen sind Vorgänge, bei denen der Antragsteller seine Papiere o.ä. per Postversand und damit einen Gebührenbescheid erhält)
  • Zahlung nur per Bankkarte (EC-Karte, Girokarte) möglich

 

Öffnungszeiten:

Montag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe
Dienstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr Vorsprache ohne Termin möglich
Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr Vorsprache ohne Termin möglich
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe

 

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, weiterhin möglichst die existierenden kontaktfreien Möglichkeiten der Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnisbehörde (Einwurf der Antragsunterlagen in den Briefkästen der Kreisverwaltung in Senftenberg und Calau, Einreichen per Post, Online-Antragstellung per i-Kfz) zu nutzen.

 

 

Online-Terminvergabe:

 

Klicken Sie hier, um die Inhalte von "wkz.kreis-osl.de" anzuzeigen. Beim Aufruf gelten abweichende Datenschutzbestimmungen der Webseite "wkz.kreis-osl.de"

 

 

Anträge im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde können zudem auf dem Postweg gestellt werden. Hierzu senden Sie Ihre Unterlagen an:

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Straßenverkehr und Ordnung

SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Postfach 100064

01956 Senftenberg

 

Außerdem besteht die Möglichkeit, Unterlagen in einen der eigens dafür bereitgestellten Briefkästen einzuwerfen.

In beiden Fällen wird die entstehende Verwaltungsgebühr mittels Gebührenbescheid erhoben, welchen Sie im Rahmen der Antragsbearbeitung zugeschickt bekommen. Bitte legen Sie den Antragsunterlagen ausdrücklich kein Bargeld bei!

 

Standorte:

  • Eingangsbereich des Kreishauses Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36, schräg gegenüber der KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde)
  • Bürgerbüro am Hauptstandort der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Dubinaweg 1, Glasgebäude)

 

Dies ist zu folgenden Zeiten möglich:

Montag:    8 - 12 Uhr

Dienstag: 8 - 12 Uhr und 13 - 17:30 Uhr

Donnerstag: 8 - 12 Uhr und 13 - 17:30 Uhr

Freitag:     8 - 12 Uhr

 

Hierbei ist in jedem Fall sicherzustellen, dass die Antragsunterlagen vollständig sind und zum Zweck eines eventuell erforderlichen Rückrufs eine Telefonnummer bekanntgegeben wird.

 

Letztlich können diverse Anträge auch in den Einwohnermeldeämtern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (außer Altdöbern, Calau, Vetschau sowie bis zum 28.02.2023 Ruhland) gestellt werden. Bitte informieren Sie sich dazu in den einzelnen Antragsarten.

 

 

 

 

Bitte beachten Sie:

 

  1. Sofern die Antragsart eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich macht (z. B. Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis), kann der Antrag in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Fahrschule gestellt werden. Die benötigten Formulare liegen dort vor.
     
  2. Sofern die Antragsart eine Vorlage des momentan in Ihrem Besitz befindlichen Führerscheindokuments erforderlich macht, ist es unerlässlich, dieses im Original mit einzureichen! Daraus folgt, dass Sie für den Zeitraum der Antragsbearbeitung über kein gültiges Führerscheindokument verfügen. Die Fahrerlaubnisbehörde ist bemüht, Ihnen zeitnah ein gültiges Führerscheindokument zur Verfügung zu stellen. Hierbei wird entweder ein vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis ausgestellt oder der bisherige Führerschein mit einem neuen Gültigkeitsdatum versehen und Ihnen zugeschickt. WICHTIG: Es kann Ihnen kein neues Führerscheindokument ausgestellt werden, solange das bisherige Dokument nicht entwertet oder mit einer neuen Gültigkeitsdauer versehen wurde!

    HINWEIS: Durch die vorübergehende Einsendung Ihres bisherigen Führerscheins wird die Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis ausdrücklich nicht berührt! Sie dürfen trotzdem am Straßenverkehr teilnehmen!
     
  3. Die endgültigen Führerscheindokumente werden Ihnen bis auf Weiteres ausschließlich im Wege des Direktversands durch die Bundesdruckerei GmbH zugestellt.
     
  4. Bezüglich des Erfordernisses der Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung sind bei Antragstellung per Post bis auf Weiteres Kopien dieser Dokumente ausreichend.

 

Sollte eine persönliche Vorsprache Ihrerseits erforderlich sein, wird sich die Fahrerlaubnisbehörde diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

 


 

Kontakt Fahrerlaubnisbehörde:

 

Telefon: 03541 870-3254, -3255, -3258 bzw. -3259

E-Mail:

 

Hinweis: Aufgrund des stark ansteigenden Antragsaufkommens sind telefonische Terminvereinbarungen leider nicht möglich. Bitte nutzen Sie das Online-Terminvergabe-Modul!

 

Es ist leider aufgrund des ständigen Kundenkontaktes vor Ort ebenfalls nicht möglich, sonstige Anrufe zu jeder Zeit entgegenzunehmen. Sollten Sie die Fahrerlaubnisbehörde telefonisch nicht erreichen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer. Sie erhalten sobald als möglich eine Rückmeldung.