Multiresistente Erreger (z. B. MRSA, MRGN, VRE)

MRSA = Methicillin resistente Staphylokokkus aureus

Erreger:

Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Methicillin

IKZ:

Bei Intoxikationen mit oral aufgenommenen Staphylokokkentoxinen beträgt die Inkubationszeit wenige Stunden (etwa 2-6 Stunden), bei Infektionen 4-10 Tage. Bei Personen mit einer Besiedlung kann eine endogene Infektion auch Monate nach der initialen Kolonisation entstehen.

Dauer der Ansteckungsfähigkeit:

Eine Ansteckungsfähigkeit besteht insbesondere während der Dauer klinisch manifester Symptome. Die Erreger können aber auch von klinisch gesunden Personen mit einer Staphylokokken-Besiedlung übertragen werden.

Meldepflicht nach § 6 IfSG:    

nein

Meldepflicht nach § 7 IfSG:

ist der direkte Nachweis von MRSA in Blut oder in Liquor

Informationspflicht nach § 34 IfSG:

nein

Impfung möglich:

nein

             

Links:

 

RKI-Ratgeber:

weiter

Erregersteckbrief BZgA:

weiter

Elternbrief/Information GA OSL:

nein

 

MRGN = Multiresistente gramnegative Erreger

Erreger:

Multiresistente gramnegative Bakterien (MRGN-Bakterien) ist eine Sammelbezeichnung für eine große Gruppe von verschiedenen Bakterien mit zum Teil unterschiedlichen Eigenschaften, die jedoch eines gemeinsam haben: Sie sind resistent, das heißt unempfindlich, gegen häufig eingesetzte Antibiotika. Unterschieden werden Bakterien, die gegen vier (4MRGN) oder gegen drei (3MRGN) bestimmte Gruppen von Antibiotika unempfindlich sind.

IKZ:

abhängig von der Bakterienart

Dauer der Ansteckungsfähigkeit:

nicht einheitlich; abhängig von der Bakterienart

Meldepflicht nach § 6 IfSG:    

nein

Meldepflicht nach § 7 IfSG:

Nachweise von Acinetobacter spp. und Enterobacterales (früher: Enterobacteriaceae) mit Carbapenem-Nichtempfindlichkeit oder bei Nachweis einer Carbapenemase Determinante sind meldepflichtig; die Meldepflicht besteht sowohl bei Infektion als auch bei Kolonisation. Mit dem Begriff Nichtempfindlichkeit wurden die Bewertungen „R“ und „I“ zusammengefasst.

Informationspflicht nach § 34 IfSG:

nein

Impfung möglich:

nein

             

Links:

 

RKI-Ratgeber:

nein

Erregersteckbrief BZgA:

weiter

Elternbrief/Information GA OSL:

nein

 

VRE = Vancomycinresistente Enterokokken

Erreger:

 

 

Allgemeines:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Meldepflicht nach § 6 IfSG:

Meldepflicht nach § 7 IfSG: Informationspflicht nach § 34 IfSG: Impfung möglich:

Links:

 

RKI-Ratgeber:                

BZgA:                              

Elternbrief:                                                

Von den über 35 Enterokokkenarten haben Enterococcus faecalis und

Enterococcus faecium die größte klinische Bedeutung.

 

Enterokokken sind grampositive Bakterien. Sie gehören zur normalen

Darmflora von Mensch und Tier.

 

Sie gelten als bedingt krankmachend. Unter bestimmten Umständen (z.B. hohes Alter, Immunschwäche, schwere Grundleiden, lange Krankenhausaufenthalte, umfangreiche Gabe von Antibiotika, intensivmedizinische Betreuung, Dauerkatheter) können sie jedoch Wund- und Harnwegsinfektionen, Bauchfellentzündungen, intraabdominelle Abszesse und andere schwere Infektionen, wie Bakteriämien und Endokarditiden, hervorrufen.

 

Enterokokken sind sehr umweltstabil, d.h. sie können für Tage bis mehrere Monate auf unbelebten Flächen oder Gegenständen nachgewiesen werden. Aus der Literatur ist zudem bekannt, dass besiedelte Personen die Keime drei Monate bis zu zwei Jahren (evtl. sogar länger) ausscheiden können.

 

nein  

nein

nein

nein

             

                                                      

nein

nein

nein