Zuschuss bei auswärtiger Unterkunft
Zuschuss an Berufsschüler/Innen zu den Kosten der Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft
Auszubildende, die eine Berufsschule außerhalb ihres Wohnortes besuchen und dafür eine auswärtige Unterkunft in Anspruch nehmen, erhalten auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Wesentliche Voraussetzung ist ein im Land Brandenburg abgeschlossener Ausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung und dass der Zeitaufwand für die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule drei Stunden überschreitet.
Die Anträge müssen spätestens bis zum 01. April des Jahres für das vorangegangene gesamte 1. Schulhalbjahr gestellt werden und spätestens bis zum 01. Oktober des Jahres für das vorangegangene gesamte 2. Schulhalbjahr. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der entstandenen Kosten, höchstens jedoch 10,00 Euro pro Tag.
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt oder der Richtlinie des MBJS entnehmen:
Merkblatt vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/rl_uv
Den Antrag bzw. das elektronische Antragsformular finden Sie hier:
https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/ende_anlage_zur_rl-uv_2019.doc
https://secure.service.brandenburg.de/intelliform/forms/MBJS1/ELANZUVER/ELANZUVER/index