Angebotene Dienstleistungen

  • Sozialmedizinische Beratung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen:

 

Krankheiten und soziale Bedingungen beeinflussen die Gesundheit und die psychische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen maßgeblich. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst trägt in enger Kooperation mit anderen Einrichtungen und Institutionen (u.a. Kitas, Schulen, niedergelassene Ärzte, Frühförderstelle, Einrichtungen der Jugendhilfe) dazu bei, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern.

 

Folgende Aspekte und Bereiche sind wichtige KJGD-Aufgaben:

  • Feststellung des individuellen Gesundheits- und Entwicklungsstandes
  • Betreuung und nachgehende Nachsorge
  • Veranlassung und Koordination notwendiger gesundheitlicher Maßnahmen
  • Screenings, beispielsweise auf Hörstörungen und Sehfehler
  • Überprüfung des Impfstatus
  • Beratung zu entwicklungs- und gesundheitsfördernden Bedingungen (wie z.B. Hygiene, Impfschutz, gesunde Ernährung, Bewegungsförderung, Unfall- und Gewaltprävention)
  • Früherkennung von Gewalt
  • Beurteilung der Notwendigkeit von Schülerspezialtransporten
  • Erstellen von ärztlichen Attesten und Gutachten (u.a. im Rahmen der Eingliederungshilfe)
  • Untersuchungen der Sport- oder Schwimmtauglichkeit, Sportbefreiungen
  • ZER (Zentrales Einladungs- und Rückmeldewesen)
  • Ggf. Nachholen von Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis J2)
  • Bevölkerungsmedizinische Aufgaben (Erhebung von Daten für die Gesundheitsberichterstattung und deren Nutzung für kommunale und landesweite Gesundheitsplanung)
     
  • Kindergarten- bzw. Hauskinder-Untersuchungen:

 

Im Rahmen der Gesundheitsvorsorge bietet der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst eine Untersuchung für Kinder im Alter vom 30. bis 42. Lebensmonat an. Dieses Alter ist in der gesundheitlichen Entwicklung der Kinder eine wichtige Phase. Neben einer körperlichen Untersuchung wird auch auf die Motorik, die Wahrnehmung und die Sprachentwicklung geachtet. Entwicklungsstörungen, Krankheiten und Beeinträchtigungen können frühzeitig erkannt und durch eingeleitete spezifische Fördermaßnahmen und Therapien meist erfolgreich und wirksam behandelt werden. Die Untersuchungen finden in den Kindertagestätten bzw. bei Haus- oder Tagespflegekindern im Gesundheitsamt statt.

 

Werden bei der Untersuchung Auffälligkeiten festgestellt, die die Entwicklung der Kinder wesentlich beeinträchtigen, führt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ein Betreuungscontrolling durch. Ziel ist es, dass diese Kinder die notwendigen diagnostischen sowie therapeutischen Maßnahmen erhalten und eine empfohlene Förderung frühzeitig umgesetzt wird. Die Familien der betroffenen Kinder werden während des Betreuungscontrollings vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst begleitet.

 

Rechtliche Grundlagen für die Untersuchung ist das Brandenburgische Gesundheitsdienstgesetz (§ 6 Abs. 2) und das Kindertagesstättengesetz (§ 11).

 

  • Einschulungsuntersuchungen:

 
Mit der Einschulung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der sowohl körperlich als auch geistig neue Anforderungen an die Kinder stellt. Die dem Alter entsprechende gesundheitliche Entwicklung ist eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch. Dazu zählt neben der körperlichen und der seelisch-geistigen Entwicklung auch das soziale Verhalten. Mit der Schulanmeldung ist daher auch eine kinderärztliche Untersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst verbunden, diese findet im Gesundheitsamt statt. Durch diese Untersuchung wird vor der Einschulung festgestellt, ob die Kinder altersgerecht entwickelt sind oder Krankheiten bzw. Entwicklungsverzögerungen einer Einschulung entgegenstehen und/oder einer besonderen Förderung bzw. Beachtung durch die aufnehmende Schule bedürfen.
 
Rechtliche Grundlagen für die Untersuchung sind das Brandenburgische Schulgesetz (§ 37) und das Brandenburgische Gesundheitsdienstgesetz (§ 6 Abs. 2)
  

  • Schulabgangsuntersuchungen bzw. Erstuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz:

 
Um die Jugendlichen beim Übergang in das Berufsleben vor möglichen Gesundheitsschädigungen zu schützen, müssen sie vor der Aufnahme der Berufsausbildung nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden.
Im Land Brandenburg erfolgt diese Untersuchung ausschließlich durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und häufig in Verbindung mit der Schulabgangsuntersuchung in der 10. Klasse, diese finden entweder in der entsprechenden Schule oder im Gesundheitsamt statt. Neben der körperlichen Untersuchung werden der Blutdruck, das Seh- und Hörvermögen sowie die Urinwerte überprüft. Anschließend wird, wenn keine Überweisung zu einem Facharzt erfolgt, die Bescheinigung für den Arbeitgeber ausgestellt (Gültigkeit von 14 Monaten).
 
Nach einem Jahr in Beschäftigung ist eine Nachuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich. Diese können Sie bei Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt, aber auch bei uns im Gesundheitsamt durchführen lassen. Den erforderlichen Untersuchungs-Berechtigungsschein für die Hausärztin/den Hausarzt erhalten Sie bei uns im Gesundheitsamt.
 
Die für die jeweilige Untersuchung erforderlichen unten aufgeführten Unterlagen müssen von Eltern/Personensorgeberechtigten ausgefüllt und von ihnen und der/dem Jugendlichen unterschrieben werden:
 
Erfassungsbogen Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz
 
Erfassungsbogen Nachuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz

Rechtliche Grundlagen für die Untersuchung sind das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 32 und § 33) sowie das Brandenburgische Gesundheitsdienstgesetz (§ 6 Abs. 2).
 
Sprechzeiten:
 
Dienstag 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 – 17:00 Uhr
 
Um vorherige telefonische bzw. persönliche Terminvereinbarung wird gebeten.