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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

...wird für Menschen gewährt, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit Einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gemeinschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate hindern können.

 

Anträge nach § 108 SGB IX auf Gewährung von Eingliederungshilfe können formlos und mit folgenden Angabe: Namen, Vornamen, Geburtsdatum, und Postanschrift des/r Antragsstellers*in an das Funktionspostfach  gerichtet werden.