Direktzahlungen
Ab dem 1. Januar 2015 trat die neue Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für den Zeitraum 2014 - 2020 in Kraft.
Basisprämie (BP) und Greeningprämie (FP 21500) sind gemeinsam zu beantragen.
1. Basisprämienregelung:
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basiert auf dem System von Zahlungsansprüchen (ZA)
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für jeden Hektar beihilfefähige Fläche ist ein ZA erforderlich
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mit dem Antrag auf Agrarförderung 2015 erfolgte eine Neu- bzw. Erstzuweisung der ZA
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die ZA werden für jeden Antragsteller in die Zahlungsanspruchsdatenbank (www.zi-daten.de) eingestellt und können gehandelt/verkauft oder verpachtet werden
2. Greening-Prämie:
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wird für alle beihilfefähigen Flächen des Betriebes gewährt, wenn die Greeningauflagen ganzjährig eingehalten werden
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das Greening umfasst folgende drei Maßnahmen:
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den Erhalt des Dauergrünlandes
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die Anbaudiversifizierung (Vielfalt beim Anbau von Kultur auf Ackerflächen) ab 10 ha Ackerland
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die Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen (ab 15 ha Ackerland)
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Kleinerzeuger und Ökobetriebe sind vom Greening befreit
3. Umverteilungsprämie:
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Betriebe erhalten einen Zuschlag auf die Basisprämie für die ersten 30 Hektar und darüber hinaus für weitere 16 Hektar
4. Junglandwirteprämie:
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Landwirte bis zu einem Alter von 40 Jahren können ab 2015 für maximal fünf Jahre eine Zusatzförderung erhalten
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erstmalige Beantragung innerhalb von 5 Jahren nach Niederlassung als Landwirt
5. Kleinerzeugerregelung:
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einmalig nur in 2015 zu beantragen
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bei Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung erhalten Betriebe bis maximal 1.250 Euro pro Jahr Direktzahlungen
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sind von den Verpflichtungen nach CC und Greening befreit
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Ausstieg nur nach Erklärung durch den Antragsteller möglich