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Ostereiermesse im Museum Foto- Museum OSL- Gall
 
 

Direktzahlungen

Ab dem 1. Januar 2015 trat die neue Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für den Zeitraum 2014 - 2020 in Kraft.

 

Basisprämie (BP) und Greeningprämie (FP 21500) sind gemeinsam zu beantragen.

 

1. Basisprämienregelung:

 

  • basiert auf dem System von Zahlungsansprüchen (ZA)

  • für jeden Hektar beihilfefähige Fläche ist ein ZA erforderlich

  • mit dem Antrag auf Agrarförderung 2015 erfolgte eine Neu- bzw. Erstzuweisung der ZA

  • die ZA werden für jeden Antragsteller in die Zahlungsanspruchsdatenbank (www.zi-daten.de) eingestellt und können gehandelt/verkauft oder verpachtet werden

 

2. Greening-Prämie:

 

  • wird für alle beihilfefähigen Flächen des Betriebes gewährt, wenn die Greeningauflagen ganzjährig eingehalten werden

  • das Greening umfasst folgende drei Maßnahmen:

  1. den Erhalt des Dauergrünlandes

  2. die Anbaudiversifizierung (Vielfalt beim Anbau von Kultur auf Ackerflächen) ab 10 ha Ackerland

  3. die Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen (ab 15 ha Ackerland)

  • Kleinerzeuger und Ökobetriebe sind vom Greening befreit

 

3. Umverteilungsprämie:

 

  • Betriebe erhalten einen Zuschlag auf die Basisprämie für die ersten 30 Hektar und darüber hinaus für weitere 16 Hektar

 

4. Junglandwirteprämie:

 

  • Landwirte bis zu einem Alter von 40 Jahren können ab 2015 für maximal fünf Jahre eine Zusatzförderung erhalten

  • erstmalige Beantragung innerhalb von 5 Jahren nach Niederlassung als Landwirt

 

5. Kleinerzeugerregelung:

 

  • einmalig nur in 2015 zu beantragen

  • bei Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung erhalten Betriebe bis maximal 1.250 Euro pro Jahr Direktzahlungen

  • sind von den Verpflichtungen nach CC und Greening befreit

  • Ausstieg nur nach Erklärung durch den Antragsteller möglich