Ausstattungsprogramm mobile Endgeräte
Aufgrund des eingeschränkten Schulbetriebs haben der Bund und das Land Brandenburg ein Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte beschlossen, um die Schülerinnen und Schüler beim digitalen Lernen zu unterstützen.
Zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte verleiht der Landkreis Oberspreewald-Lausitz in seiner Funktion als Schulträger mobile Endgeräte (Notebooks) an Schülerinnen und Schüler mit sozialen oder wirtschaftlichen Nachteilen. Die Notebooks werden auf Antrag zunächst für ein Schuljahr verliehen.
Vorrangig antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler bzw. deren Sorgeberechtigte mit einem besonderen Bedarf. Der Bezug folgender Leistungen stellt einen besonderen Bedarf dar:
- Leistungen nach SGB II/ SGB VIII/ SGB XII
- Bildungs- und Teilhabeleistungen
- Wohngeldleistungen
- Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Es können jedoch auch Anträge gestellt werden, wenn keine Sozialleistungen bezogen werden. Dann ist kurz zu begründen, warum ein Leihgerät benötigt wird.
Schülerinnen und Schüler folgender Bildungseinrichtungen können einen Antrag auf ein Leihgerät stellen:
- Friedrich-Engels-Gymnasium Senftenberg
- Emil-Fischer-Gymnasium Schwarzheide
- Paul-Fahlisch-Gymnasium Lübbenau
- Oberstufenzentrum Lausitz
- Zweiter Bildungsweg der Kreisvolkshochschule OSL
- Förderschule „Marianne Seidel“ Senftenberg
- Förderschule „Hand in Hand“ Senftenberg
- Förderschule „Lernen“ Lübbenau
- Förderschule „geistige Entwicklung“ Lübbenau
Der unterschriebene Antrag inklusive Anlagen ist einzureichen
per Post an:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Schulverwaltungs- und Kulturamt
Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg
per E-Mail an: