Leitlinien zur Seniorenpolitik

Leitlinie 1

Seniorenpolitik als „Politik des aktiven Alterns“

Es sollten Rahmenbedingungen, die eine aktive und andauernde Teilhabe von Seniorinnen und Senioren am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und bürgerschaftlichen Leben ermöglichen und befördern, geschaffen werden. Senioren und Seniorinnen arbeiten aktiv in den Seniorenbeiräten, in Vereinen und Verbänden mit, wollen ihren Erfahrungsschatz einbringen und ihre Lebensbedingungen gestalten.

 

• Die ältere Generation wird durch die Seniorenbeiräte vertreten.

Die ehrenamtliche Arbeit in den Seniorenbeiräten sollte weiter rechtlich gestärkt werden. Hier könnten Regelungen in der Hauptsatzung des Landkreises bzw. der Kommunen getroffen werden. Die Mitwirkung der Seniorenbeiräte in den Ausschusssitzungen des Kreistages bzw. der

Stadtverordnetenversammlungen oder der Gemeinderäte müsste festgeschrieben werden. Die Senioren sollten ein Rederecht erhalten, damit sie ihre Angelegenheiten besser vertreten können.

• Seniorenarbeit gelingt nur mit der Unterstützung der Kommunen, sei es bei der Organisation von Veranstaltungen oder einer gewissen finanziellen Unterstützung.

• Es sollten Bedingungen vorhanden sein, damit Senioren Freizeit- und Bildungsangebote nutzen können:

- Barrierefreiheit

- Erreichbarkeit der Angebote (ÖPNV)

- Spezielle Angebote für Senioren wie Sicherheitstraining, Verhalten im Straßenverkehr, Aus- und Weiterbildung in der altersgerechten IT – Kommunikation (PC, Handy), Angebote zur Gesundheitsgymnastik in Abstimmung mit den Krankenkassen u. a.

- Bezahlbarkeit der Angebote (z. B. Ermäßigungen)

 

Leitlinie 2

Eigenverantwortung und Mitverantwortung älterer Menschen stärken

Senioren und Seniorinnen wollen und sollen ihre Potenziale für das Gemeinwohl einsetzen.

Das bürgerschaftliche Engagement von Seniorinnen und Senioren als unverzichtbarer Beitrag der älteren Generation zur Generationssolidarität muss unterstützt werden. Sie sollten zum lebenslangen Lernen ermuntert werden. Lebenserfahrung, Wissen und Weitsicht der Älteren sind wesentliche Grundlagen für die Stärkung des gesellschaftlichen Miteinanders und bereichern das Gemeinwohl. Eine positive Gestaltung des Lebens in der Großfamilie, das Miteinander über mehrere Generationen („Gemeinsam sind wir stark“) ermöglichen das Lernen voneinander, die

Weitergabe von Wissen und Erfahrung an die nächste Generation. Die Solidarität zwischen den Generationen sollte gefördert werden, aber auch die eigenständige Verwirklichung von Ansprüchen der Senioren im familiären und geistigkulturellen Zusammenleben.

Hierzu sind wünschenswert:

• Koordinierung der einzelnen Veranstaltungskalender der Seniorenvereinigungen, Tagesstätten und Verbände auf kommunaler und kreislicher Ebene

• Herausarbeitung von kulturell-sportlichen Höhepunkten als gemeinsame zentrale Veranstaltungen unter den Seniorengruppen, insbesondere in der Brandenburgischen Seniorenwoche

• Nutzung der Mehrgenerationenhäuser und komplexer Veranstaltungsthemen wie Bildung, Musik, Gesang und Tanz, Natur und Umwelt, Bibliotheken und Theater, zu gemeinsamen Höhepunkten zwischen Jung und Alt

• Nutzung der Erfahrung, der Anleitung und des Verantwortungsbewusstseins in der Arbeit mit Kindern/Enkeln in Schulen und Kindergärten

• Arbeit mit Tieren als Bildungsmaßnahmen (Stadt und Land) in Landwirtschaft und Natur

• Beteiligung in ortsansässigen Vereinen in Kultur, im Sport, in der Feuerwehr und bei den Kleintierzüchtern (Hobbys ergänzen den Alltag in der Freizeit)

• Einbindung der Senioren in Erziehung, Bildung, Migrationsarbeit, kulturelle und sportliche Maßnahmen durch Integration in ein interessantes Vereinsleben zwischen den Generationen in Stadt und Land

• Gegenseitige Hilfe und Unterstützung, ehrenamtliche Arbeit zum Wohle der Kinder in vielfältigen Formen sind charakteristisch für das Leben der Großfamilien sein

• Aktive Mitwirkung an gemeinsamer bürgernaher Arbeit

• Schaffung von Strukturen und Netzwerken zur Umsetzung der freiwilligen Mehrgenerationenarbeit zur Förderung organisierter Bildung und sinnvoller Freizeit mit ehrenamtlicher Unterstützung für Senioren und von Senioren für Familien mit Kindern, für Vereine und für Einrichtungen der Kommunen (Vereinsstammtisch als Mittel des regen Informationsaustausches)

 

Senioren und Seniorinnen arbeiten ehrenamtlich in den Seniorenbeiräten aber auch in vielfältigen Vereinen und Verbänden. Ohne sie würde es so manche Aktivitäten nicht geben. Ehrenamtliche Arbeit ist unverzichtbar, sollte aber auch anerkannt und gewürdigt werden. Der Landkreis würdigt ehrenamtliches Engagement beim Tag des Ehrenamtes des Landkreises und im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung der Seniorenwoche. Auch in den Kommunen werden ehrenamtlich Engagierte gewürdigt. Den ehrenamtlich Tätigen müssten Auslagen, wie Fahrtkosten ersetzt werden. Eine zentrale Bedeutung für die Qualität des Lebens im Alter und die Teilhabe älterer Menschen an der Gesellschaft haben auch die persönlichen Fähigkeiten und die altersadäquaten Bildungsmöglichkeiten. Auch ältere Menschen haben die Möglichkeit, sich in vielfältiger Weise zu engagieren, aktuelles Wissen zu erwerben und sich mit wissenschaftlichen Themen und Fragestellungen auf der Grundlage ihres Erfahrungswissens auseinander zu setzen.

In diesem Sinn steht auch die Praxis der Bildungsangebote für älteren Menschen:

• Bildung als Möglichkeit, sich Wissen auf hohem Niveau anzueignen

• Bildung als Weg zum Neuanfang, zur Verwirklichung eines alten, bisher nicht eingelösten Bildungswunsches

• Bildung im Alter als Begegnung mit der jungen Generation zur Entwicklung des intergenerationellen Lernens

• Nutzung des Expertenwissens älterer Menschen für die Lehre

Senioren und Seniorinnen sollten zum lebenslangen Lernen ermutigt werden. Hier stehen vielfältige Angebote der Seniorenakademie der Hochschule Lausitz, der Kreisvolkshochschule aber auch von privaten Anbietern zur Verfügung.

 

Leitlinie 3

Einflussnahme auf die Altersarmut

Ein Leben in Würde und ohne Not muss auch für ältere Menschen möglich sein.

Die Zahl der Senioren und Seniorinnen nimmt im Landkreis kontinuierlich zu. Da über das Rentenniveau für den Landkreis keine konkreten Aussagen vorliegen, lässt sich nicht genau bestimmen, wie viel Prozent der Rentner unter der Armutsgrenze liegen, wobei zurzeit, bedingt durch die relativ hohe Zahl von Bergbaurentnern, das Rentenniveau im Durchschnitt noch relativ hoch liegt. Aber sowohl die natürliche Abnahme der Bergbaurentner als auch die Zahl der nachrückenden Rentner, die bedingt durch Kurzarbeit, Niedriglöhne und Arbeitslosigkeit eine immer geringere Rente erhalten, wird das Rentenniveau rasant sinken und die Altersarmut zunehmen.

Im Armutsbericht des Landes „Lebenslagen in Brandenburg“ von 2009 heißt es u. a.: „…Jede Person, deren Nettoäquivalenzeinkommen … unter 645 € beträgt, ist von einem Armutsrisiko betroffen. Das gilt für 13,3% der Bevölkerung.“

Nach Altersgruppen sieht das wie folgt aus:

bis 55 Jahre 16,1 %

60 – 70 Jahre 6,5 %

55 – 60 Jahre 14,8 %

über 70 Jahre 5,3 %

In den kommenden Jahren wird also eine größere Anzahl von älteren Menschen erwartet, die in Armut leben werden.

Deshalb sollten folgende Ziele mit Verweis auf die Politik des Bundes verfolgt werden:

- Die gesetzlichen Renten sollten ein lebenswertes Leben im Alter ermöglichten, Zusatzrenten und private Vorsorge dürften nur eine Ergänzung sein

- Alterssicherung durch Schaffung bzw. Erhöhung staatlicher Zuschüsse in die Rentenkasse (für Geringverdiener, ALG II – Empfänger …)

sowie durch Aufhebung der Benachteiligung der Rentner in den neuen Bundesländern

- Stärkere Anerkennung von Rentenansprüchen für Erziehungszeiten, Pflegezeiten, Haushaltshilfezeiten und Bildungszeiten

- Differenzierung des Renteneintrittsalters nach Berufsgruppen zur Abminderung der Altersarmut in der Region sollten folgende Maßnahmen und Projekte regional initiiert werden:

- Erhalt und Schaffung preisgünstiger Wohnungen

- Förderung von Mobilität und Teilhabe am kulturellen und sportlichen Leben durch besondere Ermäßigungen hinsichtlich der Fahrtkosten, der Eintrittsgelder und der Tarife für bedürftige ältere Menschen

- Schaffen von weiteren Möglichkeiten der Versorgung für bedürftige ältere Menschen zum Beispiel in Altentagesstätten, Seniorenclubs und mobilen Versorgungseinrichtungen

Für die Finanzierung von Projekten sollten Fördermittel der EU, des Bundes und des Landes

genutzt werden. Eigenanteile des Landkreises können nur in Abhängigkeit von der

Haushaltlage genutzt werden.

 

Leitlinie 4

Stärkung der Gesundheit älterer Menschen

Eine angemessene medizinische Versorgung sollte auch in dünn besiedelten Räumen gewährleistet werden.

Wie der 4. Gesundheitsbericht des Landkreises aus dem Jahr 2008 zeigt, sind ca. 30% der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Oberspreewald-Lausitz 60 Jahre und älter. Damit gehört der Landkreis OSL im bundesweiten Vergleich zu den Kreisen mit der ungünstigsten

Altersstruktur. Das hat große Auswirkungen auf die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen, sowohl hinsichtlich der Häufigkeit von Arztbesuchen als auch bezüglich der zu behandelnden Krankheitsbilder.

Obwohl es nach Auffassung der Mediziner keine „Alterskrankheiten im engeren Sinne“ gibt, zeichnen sich doch Krankheiten ab, die im Alter signifikant häufiger auftreten als bei jüngeren Menschen.

Das sind insbesondere:

• Herz – Kreislauf- Erkrankungen einschließlich Schlaganfall und Herzinfarkt

• Krebserkrankungen

• Erkrankungen des Skelettsystems inkl. Osteoporose und Gelenkerkrankungen

• Augenerkrankungen, insbesondere grauer und grüner Star

• Diabetes mellitus

• Psychische Erkrankungen, vor allem Demenz und Altersdepressionen

Situation der ärztlichen Versorgung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz Hinsichtlich der stationären Betreuung der Bevölkerung ist der Landkreis relativ gut aufgestellt und in der Lage, eine effektive medizinische Versorgung zu gewährleisten.

Bei der ambulanten ärztlichen Versorgung ist folgendes festzustellen:

• Im Landkreis sind alle Fachdisziplinen in der ambulanten medizinischen Versorgung vertreten.

• Der Versorgungsgrad liegt, mit Ausnahme der Fachrichtung Allgemeinmedizin, über den vom Gemeinsamen Bundesausschuss herausgegebenen Richtwerten. Der Landkreis wäre also mit Fachärzten „überversorgt“.

• Beobachtungen und Befragungen bei Ärzten und Patienten ergeben aber, dass es sehr lange Wartezeiten gibt, oft gar keine Termine zu erhalten sind und die Ärzte total überlastet sind. Das bedeutet, dass der Landkreis zwar formell überversorgt ist, aber der reale

Bedarf nur unzureichend abgedeckt werden kann.

• Es besteht eine mangelnde Bereitschaft junger Ärzte bzw. Absolventen, sich in unserem Landkreis anzusiedeln.

• Im Landkreis praktizieren überdurchschnittlich viele ältere Hausärzte. Das heißt von 74 hausärztlich tätigen Allgemeinmedizinern und Internisten sind 27 älter als 60 Jahre und davon 11 älter als 65 Jahre.

Handlungsfelder mit dem Ziel, eine effektive, hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung abzusichern, könnten sein:

 

Stationärer Bereich

• enge Kooperation der Kliniken der benachbarten Landkreise

• Öffnung für den ambulanten Bereich

• Ausbau der geriatrischen Abteilung

• Besetzung der freien Stellen mit Absolventen und jungen Ärzten durch Schaffung von Anreizen (z.B. Stipendien; Möglichkeit der Promotion; günstige Wohnsituation u. ä.)

 

Ambulanter Bereich

• Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung, um den Widerspruch, dass der Landkreis mit Ärzten formell überversorgt ist, aber der reale Bedarf nur unzureichend abgedeckt wird, zu klären

• Stärkung des Images der Region

• Ausbau der Betreuung für Demenzkranke, da die Zahl der Betroffenen mit der zunehmend alternden Bevölkerung ansteigen wird

• Fortführung und Ausbau des Systems der Gemeindeschwester

• Zur weiteren Optimierung der medizinischen und sozialen Betreuung älterer Menschen sollten bestehende Netzwerke wie der Gerontopsychiatrisch-Geriatrische Verbund OSL e. V. und die Koordinierungsstelle für Ehrenamt und Selbsthilfe genutzt und ausgebaut

und Ärzte verstärkt mit einbezogen werden.

 

Leitlinie 5

Sicherstellung der Betreuung und des Wohnens bei Hilfe– und Pflegebedarf

Der Wunsch älterer Menschen mit Hilfe– und Pflegebedarf, so lange wie möglich im vertrauten Umfeld bleiben zu können, sollte unterstützt werden. Beratung, Begleitung und Entlastung bei der häuslichen Pflege, das Aufzeigen und Schaffen von Wohn- und Betreuungsalternativen zu Heimen müsste gewährleistet sein. Würde und Selbstbestimmtheit auch in der letzten Phase des Lebens sollte ermöglicht

werden.

• Seit Januar 2010 gibt es im Landkreis Oberspreewald-Lausitz einen Pflegestützpunkt.

Zentrales Ziel des Pflegestützpunktes ist die komplexe trägerunabhängige Beratung, Versorgung und Betreuung für alle um Hilfe und Rat suchenden Menschen rund um das Thema Pflege. Durch Vernetzung von vorhandenen ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten,

Dienstleistungen und Akteuren im Landkreis werden Hilfen optimiert und das Zusammenwirken der Beteiligten gefördert.

• Ambulante Pflege

Ältere pflegebedürftige Menschen möchten möglichst lange ein eigenständiges und annähernd selbständiges Leben in vertrauter Umgebung führen können. Die Bereitstellung vielfältiger ambulanter Dienste sollte diese Zielsetzung unterstützen. Die ambulanten Hilfen werden von Sozialstationen und privaten Pflegediensten erbracht. Im Landkreis gibt es zurzeit 12 Sozialstationen und 14 private Pflegedienste.

Neben der Pflege bieten die Sozialstationen über den Sozialarbeiter auch eine Beratung und Begleitung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen insbesondere bei Behördengängen, Hilfe zur Antragstellung, sozialer Beratung, Vermittlung von Hauswirtschaftshilfen und mobilen sozialen Hilfsdiensten an.

• Geriatrische Versorgungsstrukturen und Gerontopsychiatrische Hilfen In den „Gesellschaften des langen Lebens“ steigt die Lebenserwartung, und die Zahl der älteren Menschen nimmt zu. Damit steigt auch die Zahl der Menschen, die von Demenzerkrankungen betroffen sind.

Rat und Hilfe geben hier die Beratungsstelle für Demenzkranke und deren Angehörige, die Geriatrie des Klinikums Niederlausitz GmbH und der Gerontopsychiatrisch-Geriatrische Verbund OSL e. V.

• Niedrigschwellige Angebote

Nach § 45a Sozialgesetzbuch XI erhalten Personen mit einem besonderen Betreuungsaufwand (Demenzkranke), die häuslich gepflegt werden, besondere zusätzliche Betreuungsleistungen. Sie können damit anerkannte niedrigschwellige Angebote nutzen. Niedrigschwellige

Betreuungsangebote sind Angebote, in denen Helfer und Helferinnen unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen. Im Landkreis gibt es zurzeit 5 Angebote. Diese Möglichkeit der Betreuung müsste aber

noch ausgebaut werden.

• Tagespflege

Die Tagespflege ist eine wichtige Unterstützung für die pflegenden Angehörigen. Man versteht darunter die teilstationäre Pflege und Versorgung pflegebedürftiger Menschen in einer Einrichtung während des Tages.

• Kurzzeitpflege

Die Kuzzeitpflege ist ein Angebot für Menschen, die vorübergehend stationäre Pflege benötigen, die Nachsorge nach einem Klinikaufenthalt in Anspruch nehmen möchten, die nach einem Aufenthalt in einer Rehabilitationseinrichtung eine Übergangslösung suchen oder die häusliche Krisensituationen überbrücken müssen. In allen Alten- und Pflegeheimen wird die Kurzzeitpflege angeboten.

• Alten- und Pflegeheime

Wenn betreutes Wohnen, häusliche Pflege oder Tagespflege nicht mehr ausreichen, stehen im Landkreis verschiedene Alten- und Pflegeheime zur Verfügung. Sie bieten eine umfassende Pflege, Betreuung und Versorgung chronisch kranker oder dauerhaft pflegebedürftiger älterer Menschen an.

• Ambulanter Hospizdienst und stationäres Hospiz

Würde und Selbstbestimmtheit auch in der letzten Phase des Lebens ermöglicht der Hospizdienst des Landkreises. Lebensbegleitung für schwerkranke und sterbende Menschen, deren Angehörige und Freunde bietet auch das stationäre Hospiz. Das Angebot von Pflegediensten und Pflegeheimen ist territorial im Landkreis ausgewogen. Defizite liegen in der hausärztlichen und auch fachärztlichen Versorgung in den Pflegeheimen sowie in den begrenzten Möglichkeiten des Pflegepersonals zu ganzheitlichen sozialen Betreuung. Auch sollte das Angebot der niedrigschwelligen Betreuungsangebote ausgebaut werden.

 

Leitlinie 6

Altersgerechte, das heißt barrierearme oder barrierefreie Gestaltung von Wohnraum, Wohnumfeld und Infrastruktur

Eine dem Alter angepasste und sichere Wohnsituation sollte vorhanden und bezahlbar sein.

Auch ältere Menschen möchten beweglich bleiben, unabhängig sein und in den eigenen vier Wänden leben. Wohlbefinden und Lebensfreude werden zum größten Teil durch die Wohnung und das Wohnumfeld bestimmt. Die eigene Wohnung vermittelt nicht nur Sicherheit und

Geborgenheit, sie prägt weitgehend die Lebensqualität im Alter.

• Um im Alter möglichst lange selbstständig und eigenverantwortlich einen Haushalt führen zu können, sind bestimmte Ausstattungsfaktoren wichtig wie z. B. Fahrstuhl, Lage in der unteren Etage, moderne Heizung, altersgerechte Sanitäreinrichtungen, Hausmeisterbetreuung. Viele Wohnungsvermieter halten im Landkreis schon ein entsprechendes Angebot bereit. Durch die verschiedenen kommunalen, genossenschaftlichen und privaten Vermieter werden im Landkreis behindertengerechte und seniorenfreundliche Wohnungen angeboten, aber nicht immer in ausreichender Zahl.

• Geeigneter Wohnraum für Senioren sollte auch bezahlbar sein.

• Neben günstigen Wohnbedingungen könnte auch ein Netz von Dienstleistung „rund um das Wohnen“ geschaffen werden. Hier sind Hausmeisterdienste, Hausreinigung, Hol- und Bringedienste, Einkaufsdienste u. a. möglich.

• Besonders wichtig ist auch die Nachbarschaftshilfe. Diese sollte ausgebaut und gesellschaftlich anerkannt werden.

• Aber nicht immer ist ein selbständiges Weiterleben im Alter in der eigenen Wohnung möglich. Hier bietet das Betreute Wohnen eine Alternative.

Ziel des Betreuten Wohnens ist es, selbständiges Wohnen und eigenständige Haushaltsführung im Alter zu fördern und den Eintritt der Pflegebedürftigkeit, so weit wie möglich, zu verhindern oder hinauszuschieben.

Betreutes Wohnen wird im Landkreis von Trägern der Altenpflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen angeboten. Hierbei handelt es sich aber nicht um Pflegeplätze.

• Neu könnten auch Wohngemeinschaften für ältere Menschen bzw. Objekte, in denen mehrere Generationen unter einem Dach leben, geschaffen werden.

• Neben der Wohnung gehört auch ein Wohnumfeld, das den Bedürfnissen älterer und behinderter Menschen entspricht.

- Institutionen und Geschäfte sollten barrierefrei zu erreichen sein.

- Fußwege und Übergänge über Straßen sollten sicher sein.

- Die Infrastruktur (Geschäfte, Dienstleistungen, Apotheken u. a.) müsste für die Senioren erreichbar sein.

• Stadt- und Gemeindebegehungen könnten eine effektive Möglichkeit sein, um Defizite in der Barrierefreiheit im Umfeld aufzuzeigen.

• Die sichere Wohnung und ein sicheres Wohnumfeld sind ein wesentlicher Aspekt der Lebensqualität.

Das Sicherheitsbedürfnis steigt mit zunehmendem Alter. Durch die Beratungsstellen der Polizei kann hier eine intensive Präventionsarbeit geleistet werden.

 

Leitlinie 7

Nachhaltige Sicherung der Mobilität als Voraussetzung für die Teilhabe von älteren Menschen am gesellschaftlichen Leben

Voraussetzungen für die Teilhabe älterer Menschen am selbst bestimmten gesellschaftlichen Leben sollten erhalten und geschaffen werden.

Die Sicherung der Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung für die Teilhabe von älteren Menschen am gesellschaftlichen Leben.

• Der öffentliche Personennahverkehr müsste sich verstärkt an den Mobilitätsbedürfnissen der älteren Bürger orientieren.

Gegenwärtig sind alle Städte und Gemeinden des Landkreises durch Bus und/oder Bahn erschlossen.

Die Mobilität im ländlichen Raum ist deutlich eingeschränkter als in den Städten. Die strukturellen Veränderungen im ländlichen Raum, der fortschreitende Bevölkerungsrückgang, die Zentralisierung der Versorgungs- und Gesundheitseinrichtungen und des Dienstleistungsgewerbes sowie der Wandel in der Arbeitswelt führen dazu, dass auch im Alter die öffentlichen Verkehrsmittel in Anspruch genommen werden müssen.

Für Senioren ist auch die Mobilität am Wochenende wichtig. Bus- und Bahnverkehr müssten aufeinander abgestimmt sein.

• Der Zugang zu den Verkehrsmitteln sollte barrierefrei gestaltet sein.

• In Hinblick auf die zunehmende Altersarmut wäre die Einführung eines Seniorentickets wünschenswert.

• „Mobil bleiben – aber sicher“, erfordert besonders für ältere Bürger sich den Herausforderungen der zunehmenden Verkehrsbelastung zu stellen. Die Verkehrssicherheit des kreislichen Straßen- und Radwegenetzes sollte den Bedürfnissen der älteren Bürger angepasst sein. Hierzu gehören sichere Fußgängerüberwege, abgesenkte Bürgersteige, Geschwindigkeitsbegrenzungen, breite Fußwege.

• Senioren sollten aber auch für die Teilnahme am Straßenverkehr befähigt bleiben. Hier könnten Angebote der Verkehrsteilnehmerschulungen speziell für Senioren, aber auch die Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Sinnesorgane (sehen und hören) helfen.